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Mitteilungsvorlage (Altkleidercontainer in Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
105 kB
Datum
27.09.2017
Erstellt
11.09.17, 17:06
Aktualisiert
11.09.17, 17:06
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 199/2017 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe Vorlage für Betriebsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Altkleidercontainer in Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 07.09.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 199/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Olaf Krah 07.09.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Betreff: Altkleidercontainer in Wesseling Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: In der Sitzung des Betriebsausschusses am 05.07.2017 wurde die Verwaltung um einen Sachstandsbericht der Altkleidersammlungen im Stadtgebiet Wesseling gebeten. Eine Altkleidersammlung ist das organisierte Einsammeln von (gebrauchter) Kleidung, Schuhen und anderen Textilien durch einen gemeinnützigen Verein oder gewerblichen Sammler. Anschließend werden die gesammelten Altkleider von Hand nach bis zu 250 Kategorien sortiert. Dabei beträgt der Anteil der Schuhe ca. 5 %. Des Weiteren werden ca. 35 % wieder als Bekleidung in verschiedenen Qualitätsstufen weitergeführt, 30 % zu anderen Recyclingprodukten. Jeweils ca. 15 % werden zu Putzlappen bzw. wandern in den Abfall. Seit 2011 drängen, aufgrund der stark gestiegenen Preise für Altkleider, zunehmend illegale Sammler auf den Markt. In der Spitze wurden im Jahr 2016 pro Tonne bis zu 450 EUR gezahlt. Durchschnittlich entsorgt jede Person in Deutschland 12 Kilogramm Kleidung pro Jahr. Somit fallen in Deutschland jährlich rund 750.000 Tonnen Altkleidung an. Sammlungen sind im Sinne des § 17 Abs. 2 Nummer 3 und 4 KrWG (Einsammeln von Abfällen zur Verwertung im Bereich privater Haushaltungen) gemäß § 18 Abs. 1 KrWG der zuständigen Behörde, dem Rhein-Erft-Kreis, anzuzeigen. Dabei wird zwischen gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen unterschieden. Eine eigene Altkleidersammlung – oder Vergabe – könnte erwogen werden. Hierfür wäre eine Aufgabenübertragung für den Reststoff Altkleider seitens der zuständigen Behörde, dem Rhein-ErftKreis, notwendig. Bislang gab es hierzu noch keine Überlegung, da eine solche Aufgabenübertragung für alle Kommunen ausgesprochen wird, wie zum Beispiel bei Restmüll oder Altpapier. Für das Aufstellen von Altkleidercontainern im öffentlichen Raum ist ein Antrag auf Sondernutzung bei der örtlichen Behörde zu stellen. Aufgrund der derzeitigen Genehmigungslage dürften im Stadtgebiet keine Altkleidercontainer im öffentlichen Raum stehen. Sollte ein solches widerrechtliches Aufstellen festgestellt werden, dann wird der Altkleidercontainer – nach vorherigem Kontaktversuch – und Setzung einer Frist entfernt. Meist ist hierbei festzustellen, dass der Eigentümer der Altkleidercontainer nicht zu ermitteln ist. Auch die unter Umständen angebrachte Rufnummer hilft nicht weiter. Die so entfernten Container werden zu einem Sammelplatz gebracht und für sechs Monate verwahrt. Sollte sich in der Zwischenzeit kein Verantwortlicher melden, werden die Container anschließend vernichtet. Gegen Entrichtung einer Schutzgebühr kann der Eigentümer ansonsten seinen Altkleidercontainer am Sammelplatz abholen. Die im Stadtgebiet anzutreffenden - unschönen - Altkleidercontainer stehen somit auf Privatgrund und entziehen sich unseren Einflussmöglichkeiten. Teilweise erhalten die Grundstückseigentümer seitens der Aufsteller eine Miete. Als Fazit muss leider festgestellt werden, dass private Sammlungen vor dem Hintergrund der geschilderten Sachlage nicht verhindert werden können. Auch eine mögliche eigene Sammlung oder Vergabe ebendieser würde hieran nichts ändern. Vielmehr würden die bereits jetzt ebenfalls durchgeführten Sammlungen caritativer Einrichtungen erschwert.