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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Ausbau der OD Wahlen (K 60); hier: Vorstellung der Planung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Ausbau der OD Wahlen (K 60);
hier: Vorstellung der Planung) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Ausbau der OD Wahlen (K 60);
hier: Vorstellung der Planung)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 137/2007 27.08.2007 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Schramm Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 6 Ausbau der OD Wahlen (K 60); hier: Vorstellung der Planung Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss stimmt der in der Sitzung vorgestellten Entwurfsplanung zu. Sachdarstellung: Die Entwurfsplanung der Ortsdurchfahrt wird in der Sitzung vorgestellt. Grundsätzliches Ziel des Neubaues der Ortsdurchfahrt ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit. und die Verbesserung des Ortsbildes. An beiden Ortseinfahrten werden Geschwindigkeitsbremsen in Form von Pflanzinseln in der Fahrbahn gebaut. Von Marmagen kommend bis zur Südstraße/Schützenstraße erfolgt der Ausbau in Trennprinzip. Hier ist vorgesehen, beidseitig der Straße einen Gehweg zu bauen. Als Abgrenzung zur Straße wird ein Hochbordstein versetzt. Ab der Südstraße bis zur Einmündung Weststraße/Klosterstraße (Ortskern) ist der Ausbau im Trennprinzip auf Grund der zur Verfügung stehenden Breite nicht möglich. Aus diesem Grunde wird dieser Abschnitt im Mischprinzip ausgebaut (überfahrbarer Gehweg). Vorlagen-Nr. 137/2007 Seite 2 Der Fahrbereich der Straße beträgt 4,00 m. Diese Breite reicht aus für den Begegnungsverkehr Pkw/Pkw. Der überfahrbare Gehweg muss also nur in Anspruch genommen werden, bei einem Begegnungsverkehr von einem Lkw mit einem Pkw. Ab der Weststraße/Klosterstraße bis zum Bürgerhaus (Ortsende) erfolgt der Ausbau wieder im Trennprinzip.