Daten
Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
27.11.17, 17:06
Aktualisiert
27.11.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
280/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Beteiligungsberichte für die Haushaltsjahre 2010 bis 2015
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
23.11.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 280/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Beloch
23.11.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Beteiligungsberichte für die Haushaltsjahre 2010 bis 2015
Beschlussentwurf:
Die der Vorlage 280/2017 beigefügten Beteiligungsberichte für die Haushaltsjahre 2010 bis 2015 werden zur
Kenntnis genommen
Sachdarstellung:
1. Problem
In seiner Sitzung vom 20.12.2016 hat der Rat beschlossen, das prüfungserleichterte Verfahren nach dem
Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse zu nutzen und die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 dem geprüften Gesamtabschluss 2015 in der vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung beizufügen.
Die Gesamtabschlüsse 2010 bis 2015, bestehend aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung,
dem Gesamtanhang und dem Gesamtlagebericht, wurden erstellt. Die Gesamtabschlüsse 2010 und 2015
wurden zwischenzeitlich gemäß den Vorschriften zum prüfungserleichterten Verfahren geprüft, die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 hat der Rat in seiner Sitzung vom 10.10.2017 zur Kenntnis genommen.
Gemäß § 117 Absatz 1 GO NRW hat die Gemeinde jährlich neben dem Gesamtabschluss einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung, unabhängig davon,
ob verselbständigte Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu
erläutern.
Die Beteiligungsberichte sind vom Rat zur Kenntnis zu nehmen.
2. Lösung
Die von der Verwaltung erstellten Beteiligungsberichte für die Jahre 2010 bis 2015 sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.
Gemäß § 117 Absatz 2 GO NRW ist der Beteiligungsbericht auch den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen.
Die Gemeinde hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme verfügbar zu halten und auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in geeigneter Weise hinzuweisen.
Nach Beratung der Beteiligungsberichte im Rat wird die Verwaltung im Amtsblatt auf die Möglichkeit der
Einsichtnahme hinweisen und die Beteiligungsberichte zudem auf der Internetseite der Stadt veröffentlichen.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
entfällt