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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den Bauhofleiter; hier: Aufhebung des Sperrvermerkes)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den Bauhofleiter;
hier:  Aufhebung des Sperrvermerkes) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den Bauhofleiter;
hier:  Aufhebung des Sperrvermerkes)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 140/2007 27.08.2007 Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Schramm Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. x Mittel verfügbar bei HHSt. 2.770.9350 über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch 22.000 Euro Euro TOP 8 Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den Bauhofleiter; hier: Aufhebung des Sperrvermerkes Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Sperrvermerk aufzuheben. Sachdarstellung: Im Haushaltsplan stehen Mittel in Höhe von 22.000 € für eine evtl. Ersatzbeschaffung des Dienstfahrzeuges für den Bauhofleiter zur Verfügung. Der Suzuki Vitara des Bauhofleiters hat folgende Fahrzeugdaten: Erstzulassung: km-Stand: 5.08.1994 188.402 Ein Sachverständigenbüro hat folgende wesentliche wertbeeinflussende Faktoren festgestellt: Fahrzeug hat Durchrostungen an den Radhäusern vorne und hinten, Wasserkühler undicht, Schalldämpferanlage starke Rostansätze, Bremswirkung ungleichmäßig und Bremskraftwerte gering, Türscharniere ausgeschlagen, Kupplung rutscht unter hoher Last. Der Zeitwert wird geschätzt auf 900,00 € netto. Das Fahrzeug muss im September zur nächsten Hauptuntersuchung. Vorlagen-Nr. 140/2007 Seite 2 Die Verwaltung schlägt vor, das Fahrzeug im derzeitigen Zustand vom TÜV Rheinland untersuchen zu lassen, um den notwendigsten Instandsetzungsaufwand und die dazugehörigen Kosten festlegen zu können. Erst wenn dieser Mindestaufwand und evtl. andere notwendige Reparaturkosten festliegen, kann eine sinnvolle Lösung gefunden werden. Sollte eine Reparatur unwirtschaftlich sein, wird in der nächsten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses über die Neuanschaffung eines Fahrzeuges zu entscheiden sein.