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Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept 2018-2023)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
47 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
11.09.17, 17:06
Aktualisiert
11.09.17, 17:06
Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept 2018-2023) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept 2018-2023) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept 2018-2023)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 198/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe Vorlage für Betriebsausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Abwasserbeseitigungskonzept 2018-2023 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 07.09.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 198/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Ludyga 07.09.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Rat Betreff: Abwasserbeseitigungskonzept 2018-2023 Beschlussentwurf: Dem vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzept 2018, das den Betrieb sowie die Erweiterung oder die Anpassung der Abwasseranlagen zur Abwasserbeseitigung für die Jahre 2018 bis 2023 abdeckt, wird zugestimmt. Die Betriebsleitung der Entsorgungsbetriebe Wesseling wird beauftragt, das Abwasserbeseitigungskonzept der Oberen Wasserbehörde vorzulegen. Sachdarstellung: 1. Problem Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 46 Abs. 1 sowie § 47 LWG haben die Gemeinden und Abwasserverbände die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen. Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnahmen sind im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) darzustellen. Das Abwasserbeseitigungskonzept muss gemäß der Verwaltungsvorschrift vom 8.8.2008 (Stand 18.8.2017) folgenden Mindestgehalt aufweisen Das Abwasserbeseitigungskonzept muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Abwassereinleitungen, Übernahme- und Übergabestellen 2. Angaben zu Abwasseranlagen - Abwasserbehandlung, Misch- und Niederschlagswasserbehandlung, Misch- und Niederschlagswasserrückhaltung, Regenüberläufe, Pumpwerke 3. Angaben zu den Entwässerungsgebieten 4. Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswasserbeseitigungskonzept) 5. Art der erfassten Maßnahmen 6. Verbindungen, Zuleitungen und Ableitungen 7. Notwendige Baumaßnahmen und deren Dringlichkeit Gem. § 47 Abs. 1 LWG ist das Abwasserbeseitigungskonzept jeweils im Abstand von 6 Jahren fortgeschrieben vorzulegen. Das Abwasserbeseitigungskonzept 2012 läuft in 2017 ab. 2. Lösung Es ist eine Neuaufstellung erforderlich, die die Jahre 2018 -23 abdeckt. Die im ABK ausgewiesenen erforderlichen Aufwendungen und Investitionen können im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden in Ihrer Größenordnung als tendenziell eher gering eingestuft werden. Größere Veränderungen gegenüber dem ABK 2012 liegen nicht vor. Die Konkretisierung einiger Bebauungspläne führt zu detaillierteren Planungen der Entwässerungssysteme. Um den Betrieb der beiden Abwasserreinigungsanlage dauerhaft zu gewährleisten, werden kontinuierlich Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt. Hinzu kommt der Hochwasserschutz beider Anlagen, der bis Ende 2021 umgesetzt sein muss. Das fertig gestellte Abwasserbeseitigungskonzept 2018 wird den Fraktionen rechtzeitig vor der Sitzung in je einer Ausfertigung zugestellt. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Mit der Bindung der Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling an das Abwasserbeseitigungskonzept 2018 sind Investitionen verbunden, die jedoch mit der mittelfristigen Finanzplanung der Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling übereinstimmen. Durch die weitere Abwicklung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) kann zusätzlicher Handlungsbedarf aufgedeckt werden, der aus heutiger Sicht noch nicht im neuen Abwasserbeseitigungskonzept enthalten sein kann.