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Mitteilungsvorlage (Satzung zur Erhaltung und Pflege des Baumbestandes der Stadt Wesseling Übersicht Baumfällanträge)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
99 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
04.09.17, 17:07
Aktualisiert
04.09.17, 17:07
Mitteilungsvorlage (Satzung zur Erhaltung und Pflege des Baumbestandes der Stadt Wesseling
Übersicht Baumfällanträge) Mitteilungsvorlage (Satzung zur Erhaltung und Pflege des Baumbestandes der Stadt Wesseling
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 173/2017 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Satzung zur Erhaltung und Pflege des Baumbestandes der Stadt Wesseling Übersicht Baumfällanträge Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 09.08.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 173/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Martin Wahl 09.08.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Satzung zur Erhaltung und Pflege des Baumbestandes der Stadt Wesseling Übersicht Baumfällanträge Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Die Satzung zur Erhaltung und Pflege des Baumbestandes der Stadt Wesseling ist seit 01.01.2016 in Kraft. Im Jahr 2016 wurden 22 Anträge auf Genehmigung zur Entfernung oder Veränderung geschützter Bäume entsprechend der Satzung gestellt. Dies entspricht mit einer Änderung- und einem Widerspruchsantrag 20 Vorgängen. Alle eingereichten Anträge wurden genehmigt – die Begründungen waren nachvollziehbar und es gab aus Sicht von 61 keine zumutbaren Alternativmaßnahmen zum Erhalt der Bäume. Es wurden insgesamt 77 Bäume entfernt, die unter die Baumschutzsatzung fallen. Viele Antragsteller beabsichtigten eine Ersatzpflanzung durchzuführen. Die Zahl der Ersatzbäume beläuft sich auf 110 Stück, jedoch ist die Umsetzung bis jetzt nur sporadisch erfolgt. Die säumigen Antragsteller wurden zwischenzeitlich vom Bereich 32/Recht angeschrieben und an die Ausführung und Meldung entsprechend der Satzung erinnert. Die Ausgleichszahlungen und die Bearbeitungsgebühren wurden vollständig geleistet. Anlage: Zusammenstellung / Übersicht Baumfällanträge mit Stand vom 22.06.2017