Daten
Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
132/2007
27.08.2007
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2.2
Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG)
hier: Errichtung einer Anlage für Holzvergasung
Beschlussvorschlag:
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht wird das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben erklärt, wenn die zu beteiligenden Fachbehörden aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine
Bedenken haben.
Eine Beteiligung des Staatlichen Forstamtes Euskirchen am Verfahren wird wegen dem
angrenzenden Wald für notwendig angesehen.
Sollten seitens der Fachbehörden (Höhere Landschaftsbehörde etc.) wesentliche Änderungen bzw. Ergänzungen (z.B. Details zu Vermeidung/Ausgleich) der Planung gefordert werden, wird beantragt, die Gemeinde entsprechend zu informieren und nochmals zu beteiligen.
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Urft, Flur 3, Flurstück 10,
gelegen in Urft, Hermann-Josef-Haus , eine Holzvergasungs-Anlage zu errichten. Die geplante Anlage dient der Versorgung des Kinder- und Jugendhilfe-Heimes „Hermann-JosefHaus“ in Urft mit Wärme.
Vorlagen-Nr. 132/2007
Seite 2
Planungsrechtlich liegt das Vorhaben im Außenbereich. Mit der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall erfolgte eine Umwandlung von „Grünfläche Spielplatz“
bzw. „Fläche für Gemeinbedarf: Therapeutisches Reiten“ in „Fläche für Versorgungsanlage:
Wärme und Elektrizität“. Die 27. Änderung des FNP liegt derzeit der Bezirksregierung Köln
zur Genehmigung vor.
Der Antragsteller wird das Vorhaben in der Sitzung vorstellen.
Die Bezirksregierung Köln (Dezernat 56) als Genehmigungsbehörde für das Verfahren nach
dem BImSchG hat die Gemeinde Kall mit Verfügung vom 06.08.2007 (Eingang: 08.08.2007)
mit der Bitte angeschrieben, zum Vorhaben aus Sicht der kommunalen Entwicklungsplanung innerhalb eines Monats Stellung zu nehmen und gleichzeitig das Einvernehmen nach
§ 36 (1) BauGB zu erklären.
Am Verfahren wurden zudem verschiedene Dienststellen des Kreises Euskirchen bzw. der
Bezirksregierung Köln beteiligt.
Seitens der Verwaltung wurde bereits darauf hingewiesen, dass wegen des angrenzenden
Waldes eine Beteiligung des Staatlichen Forstamtes Euskirchen für notwendig angesehen
wird.
Zur Erläuterung der Planung werden die Antragsunterlagen (1 Ordner) den Fraktionen ab
dem Tage der Zustellung der Sitzungseinladung im Fraktionszimmer (Zi. 15) zur Verfügung
gestellt.