Daten
Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
128/2007
29.08.2007
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
x
Mittel verfügbar
bei HHSt. 1.451.7180
7.750,--
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
Euro
TOP 3
Gewährung von Zuschüssen an Vereine
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den im Haushalt 2007 bereitgestellten Betrag von 7.750,00 Euro entsprechend der Einwohnerzahl auf die Ortsvorsteherbezirke zu
verteilen. Die Ortsvorsteher werden ermächtigt, über die Mittelverteilung innerhalb ihres
Bezirkes in Abstimmung mit allen in ihrem Bezirk wohnhaften Ratsmitgliedern zu entscheiden. Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine Ratsmitglieder wohnhaft sind,
muss ein im Bezirk wohnhafter sachkundiger Bürger dieser Fraktion beteiligt werden. Bei
der Mittelverteilung dürfen nur solche Vereine berücksichtigt werden, die Jugendarbeit
leisten.
Von den Sportvereinen wird eine Beteiligung an den Nebenkosten der Sporthallen und
Sportplätze (Flutlicht) in Höhe von je 150,00 Euro pro Verein für das Jahr 2007 gefordert.
Sachdarstellung:
Im Verwaltungshaushalt 2007 stehen für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine
7.750,00 Euro zur Verfügung.
In den vergangenen Jahren wurde der zur Verfügung stehende Betrag auf die Ortsvorsteherbezirke entsprechend der Einwohnerzahl verteilt. Die Ortsvorsteher wurden ermächtigt,
über die Mittelverteilung innerhalb ihres Bezirks in Abstimmung mit allen in ihrem Bezirk
wohnhaften Ratsmitgliedern zu entscheiden. Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine
Ratsmitglieder wohnhaft waren, musste ein im Bezirk wohnhafter sachkundiger Bürger dieser Fraktion beteiligt werden.
Vorlagen-Nr. 128/2007
Seite 2
Gemäß Beschluss des Rates vom 28.06.2005 werden die Mittel ab dem Haushaltsjahr 2005
im Unterabschnitt 451 (Jugendarbeit) veranschlagt. Bei der Mittelverteilung dürfen deshalb
nur noch solche Vereine berücksichtigt werden, die Jugendarbeit leisten.
Die von den Sportvereinen zu zahlende Beteiligung an den Nebenkosten der Sporthallen
und Sportplätze wurde lt. Ratsbeschluss vom 28.06.2005 von 50,00 Euro auf 150,00 Euro
pro Verein erhöht und wird mit den o.a. Zuschüssen bzw. mit den Zuschüssen zum Unterhaltungsaufwand eigener Sportstätten verrechnet oder direkt angefordert.
Eine Aufstellung der auf die einzelnen Ortsvorsteherbezirke entfallenden Beträge ist beigefügt.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.08.2006 wurde die Beteiligung der
Schevener Vereine für „Duschkosten“ in Höhe von 300,-- € als „unverhältnismäßig hoch“
kritisiert. Gemäß Beschluss des Rates vom 28.06.2005 wird von den Sportvereinen eine
Beteiligung an den Nebenkosten der Sporthallen und Sportplätze (Flutlicht) in Höhe von
pauschal 150,-- € je Verein und Jahr erhoben. Im Ortsvorsteherbezirk Scheven werden somit 300,-- € (TV Scheven und FC Scheven je 150,-- €) erhoben. Sofern Sportvereine vereinseigene Sportheime „in vollem Umfange“ selbst unterhalten, wird ihnen hierfür ein Zuschuss in Höhe von 260,-- €/jährlich gewährt.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.08.2006 wurde ferner gebeten,
künftig der Vorlage eine Aufstellung der von den Vereinen betreuten Kinder und Jugendlichen beizufügen. Der Landessportbund NRW hat mir folgende Zahlen für 2006 mitgeteilt:
FC Keldenich
SV Rinnen
SC Wahlen
SV Sötenich
TV Scheven
Kaller SC
FC Scheven
TV Kall
SV Sistig-Krekel
SV Golbach
SG Jugend Urfttal
DLRG Kall
Shotokan Karate-Do Kall
45
46
37
31
99
143
26
357
141
52
155
110
90
Falls eine Umstellung der bisherigen Zuschussbewilligung beabsichtigt ist, sind die neueren
Zahlen für 2007 und die Jugendlichen in anderen Vereinen noch zu ermitteln.