Daten
Kommune
Kall
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14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
136/2007
27.08.2007
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2
2.1
Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen
Bauantrag für den Neubau einer Verkaufsstätte mit einem Getränkemarkt
und einem Tierfuttermarkt auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 30,
Flurstücke 12 und 13, gelegen in Kall, Hüttenstraße 96
Beschlussvorschlag:
Wird auf der Grundlage der Beratung im Ausschuss gefasst!
Sachdarstellung:
Die antragstellende Firma beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 30,
Flurstücke 12 und 13, gelegen in Kall, Hüttenstraße 96 (ehemaliges Fernmeldeamt) eine
Verkaufsstätte mit einem Getränkemarkt und einem Tierfuttermarkt zu errichten. Das Gebäude des ehemaligen Fernmeldeamtes soll hierfür abgerissen werden.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“. Ein Auszug
aus dem Bebauungsplan ist als Anlage 1 der Einladung beigefügt. Die Fläche ist zum Gewerbegebiet hin als GE-Gebiet ausgewiesen und zum Baugebiet „Auf der Rinne“ hin ohne
Festsetzung, da die ursprüngliche Festsetzung als „WA-Gebiet“ im seinerzeitigen Genehmigungsverfahren von der Bezirksregierung gestrichen worden ist.
Der geplante Getränkemarkt hat bei einer Gesamtgröße von rd. 1150 qm eine Verkaufsfläche von ca. 783 qm. Der Tierfuttermarkt ist mit einer Verkaufsfläche von ca. 445 qm geplant (Gesamtfläche: rd. 644 qm).
Über das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 26.03.2007 – Punkt 2.1 der Niederschrift zur nichtöffentlichen Sitzung – berichtet.
Vorlagen-Nr. 136/2007
Seite 2
In der im Jahre 2004 vom Eigentümer gestellten Bauvoranfrage wurde zur Auflage gemacht, dass aufgrund der nahen Wohnbebauung die Erstellung eines Lärmgutachtens für
erforderlich gehalten wird, um spätere Nutzungskonflikte auszuschließen. Das v.g. Gutachten ist mit dem späteren Bauantrag vorzulegen.
Die Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen hat der Gemeinde Kall mit Verfügung vom 25.06.2007 die eingereichten Bauvorlagen zwecks Erteilung des Einvernehmens
vorgelegt. Das Lärmgutachten musste jedoch nachgefordert werden und wurde am
02.08.2007 nachgereicht. Es wurde festgestellt, dass die zu schützende Bebauung (Baugebiet „Auf der Rinne“ u.a.) vom Gutachter als Mischgebiet eingestuft worden ist. Das Gutachten musste ausgebessert werden. Laut diesem Gutachten ist der Bau einer Lärmschutzwand im Eckbereich Hüttenstraße/Auf der Rinne erforderlich.
Das Gutachten liegt nunmehr der Bezirksregierung Köln, Dezernat 56, (vormals Staatliches
Umweltamt Aachen) zur Prüfung vor.
Die Verwaltung hat fristwahrend zunächst das Einvernehmen zum Vorhaben nicht erklärt
und gebeten, die Gemeinde nach Prüfung des Lärmgutachtens durch die Fachbehörde erneut zu beteiligen. Über das Ergebnis der Prüfung wird ggf. in der Sitzung berichtet.
Zur Erläuterung des Vorhabens sind Auszüge aus den Bauvorlagen als Anlage 2 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.