Daten
Kommune
Wesseling
Größe
47 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
11.09.17, 17:06
Aktualisiert
11.09.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
198/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
Vorlage für
Betriebsausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Abwasserbeseitigungskonzept 2018-2023
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
07.09.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 198/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Ludyga
07.09.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss
Rat
Betreff:
Abwasserbeseitigungskonzept 2018-2023
Beschlussentwurf:
Dem vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzept 2018, das den Betrieb sowie die Erweiterung oder die
Anpassung der Abwasseranlagen zur Abwasserbeseitigung für die Jahre 2018 bis 2023 abdeckt, wird zugestimmt.
Die Betriebsleitung der Entsorgungsbetriebe Wesseling wird beauftragt, das Abwasserbeseitigungskonzept
der Oberen Wasserbehörde vorzulegen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 46 Abs. 1 sowie § 47 LWG haben die Gemeinden und Abwasserverbände die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen. Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie die zeitliche Abfolge und die
geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnahmen sind im
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) darzustellen.
Das Abwasserbeseitigungskonzept muss gemäß der Verwaltungsvorschrift vom 8.8.2008 (Stand 18.8.2017)
folgenden Mindestgehalt aufweisen
Das Abwasserbeseitigungskonzept muss mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Abwassereinleitungen, Übernahme- und Übergabestellen
2. Angaben zu Abwasseranlagen - Abwasserbehandlung, Misch- und Niederschlagswasserbehandlung, Misch- und Niederschlagswasserrückhaltung, Regenüberläufe, Pumpwerke
3. Angaben zu den Entwässerungsgebieten
4. Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswasserbeseitigungskonzept)
5. Art der erfassten Maßnahmen
6. Verbindungen, Zuleitungen und Ableitungen
7. Notwendige Baumaßnahmen und deren Dringlichkeit
Gem. § 47 Abs. 1 LWG ist das Abwasserbeseitigungskonzept jeweils im Abstand von 6 Jahren fortgeschrieben vorzulegen.
Das Abwasserbeseitigungskonzept 2012 läuft in 2017 ab.
2. Lösung
Es ist eine Neuaufstellung erforderlich, die die Jahre 2018 -23 abdeckt.
Die im ABK ausgewiesenen erforderlichen Aufwendungen und Investitionen können im Vergleich zu anderen
Städten und Gemeinden in Ihrer Größenordnung als tendenziell eher gering eingestuft werden. Größere
Veränderungen gegenüber dem ABK 2012 liegen nicht vor. Die Konkretisierung einiger Bebauungspläne
führt zu detaillierteren Planungen der Entwässerungssysteme. Um den Betrieb der beiden Abwasserreinigungsanlage dauerhaft zu gewährleisten, werden kontinuierlich Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt. Hinzu kommt der Hochwasserschutz beider Anlagen, der bis Ende 2021 umgesetzt sein muss.
Das fertig gestellte Abwasserbeseitigungskonzept 2018 wird den Fraktionen rechtzeitig vor der Sitzung in je
einer Ausfertigung zugestellt.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Mit der Bindung der Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling an das Abwasserbeseitigungskonzept 2018
sind Investitionen verbunden, die jedoch mit der mittelfristigen Finanzplanung der Entsorgungsbetriebe der
Stadt Wesseling übereinstimmen.
Durch die weitere Abwicklung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) kann zusätzlicher Handlungsbedarf aufgedeckt werden, der aus heutiger Sicht noch nicht im neuen Abwasserbeseitigungskonzept enthalten sein kann.