Daten
Kommune
Kall
Größe
18 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
119/2007
19.06.2007
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter:
Beschlussfassung
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Herr Wilms
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
Tischvorlage
TOP 9
Schienenstrecke Kall-Hellenthal / Empfangsgebäude Kall;
hier: Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3
des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980 (Denkmalschutzgesetz - DSchG NW)
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, der Eintragung der Schienenstrecke Kall-Hellenthal und des Empfangsgebäudes in Kall in die Denkmalliste nicht zuzustimmen, weil die Denkmaleigenschaft nicht
vorliegt. Zur Begründung dieser Auffassung soll – ggf. gemeinschaftlich mit dem Eigentümer
und anderen Betroffenen – ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben werden.
Für die endgültige Stellungnahme soll eine Fristverlängerung bis zur Vorlage des Gutachtens beantragt werden.
Sachdarstellung:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 05.02.2007 – Punkt 3
der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – der 7. Planänderung des Regionalplanes - Streichung von Schienenwegen – zugestimmt. Die Streichung der Schienenstrecke KallHellenthal wurde aus städtebaulicher Sicht befürwortet.
Nunmehr beabsichtigt die Höhere Denkmalbehörde der Bezirksregierung Köln, die Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal als Baudenkmal in die Denkmallisten der Stadt
Schleiden und der Gemeinden Kall und Hellenthal einzutragen.
Den Umfang des Denkmals und die Begründung der Denkmaleigenschaft ist aus dem beigefügten Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege zu entnehmen.
Vorlagen-Nr. 119/2007
Seite 2
Die Verwaltung schlägt vor, der Eintragung der Schienenstrecke Kall-Hellenthal und des
Empfangsgebäudes in Kall in die Denkmalliste nicht zuzustimmen, weil die Denkmaleigenschaft nicht vorliegt. Zur Begründung dieser Auffassung soll – ggf. gemeinschaftlich mit dem
Eigentümer und anderen Betroffenen – ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben
werden.
Für die endgültige Stellungnahme soll eine Fristverlängerung bis zur Vorlage des Gutachtens beantragt werden.
Vorlagen-Nr. 119/2007
Seite 3
Seite 4
Vorlagen-Nr. 119/2007
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
119/2007
18.06.2007
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Herr Wilms
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
Tischvorlage
TOP 10
Schienenstrecke Kall-Hellenthal / Empfangsgebäude Kall;
hier: Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3
des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980 (Denkmalschutzgesetz - DSchG NW)
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Erstellung eines unabhängigen neutralen Gutachtens zur Denkmaleigenschaft der Bahnstrecke Kall-Hellenthal
bzw. zum Empfangsgebäude Kall in Auftrag zu geben.
Aus dem vorgenannten Grund soll eine Fristverlängerung bis nach den Sommerferien beantragt werden.
Sachdarstellung:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 05.02.2007 – Punkt 3
der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – der 7. Planänderung des Regionalplanes - Streichung von Schienenwegen – zugestimmt. Die Streichung der Schienenstrecke KallHellenthal wurde aus städtebaulicher Sicht befürwortet.
Nunmehr beabsichtigt die Höhere Denkmalbehörde der Bezirksregierung Köln, die Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal als Baudenkmal in die Denkmallisten der Stadt
Schleiden und der Gemeinden Kall und Hellenthal einzutragen.
Den Umfang des Denkmals und die Begründung der Denkmaleigenschaft ist aus dem beigefügten Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege zu entnehmen.
Vorlagen-Nr. 119/2007
Seite 5
Die Verwaltung schlägt vor, ein Gutachten von einer neutralen unabhängigen Stelle fertigen
zu lassen.