Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,5 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 29. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 24.06.2008.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
11
Getrennte Abwassergebühr
hier: Satzungsrechtliche Änderungen
22:30 Uhr
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für
Struktur und Stadtentwicklung für die Neufassung der Entwässerungssatzung der Stadt
Bedburg die nachstehenden Regelungen aufzunehmen:
a) Einer Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang wird zugestimmt, wenn eine
ortsnahe Beseitigung oder Verwendung des Niederschlagswassers durch den
Nutzungsberechtigten des Grundstückes sichergestellt ist. Voraussetzung hierfür ist die
Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises.
b) Die Gemeinde verzichtet auf die Überlassung des verwendeten Niederschlagswassers
als Brauchwasser gemäß § 53 Abs. 3 a Satz 2 LWG NRW, wenn die ordnungsgemäße
Verwendung des Niederschlagswassers als Brauchwasser auf dem Grundstück
sichergestellt ist.
c) Die abflusswirksamen Flächen werden wie folgt bewertet:
Fläche
Vollversiegelt
Teilversiegelt
Unversiegelt
Art (Beispiele)
Bewertung
Dachflächen mit Ausnahme
der Gründächer, Asphaltflächen, Betonflächen, Pflaster-, Platten-, Balkonflächen
Öko-Pflaster,
Rasengittersteine, Gründächer, Schotter
Rasenflächen, Beetflächen
100 %
50 %
0
Nicht abflusswirksame Flächen sind:
a) Flächen, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind,
b) Flächen, von denen Regenwasser versickert oder die in ein Gewässer eingeleitet
werden und
c) Zisternen, die keinen Notüberlauf an das Kanalnetz haben.
Zisternen, die einen Überlauf an das Kanalnetz haben, werden wie folgt bewertet:
Zur Gartenbewässerung:
Die Fläche, die sich aus der Division des Zisterneninhaltes in m³ durch 0,10 ergibt.
Als Brauchwasser:
Die Fläche, die sich aus der Division des Zisterneninhaltes in m³ durch 0,05 ergibt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 24.06.2008
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