Daten
Kommune
Wesseling
Größe
105 kB
Datum
27.09.2017
Erstellt
11.09.17, 17:06
Aktualisiert
11.09.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
199/2017
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
Vorlage für
Betriebsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Altkleidercontainer in Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
07.09.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 199/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Olaf Krah
07.09.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss
Betreff:
Altkleidercontainer in Wesseling
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Betriebsausschusses am 05.07.2017 wurde die Verwaltung um einen Sachstandsbericht
der Altkleidersammlungen im Stadtgebiet Wesseling gebeten.
Eine Altkleidersammlung ist das organisierte Einsammeln von (gebrauchter) Kleidung, Schuhen und anderen
Textilien durch einen gemeinnützigen Verein oder gewerblichen Sammler.
Anschließend werden die gesammelten Altkleider von Hand nach bis zu 250 Kategorien sortiert. Dabei
beträgt der Anteil der Schuhe ca. 5 %. Des Weiteren werden ca. 35 % wieder als Bekleidung in
verschiedenen Qualitätsstufen weitergeführt, 30 % zu anderen Recyclingprodukten. Jeweils ca. 15 %
werden zu Putzlappen bzw. wandern in den Abfall.
Seit 2011 drängen, aufgrund der stark gestiegenen Preise für Altkleider, zunehmend illegale Sammler auf
den Markt. In der Spitze wurden im Jahr 2016 pro Tonne bis zu 450 EUR gezahlt. Durchschnittlich entsorgt
jede Person in Deutschland 12 Kilogramm Kleidung pro Jahr. Somit fallen in Deutschland jährlich rund
750.000 Tonnen Altkleidung an.
Sammlungen sind im Sinne des § 17 Abs. 2 Nummer 3 und 4 KrWG (Einsammeln von Abfällen zur
Verwertung im Bereich privater Haushaltungen) gemäß § 18 Abs. 1 KrWG der zuständigen Behörde, dem
Rhein-Erft-Kreis, anzuzeigen. Dabei wird zwischen gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen
unterschieden. Eine eigene Altkleidersammlung – oder Vergabe – könnte erwogen werden. Hierfür wäre
eine Aufgabenübertragung für den Reststoff Altkleider seitens der zuständigen Behörde, dem Rhein-ErftKreis, notwendig. Bislang gab es hierzu noch keine Überlegung, da eine solche Aufgabenübertragung für
alle Kommunen ausgesprochen wird, wie zum Beispiel bei Restmüll oder Altpapier.
Für das Aufstellen von Altkleidercontainern im öffentlichen Raum ist ein Antrag auf Sondernutzung bei der
örtlichen Behörde zu stellen. Aufgrund der derzeitigen Genehmigungslage dürften im Stadtgebiet keine
Altkleidercontainer im öffentlichen Raum stehen. Sollte ein solches widerrechtliches Aufstellen festgestellt
werden, dann wird der Altkleidercontainer – nach vorherigem Kontaktversuch – und Setzung einer Frist
entfernt. Meist ist hierbei festzustellen, dass der Eigentümer der Altkleidercontainer nicht zu ermitteln ist.
Auch die unter Umständen angebrachte Rufnummer hilft nicht weiter. Die so entfernten Container werden zu
einem Sammelplatz gebracht und für sechs Monate verwahrt. Sollte sich in der Zwischenzeit kein
Verantwortlicher melden, werden die Container anschließend vernichtet. Gegen Entrichtung einer
Schutzgebühr kann der Eigentümer ansonsten seinen Altkleidercontainer am Sammelplatz abholen.
Die im Stadtgebiet anzutreffenden - unschönen - Altkleidercontainer stehen somit auf Privatgrund und
entziehen sich unseren Einflussmöglichkeiten. Teilweise erhalten die Grundstückseigentümer seitens der
Aufsteller eine Miete.
Als Fazit muss leider festgestellt werden, dass private Sammlungen vor dem Hintergrund der geschilderten
Sachlage nicht verhindert werden können. Auch eine mögliche eigene Sammlung oder Vergabe ebendieser
würde hieran nichts ändern. Vielmehr würden die bereits jetzt ebenfalls durchgeführten Sammlungen
caritativer Einrichtungen erschwert.