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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Schienenstrecke Kall-Hellenthal / Empfangsgebäude Kall; hier: Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980 (Denkmalschutzgesetz - DSchG NW))

Daten

Kommune
Kall
Größe
18 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Schienenstrecke Kall-Hellenthal / Empfangsgebäude Kall;
hier:  Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980 (Denkmalschutzgesetz - DSchG NW)) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Schienenstrecke Kall-Hellenthal / Empfangsgebäude Kall;
hier:  Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980 (Denkmalschutzgesetz - DSchG NW)) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Schienenstrecke Kall-Hellenthal / Empfangsgebäude Kall;
hier:  Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980 (Denkmalschutzgesetz - DSchG NW)) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Schienenstrecke Kall-Hellenthal / Empfangsgebäude Kall;
hier:  Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980 (Denkmalschutzgesetz - DSchG NW)) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Schienenstrecke Kall-Hellenthal / Empfangsgebäude Kall;
hier:  Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980 (Denkmalschutzgesetz - DSchG NW))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 119/2007 19.06.2007 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter: Beschlussfassung öffentliche Sitzung Herr Schramm Herr Wilms Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro Tischvorlage TOP 9 Schienenstrecke Kall-Hellenthal / Empfangsgebäude Kall; hier: Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980 (Denkmalschutzgesetz - DSchG NW) Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, der Eintragung der Schienenstrecke Kall-Hellenthal und des Empfangsgebäudes in Kall in die Denkmalliste nicht zuzustimmen, weil die Denkmaleigenschaft nicht vorliegt. Zur Begründung dieser Auffassung soll – ggf. gemeinschaftlich mit dem Eigentümer und anderen Betroffenen – ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben werden. Für die endgültige Stellungnahme soll eine Fristverlängerung bis zur Vorlage des Gutachtens beantragt werden. Sachdarstellung: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 05.02.2007 – Punkt 3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – der 7. Planänderung des Regionalplanes - Streichung von Schienenwegen – zugestimmt. Die Streichung der Schienenstrecke KallHellenthal wurde aus städtebaulicher Sicht befürwortet. Nunmehr beabsichtigt die Höhere Denkmalbehörde der Bezirksregierung Köln, die Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal als Baudenkmal in die Denkmallisten der Stadt Schleiden und der Gemeinden Kall und Hellenthal einzutragen. Den Umfang des Denkmals und die Begründung der Denkmaleigenschaft ist aus dem beigefügten Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege zu entnehmen. Vorlagen-Nr. 119/2007 Seite 2 Die Verwaltung schlägt vor, der Eintragung der Schienenstrecke Kall-Hellenthal und des Empfangsgebäudes in Kall in die Denkmalliste nicht zuzustimmen, weil die Denkmaleigenschaft nicht vorliegt. Zur Begründung dieser Auffassung soll – ggf. gemeinschaftlich mit dem Eigentümer und anderen Betroffenen – ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben werden. Für die endgültige Stellungnahme soll eine Fristverlängerung bis zur Vorlage des Gutachtens beantragt werden. Vorlagen-Nr. 119/2007 Seite 3 Seite 4 Vorlagen-Nr. 119/2007 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 119/2007 18.06.2007 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter: öffentliche Sitzung Herr Schramm Herr Wilms Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro Tischvorlage TOP 10 Schienenstrecke Kall-Hellenthal / Empfangsgebäude Kall; hier: Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980 (Denkmalschutzgesetz - DSchG NW) Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Erstellung eines unabhängigen neutralen Gutachtens zur Denkmaleigenschaft der Bahnstrecke Kall-Hellenthal bzw. zum Empfangsgebäude Kall in Auftrag zu geben. Aus dem vorgenannten Grund soll eine Fristverlängerung bis nach den Sommerferien beantragt werden. Sachdarstellung: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 05.02.2007 – Punkt 3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – der 7. Planänderung des Regionalplanes - Streichung von Schienenwegen – zugestimmt. Die Streichung der Schienenstrecke KallHellenthal wurde aus städtebaulicher Sicht befürwortet. Nunmehr beabsichtigt die Höhere Denkmalbehörde der Bezirksregierung Köln, die Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal als Baudenkmal in die Denkmallisten der Stadt Schleiden und der Gemeinden Kall und Hellenthal einzutragen. Den Umfang des Denkmals und die Begründung der Denkmaleigenschaft ist aus dem beigefügten Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege zu entnehmen. Vorlagen-Nr. 119/2007 Seite 5 Die Verwaltung schlägt vor, ein Gutachten von einer neutralen unabhängigen Stelle fertigen zu lassen.