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Beschlussvorlage (Aktivierung von Finanzanlagen im Kernhaushalt aus 2013)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
15.05.2014
Erstellt
21.03.14, 21:16
Aktualisiert
21.03.14, 21:16
Beschlussvorlage (Aktivierung von Finanzanlagen im Kernhaushalt aus 2013)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 22/2014 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FB I Innerer Service / Personal / Finanzen der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Lange Telefon: 05208/991-100 Datum: 21. März 2014 Aktivierung von Finanzanlagen im Kernhaushalt aus 2013 Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 03.04.2014 Rat 15.05.2014 Bemerkungen Sachdarstellung: Im Rahmen der Gründung des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe (KGL) zum 01.01.2008 wurden seitens des Kernhaushaltes umfangreiche Zahlungen in Form von Investitionskostenzuschüssen (Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen) an das KGL geleistet. Hintergrund war die Finanzierung von Investitionen in das Sachanlagenvermögen, welches dem KGL übertragen wurde, es aber aus eigenen Mitteln nicht abdecken konnte. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 von Kernhaushalt und KGL wurden die vom KGL abgerufenen Mittel in Höhe von insgesamt 150.000,00 € (150.000,00 € für die energetische Sanierung des Sporthauses Bexterhagen) zunächst als Forderungen gegenüber dem Eigenbetrieb ausgewiesen. In analoger Anwendung von HGB und Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Kapitalerhöhungen in den Finanzanlagen nur durch Beschluss des Rates möglich. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die unter der Bilanzposition „Forderungen gegen Sondervermögen“ aus gewiesenen Mittel in Höhe von 150.000,00 € als Finanzanlage im Kernhaushalt zu aktivieren. Im Kommunalen Gebäudemanagement Leopoldshöhe ist der Betrag unter der „allgemeinen Rücklage“ zu verbuchen. Schemmel