Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
130/2007
29.08.2007
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 7
Erlass einer neuen Ehrenordnung für Rats- und Ausschussmitglieder
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte
Ehrenordnung für Rats- und Ausschussmitglieder zu erlassen.
Sachdarstellung:
Am 04.12.1979 hat der Rat eine Ehrenordnung für Rats- und Ausschussmitglieder erlassen,
die bis heute unverändert gilt. Nach dieser Ehrenordnung müssen die Rats- und Ausschussmitglieder dem Bürgermeister Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen
Verhältnisse geben, soweit das für die Ausübung ihres Mandats von Bedeutung sein kann.
Diese Ehrenordnung genügt auch heute noch den Forderungen des § 43 (3) GO.
§ 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW vom 16.12.2004 fordert daneben inzwischen vom gleichen Personenkreis fast die gleichen Auskünfte. Während die Auskünfte
nach der Ehrenordnung innerhalb von 6 Wochen nach der ersten Ratssitzung zu erteilen
sind und vertraulich behandelt werden müssen, fordert § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz
eine jährliche Veröffentlichung.
In den zwischen dem Innenministerium NRW und den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Erläuterungen zum Korruptionsbekämpfungsgesetz (Stand: 20.06.2005) heißt
es: „In der Praxis dürfte es sich empfehlen, den sich aus § 17 (2) Korruptionsbekämpfungsgesetz und den kommunalverfassungsrechtlichen Bestimmungen ergebenden Verpflichtungen nicht in getrennten Verfahren Rechnung zu tragen, sondern diese soweit wie möglich in
ein einheitliches Anzeige- und Veröffentlichungsverfahren zu integrieren.“ Der Städte- und
Gemeindebund NRW hat am 28.04.2005 eine entsprechende Muster-Ehrenordnung herausgegeben.
Vorlagen-Nr. 130/2007
Seite 2
Als Anlage ist ein Entwurf einer neuen Ehrenordnung beigefügt. Dieser Entwurf entspricht
inhaltlich der Muster-Ehrenordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW.