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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) hier: Errichtung einer Anlage für Holzvergasung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
	hier:	Errichtung einer Anlage für Holzvergasung) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
	hier:	Errichtung einer Anlage für Holzvergasung)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 132/2007 27.08.2007 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2.2 Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) hier: Errichtung einer Anlage für Holzvergasung Beschlussvorschlag: Aus bauplanungsrechtlicher Sicht wird das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben erklärt, wenn die zu beteiligenden Fachbehörden aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken haben. Eine Beteiligung des Staatlichen Forstamtes Euskirchen am Verfahren wird wegen dem angrenzenden Wald für notwendig angesehen. Sollten seitens der Fachbehörden (Höhere Landschaftsbehörde etc.) wesentliche Änderungen bzw. Ergänzungen (z.B. Details zu Vermeidung/Ausgleich) der Planung gefordert werden, wird beantragt, die Gemeinde entsprechend zu informieren und nochmals zu beteiligen. Sachdarstellung: Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Urft, Flur 3, Flurstück 10, gelegen in Urft, Hermann-Josef-Haus , eine Holzvergasungs-Anlage zu errichten. Die geplante Anlage dient der Versorgung des Kinder- und Jugendhilfe-Heimes „Hermann-JosefHaus“ in Urft mit Wärme. Vorlagen-Nr. 132/2007 Seite 2 Planungsrechtlich liegt das Vorhaben im Außenbereich. Mit der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall erfolgte eine Umwandlung von „Grünfläche Spielplatz“ bzw. „Fläche für Gemeinbedarf: Therapeutisches Reiten“ in „Fläche für Versorgungsanlage: Wärme und Elektrizität“. Die 27. Änderung des FNP liegt derzeit der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vor. Der Antragsteller wird das Vorhaben in der Sitzung vorstellen. Die Bezirksregierung Köln (Dezernat 56) als Genehmigungsbehörde für das Verfahren nach dem BImSchG hat die Gemeinde Kall mit Verfügung vom 06.08.2007 (Eingang: 08.08.2007) mit der Bitte angeschrieben, zum Vorhaben aus Sicht der kommunalen Entwicklungsplanung innerhalb eines Monats Stellung zu nehmen und gleichzeitig das Einvernehmen nach § 36 (1) BauGB zu erklären. Am Verfahren wurden zudem verschiedene Dienststellen des Kreises Euskirchen bzw. der Bezirksregierung Köln beteiligt. Seitens der Verwaltung wurde bereits darauf hingewiesen, dass wegen des angrenzenden Waldes eine Beteiligung des Staatlichen Forstamtes Euskirchen für notwendig angesehen wird. Zur Erläuterung der Planung werden die Antragsunterlagen (1 Ordner) den Fraktionen ab dem Tage der Zustellung der Sitzungseinladung im Fraktionszimmer (Zi. 15) zur Verfügung gestellt.