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Beschlusstext (Getrennte Abwassergebühr hier: Satzungsrechtliche Änderungen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,5 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Getrennte Abwassergebühr
hier: Satzungsrechtliche Änderungen) Beschlusstext (Getrennte Abwassergebühr
hier: Satzungsrechtliche Änderungen)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 29. Sitzung des Rates am Dienstag, den 24.06.2008. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 11 Getrennte Abwassergebühr hier: Satzungsrechtliche Änderungen 22:30 Uhr Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung für die Neufassung der Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg die nachstehenden Regelungen aufzunehmen: a) Einer Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang wird zugestimmt, wenn eine ortsnahe Beseitigung oder Verwendung des Niederschlagswassers durch den Nutzungsberechtigten des Grundstückes sichergestellt ist. Voraussetzung hierfür ist die Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises. b) Die Gemeinde verzichtet auf die Überlassung des verwendeten Niederschlagswassers als Brauchwasser gemäß § 53 Abs. 3 a Satz 2 LWG NRW, wenn die ordnungsgemäße Verwendung des Niederschlagswassers als Brauchwasser auf dem Grundstück sichergestellt ist. c) Die abflusswirksamen Flächen werden wie folgt bewertet: Fläche Vollversiegelt Teilversiegelt Unversiegelt Art (Beispiele) Bewertung Dachflächen mit Ausnahme der Gründächer, Asphaltflächen, Betonflächen, Pflaster-, Platten-, Balkonflächen Öko-Pflaster, Rasengittersteine, Gründächer, Schotter Rasenflächen, Beetflächen 100 % 50 % 0 Nicht abflusswirksame Flächen sind: a) Flächen, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, b) Flächen, von denen Regenwasser versickert oder die in ein Gewässer eingeleitet werden und c) Zisternen, die keinen Notüberlauf an das Kanalnetz haben. Zisternen, die einen Überlauf an das Kanalnetz haben, werden wie folgt bewertet: Zur Gartenbewässerung: Die Fläche, die sich aus der Division des Zisterneninhaltes in m³ durch 0,10 ergibt. Als Brauchwasser: Die Fläche, die sich aus der Division des Zisterneninhaltes in m³ durch 0,05 ergibt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 24.06.2008 Seite 2