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Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entscheidung über die Gewinnverwendung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
117 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
11.09.17, 17:06
Aktualisiert
11.09.17, 17:06
Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entscheidung über die Gewinnverwendung) Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entscheidung über die Gewinnverwendung) Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 189/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe - 14 - Vorlage für Betriebsausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Entsorgungsbetriebe Wesseling hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entscheidung über die Gewinnverwendung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 14 - 30.08.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 189/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Windhäuser 30.08.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Rat Betreff: Entsorgungsbetriebe Wesseling hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entscheidung über die Gewinnverwendung Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Entsorgungsbetriebe Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2016 werden, wie in der Vorlage beschriebener Fassung, festgestellt. Das Jahresergebnis 2016 von 691.933,46 € wird wie folgt verwendet: - Von dem Gewinn des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung von werden 577.599,61 € in die Rücklage eingestellt. 577.599,61 € - Der Gewinn des Betriebszweiges Betriebshof von wird mit dem Verlustvortrag verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen. 114.333,85 € Der Betriebsleitung wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt. Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2016 der Entsorgungsbetriebe, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Allen Mitgliedern des Betriebsausschusses sowie den Fraktionen wurde je ein Exemplar des Prüfungsberichts zugeleitet; der Jahresabschluss und der Lagebericht sind dem Prüfungsbericht beigefügt. Ein weiteres Exemplar des Prüfungsberichts wurde der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zugeleitet. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde - nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss - festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden. 2. Lösung Der Gewinn aus der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2016 beträgt insgesamt, d.h. saldiert für alle Betriebszweige, 691.933,46 € (Vorjahr: Gewinn 391.494,85 €). Für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung ergibt sich für 2016 ein Gewinn in Höhe von 577.599,61 €. Aufgrund erhöhter Mengen bei unveränderten Abwasserentgeltpreisen haben sich die Umsatzerlöse in Summe um 373 T€ erhöht. Im gleichen Zeitraum erhöhten sich die Fremdleistungen für Instandhaltung und Betrieb um 26 T€ auf 1.573 T€. Die Personalkosten erhöhten sich um 76 T€, die Kapitalkosten reduzierten sich um 126 T€ und die Sonstigen Aufwendungen stiegen um 165 T€. Unter Berücksichtigung der Rückstellung für Gebührenausgleich in Höhe von 229.934,24 € ergab sich für das Jahr 2016 ein Gewinn von 577.599,61 €. Nach Abzug der zum Werteerhalt notwendigen Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 577.599,61 € ist das Ergebnis ausgeglichen. Eine Nachkalkulation für 2016 ist dieser Vorlage beigefügt. Das Jahresergebnis des Betriebszweiges Abfallentsorgung ist ausgeglichen. Die Erlöse aus Abfallentgelten erhöhten sich um 404 T€ aufgrund der Erhöhung der Entgelte. Die Verwertungserlöse Papier erhöhten sich um 161 T€. Der Materialaufwand erhöhte sich um 397 T€. Für das Wirtschaftsjahr 2016 wurde eine Rückstellung für Gebührenausgleich in Höhe von 102.558,71 gebildet. Die Straßenreinigung schließt mit einem Betriebsergebnis von 40 T€ ab. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 417 T€. Für das Wirtschaftsjahr 2016 wird eine Rückstellung für Gebührenausgleich in Höhe von 39.910,56 € gebildet. Das Jahresergebnis ist ausgeglichen. Das Betriebsergebnis Betriebshof weist für 2016 einen Gewinn von 114.333,85 € aus. Die Erträge im Bereich des Betriebshofes erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 11,2 % = 304 T€ auf 3.028 T€. Die Fremdleistungen und die Betriebskosten erhöhten sich um 16 T€, die Personalkosten erhöhten sich um 184 T€ und die sonstigen Aufwendungen verminderten sich gegenüber dem Vorjahr um 51 T€. Es wird vorgeschlagen: - Von dem Gewinn des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung von werden 577.599,61 € in die Rücklage eingestellt. 577.599,61 € - Der Gewinn des Betriebszweiges Betriebshof von wird mit dem Verlustvortrag verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen. 114.333,85 € 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt.