Daten
Kommune
Wesseling
Größe
696 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
06.11.17, 17:06
Aktualisiert
06.11.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
228/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 66 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 66 -
13.10.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 228/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Martin Wahl
13.10.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschließt die vorgeschlagene Verfahrensweise bezüglich der Standortuntersuchung für Ersatzpflanzungen
von Straßenbäumen.
Sachdarstellung:
1. Problem
In den letzten Jahren mussten viele Bäume aus dem Bereich des Straßenbegleitgrün entfernt werden. Dies
erfolgte aus diversen Gründen wie zum Beispiel zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht, bei Beschädigungen an Versorgungsleitungen oder Verkehrsflächen sowie in Folge von krankheits- oder alterungsbedingten Baumausfällen.
In den meisten Fällen blieb überwiegend aus Kostengründen eine Nachpflanzung aus, was sich nicht positiv
auf das Stadtbild ausgewirkt hat. Leider muss man zusätzlich auch noch feststellen, dass viele durchgeführte
jüngere Nachpflanzungen bereits zu massiven Problemen geführt haben und insgesamt aus heutiger Sicht
als gescheitert zu bewerten sind. Es traten beispielsweise sehr viele Anhebungen im Bereich der Gehwege
und Beschädigungen von Versorgungsleitungen auf.
2. Verfahrensweise
Für eine Nachpflanzung von Bäumen sollten folgende Standortfaktoren geprüft und hinsichtlich einer möglichen Bepflanzung bewertet werden.
2.1. Baumscheibengröße in Verbindung mit dem durchwurzelbaren Bodenraum
Im städtischen Bereich sollte gemäß den Empfehlungen der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.) die Pflanzgrube mindestens 12 m³ groß sein. Dabei kann die Schichtdicke
des durchwurzelbaren Raumes für Bäume bis über 1,5 m betragen.
2.2. Bodenverhältnisse
Es muss untersucht werden, ob der vorhandene Boden für eine Pflanzung geeignet ist oder ob dieser gegen
spezielle Substrate ausgetauscht werden muss. Hierbei sind Faktoren wie die Bodenklasse nach DIN 18300,
der Verdichtungszustand, die Nährstoffverfügbarkeit und das Wassersättigungsvermögen zu betrachten.
2.3. Raumbedarf
Der für den Baum zur Verfügung stehende oberirdische und unterirdische Raum sollte für eine art- und funktionsgerechte Entwicklung entsprechend angemessen sein. Hierzu gibt es in verschiedenen Empfehlungen
und Fachnormen Richtwerte, die artspezifisch zu bewerten sind. Vereinfacht kann man hierzu festhalten,
dass keine Hindernisse der natürlichen Wuchsentwicklung entgegenstehen sollen.
2.3.1. Gebäude oder bauliche Anlagen
Hier sind baumspezifische Mindestabstände einzuhalten, um später einen regelmäßigen Rückschnitt
zu vermeiden.
2.3.2. Technische Einrichtungen wie Straßenleuchten
Zu dichte Abstände können hier mittelfristig zu einer nicht ausreichenden Ausleuchtung der Verkehrsflächen führen und könnten eine Unfallquelle darstellen.
2.3.3. Versorgungsleitungen
Hier sind ebenfalls Mindestabstände einzuhalten, die den Betrieb von Wasser-, Abwasser-, GasStrom-, Telekommunikation- und Produktenleitungen gefahrlos ermöglichen. Im Havariefall müssen
die Versorgungsleitungen schnell erreichbar sein und die Wurzeln sollten die Leitungen nicht schädigen. Zu diesem Punkt muss ebenfalls untersucht werden, ob die Nachrüstung von technischen
Schutzeinrichtungen für bestehende Leitungen sinnvoll wäre oder nicht und ob diese eventuell zu
stark in den Wurzelraum eingreifen und so die Bäume mittelfristig in der normalen Entwicklung einschränken würden.
2.4. Baumart
Es sollten nur Bäume verwendet werden, die nach der GALK-Straßenbaumliste als „geeignet“ oder „geeignet
mit Einschränkungen“ klassifiziert wurden. Die GALK (Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz e. V.) untersucht
und bewertet Bäume hinsichtlich der Eignung für den Einsatz als Straßenbaum. Hier fließen positive und
negative Erfahrungen aus der Praxis ein und die Liste wird aktuell fortgeschrieben.
2.5. Pflanzscheibenabdeckung
Zur Abdeckung der Pflanzscheiben kommen Ausführungen als Baumrost, in gebundener Bauweise, in loser
Bauweise oder als Unterpflanzung in Betracht. Die Ausführungsart ist abhängig von der Situation vor Ort und
kann sich positiv auf das Wachstum des Baumes auswirken.
2.6. Schutzeinrichtungen
Ja nach Standort muss geprüft werden, ob die Verwendung von Schutzeinrichtungen, wie zum Beispiel
Baumschutzbügel erforderlich werden könnten.
2.6. Fachnormen
Bei einer Pflanzung sollten folgende Normen, Empfehlungen und Satzungen jeweils in der aktuellen Fassung berücksichtigt werden:
- DIN 18915
Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten
- DIN 18916
Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Pflanzen und Pflanzarbeiten
- DIN 18920
Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
- FLL Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 1 Planung, Pflanzarbeiten, Pflege
- FLL Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2 Standortvorbereitungen für Neupflanzungen, Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterungen, Bauweisen und Substrate
- RAS-LP 4
Richtlinien für die Anlage von Straßen Teil Landschaftspflege Abschnitt4 - Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen
- ZTV-Baumpflege
Zusätzliche Technische. Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege
- Satzung zur Erhaltung und Pflege des Baumbestandes der Stadt Wesseling
3. Beispiele zur Veranschaulichung
Beispiel 1 – Pflanzgrube nicht überbaut – sehr gute Standortfaktoren / einfache Bauweise
(Quelle: FLL – Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2)
Beispiel 2 – Pflanzgrube überbaut mit Belüftung – Straßenbegleitgrün / beengten Platzverhältnissen
(Quelle: FLL – Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2)
Beispiel 3 – Pflanzgrube überbaut mit Tiefenbelüftung – sehr ungünstigen Standortfaktoren
(Quelle: FLL – Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2)
4. Zusammenfassung
Die Verwaltung wird die Standorte der in den letzten Jahren gefällten Bäume anhand der vorgenannten Kriterien prüfen. Mögliche Nachpflanzungen werden in einem Übersichtsplan dargestellt und dem Ausschuss
für Stadtentwicklung und Umweltschutz zur Beratung und Beschlussfassung über die Nachpflanzung anhand einer Prioritätenliste vorgelegt.
5. Alternativen
Nach Einschätzung der Verwaltung gibt es keine alternative Verfahrensweise für eine langfristige Etablierung
von Ersatzbäumen im Straßenbegleitgrün.
6. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für eine Baumpflanzung sind stark von den vorhandenen Standortfaktoren abhängig und pauschal zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu ermitteln. Auch ist es erheblich kostenintensiver, wenn vereinzelte
Bäume - im gesamten Stadtgebiet verteilt - nachgepflanzt werden. Hier sollte aus Gründen der Effizienz
zusammenhängende Bereiche ausgeschrieben, vergeben und ausgeführt werden.
Wenn keine Standortverbesserungen durchgeführt werden müssen, kann man die reinen Pflanzkosten und
die Entwicklungspflege in den ersten drei Jahren mit rund 1.800 € kalkulieren. Hier kommen Kosten für den
Rückbau der Baumstubben und vermutlich überwiegend Kosten für eine Standortverbesserung hinzu. Ganz
grob geschätzt geht der Verwaltung von Kosten in Höhe zwischen 4.000 bis 5.000 € pro Baum und Standort
aus.