Daten
Kommune
Kall
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17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
134/2007
29.08.2007
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
Beschlussfassung
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 7
14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ (Altes
Industrie- und Gewerbegebiet) gem. § 13 BauGB
a)
b)
Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung
mit § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur
Kenntnis genommen.
Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.08.2007 TOP 3 - beschließt der Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung
sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 27.08.2007
beschließt der Rat die 14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8
„Steinbusch“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und verabschiedet die Entscheidungsbegründung.
Plangeltungsbereich:
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches der 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ ist in einer Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig festgelegt.
Vorlagen-Nr. 134/2007
Seite 2
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 29. März 2007- Punkt 9 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB für die 14.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ gefasst.
Anlass der Änderung war ein Antrag des Eigentümers des Grundstückes Gemarkung Kall,
Flur 30, Flurstück 133, die dortige Filiale (Einkaufsmarkt) in Richtung Straße „Siemensring“
zu erweitern.
Der Eigentümer des vorgenannten Grundstückes hat mit Bescheid vom 11. Mai 2006 eine
Baugenehmigung für die Erweiterung der dortigen Filiale (Einkaufsmarkt für Waren aller Art
einschließlich Lebensmittel und freiverkäufliche Arzneimittel ohne Sortimentsbeschränkung)
erhalten. Mit dieser Baugenehmigung soll die Verkaufsfläche um ca. 200,53 qm auf 961,90
qm erweitert werden.
Für das Bauvorhaben war eine geringfügige Überschreitung der Baugrenzen erforderlich.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 20.03.2006 – Punkt 4.7
der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – das Einvernehmen zu der beantragten Befreiung
erklärt. Die Erweiterung wurde noch nicht realisiert.
Nunmehr ergab sich für den Eigentümer der vorgenannten Einzelhandelsfiliale die Notwendigkeit, ebenfalls die Lagerfläche zu erweitern. Da eine rückwärtige Erweiterung der Filiale
aufgrund des Grundstückszuschnitts nicht mehr möglich ist, ist beabsichtigt, diese zusätzliche Lagerfläche durch eine Erweiterung nach vorne (zur Straßenfront hin) zu schaffen.
Zur Realisierung der Planung ist es erforderlich, die vordere Baugrenze von 20 m auf 10 m
entlang der Straße Siemensring zu verringern.
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist eine Reduzierung der vorderen Baugrenze von
20m auf 10m durch Bebauungsplanänderungen bereits vollzogen worden.
Aus städtebaulicher Sicht war es sinnvoll, die Baugrenze nicht nur punktuell auf dem fraglichen Grundstück zu verschieben, sondern entlang des gesamten Straßenzuges, so dass die
vordere Baugrenze entlang der Straße Siemensring insgesamt einen Abstand von 10 m ab
der Straßenbegrenzungslinie hat.
Da die vorgenannte Bebauungsplanänderung nicht zu erheblichen Änderungen der generellen Ausnutzbarkeit der Grundstücke im gesamten Gebiet führt, sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
durchgeführt werden kann.
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 29.03.2007 wurde gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Steinbusch“
beschlossen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 21. Mai bis einschließlich 21. Juni 2007 statt.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben
vom 07. Mai 2007 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung von den berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten
Anlage 2 zu entnehmen.
Vorlagen-Nr. 134/2007
Seite 3
Zur Erläuterung der Planung ist eine Verkleinerung der Bebauungsplanänderung (Anlage 3)
sowie die Begründung (Anlage 4) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
27.08.2007 - TOP 3 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Vorlagen-Nr. 134/2007
Seite 4
Seite 5
Vorlagen-Nr. 134/2007
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
134/2007
27.08.2007
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ (Altes
Industrie- und Gewerbegebiet) gem. § 13 BauGB
a)
b)
Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung
mit § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur
Kenntnis genommen.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den Stellungnahmen
bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die 14. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung zu beschließen und die Entscheidungsbegründung zu verabschieden.
Plangeltungsbereich:
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches der 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ ist in einer Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig festgelegt.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 29. März 2007- Punkt 9 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB für die 14.
Vorlagen-Nr. 134/2007
Seite 6
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ gefasst.
Anlass der Änderung war ein Antrag des Eigentümers des Grundstückes Gemarkung Kall,
Flur 30, Flurstück 133, die dortige Filiale (Einkaufsmarkt) in Richtung Straße „Siemensring“
zu erweitern.
Der Eigentümer des vorgenannten Grundstückes hat mit Bescheid vom 11. Mai 2006 eine
Baugenehmigung für die Erweiterung der dortigen Filiale (Einkaufsmarkt für Waren aller Art
einschließlich Lebensmittel und freiverkäufliche Arzneimittel ohne Sortimentsbeschränkung)
erhalten. Mit dieser Baugenehmigung soll die Verkaufsfläche um ca. 200,53 qm auf 961,90
qm erweitert werden.
Für das Bauvorhaben war eine geringfügige Überschreitung der Baugrenzen erforderlich.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 20.03.2006 – Punkt 4.7
der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – das Einvernehmen zu der beantragten Befreiung
erklärt. Die Erweiterung wurde noch nicht realisiert.
Nunmehr ergab sich für den Eigentümer der vorgenannten Einzelhandelsfiliale die Notwendigkeit, ebenfalls die Lagerfläche zu erweitern. Da eine rückwärtige Erweiterung der Filiale
aufgrund des Grundstückszuschnitts nicht mehr möglich ist, ist beabsichtigt, diese zusätzliche Lagerfläche durch eine Erweiterung nach vorne (zur Straßenfront hin) zu schaffen.
Zur Realisierung der Planung ist es erforderlich, die vordere Baugrenze von 20 m auf 10 m
entlang der Straße Siemensring zu verringern.
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist eine Reduzierung der vorderen Baugrenze von
20m auf 10m durch Bebauungsplanänderungen bereits vollzogen worden.
Aus städtebaulicher Sicht war es sinnvoll, die Baugrenze nicht nur punktuell auf dem fraglichen Grundstück zu verschieben, sondern entlang des gesamten Straßenzuges, so dass die
vordere Baugrenze entlang der Straße Siemensring insgesamt einen Abstand von 10 m ab
der Straßenbegrenzungslinie hat.
Da die vorgenannte Bebauungsplanänderung nicht zu erheblichen Änderungen der generellen Ausnutzbarkeit der Grundstücke im gesamten Gebiet führt, sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
durchgeführt werden kann.
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 29.03.2007 wurde gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Steinbusch“
beschlossen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 21. Mai bis einschließlich 21. Juni 2007 statt.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben
vom 07. Mai 2007 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung von den berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten
Anlage 2 zu entnehmen.
Zur Erläuterung der Planung ist eine Verkleinerung der Bebauungsplanänderung (Anlage 3)
sowie die Begründung (Anlage 4) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
Vorlagen-Nr. 134/2007
Seite 7