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Allgemeine Vorlage (Erlass einer neuen Ehrenordnung für Rats- und Ausschussmitglieder)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 130/2007 29.08.2007 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 7 Erlass einer neuen Ehrenordnung für Rats- und Ausschussmitglieder Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte Ehrenordnung für Rats- und Ausschussmitglieder zu erlassen. Sachdarstellung: Am 04.12.1979 hat der Rat eine Ehrenordnung für Rats- und Ausschussmitglieder erlassen, die bis heute unverändert gilt. Nach dieser Ehrenordnung müssen die Rats- und Ausschussmitglieder dem Bürgermeister Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse geben, soweit das für die Ausübung ihres Mandats von Bedeutung sein kann. Diese Ehrenordnung genügt auch heute noch den Forderungen des § 43 (3) GO. § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW vom 16.12.2004 fordert daneben inzwischen vom gleichen Personenkreis fast die gleichen Auskünfte. Während die Auskünfte nach der Ehrenordnung innerhalb von 6 Wochen nach der ersten Ratssitzung zu erteilen sind und vertraulich behandelt werden müssen, fordert § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz eine jährliche Veröffentlichung. In den zwischen dem Innenministerium NRW und den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Erläuterungen zum Korruptionsbekämpfungsgesetz (Stand: 20.06.2005) heißt es: „In der Praxis dürfte es sich empfehlen, den sich aus § 17 (2) Korruptionsbekämpfungsgesetz und den kommunalverfassungsrechtlichen Bestimmungen ergebenden Verpflichtungen nicht in getrennten Verfahren Rechnung zu tragen, sondern diese soweit wie möglich in ein einheitliches Anzeige- und Veröffentlichungsverfahren zu integrieren.“ Der Städte- und Gemeindebund NRW hat am 28.04.2005 eine entsprechende Muster-Ehrenordnung herausgegeben. Vorlagen-Nr. 130/2007 Seite 2 Als Anlage ist ein Entwurf einer neuen Ehrenordnung beigefügt. Dieser Entwurf entspricht inhaltlich der Muster-Ehrenordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW.