Daten
Kommune
Kall
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18 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
117/2007
19.06.2007
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
x
Mittel verfügbar
bei SN Personalausgaben
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
10.000
Euro
Euro
Tischvorlage
TOP 8
Änderung des Stellenplans
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.06.2007 – TOP 5 – beschließt der Rat, im Stellenplan 2007 für die Einstellung einer zusätzlichen Kraft am Kindergarten Hüttenstraße eine zusätzliche Teilzeitstelle (0,7) der Entgeltgruppe 8 einzurichten.
Sachdarstellung:
Am Kindergarten Hüttenstraße wird die Zahl der an der „Übermittagbetreuung“ teilnehmenden Kinder ab 01.08.2007 auf rd. 15 steigen. Da in einem Regelkindergarten maximal 9 Kinder „über Mittag“ betreut werden dürfen, musste die Umwandlung einer Kindergartengruppe
in eine „Tagesstättengruppe“ beantragt werden.
Nach § 2 Abs. 4 der „Vereinbarung über die Eignungsvoraussetzungen der in Tageseinrichtungen für Kinder tätigen Kräfte“ soll die Leiterin einer Tageseinrichtung mit zwei Gruppen
und einer Tagesstättengruppe von der Leitung einer eigenen Gruppe freigestellt werden.
Diese Voraussetzungen liegen somit ab 01.08.2007 für den Kindergarten Hüttenstraße vor.
Das Landesjugendamt hat allerdings aufgrund fehlender Haushaltsmittel nur eine 50 %Freistellung und damit die zusätzliche Einrichtung einer 0,5-Stelle für eine Gruppenleiterin
genehmigt. Die Kosten werden z.Z. zu 79 % über Betriebskostenzuschüsse gedeckt.
Vorlagen-Nr. 117/2007
Seite 2
Auch wegen der ab 01.08.2007 neu hinzukommenden Aufgaben eines „Familienzentrums“
sollte von der Möglichkeit der Einstellung einer zusätzlichen Teilzeitkraft unbedingt
Gebrauch gemacht werden. Für die Aufgaben als Familienzentrum ist ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 12.000,-- € in Aussicht gestellt. Diese Mittel sind auch für Personalausgaben vorgesehen. Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, einen Teil dieser Mittel
dazu zu verwenden, die 0,5-Stelle auf max. 0,7 anzuheben.
Zusammenfassend schlägt die Verwaltung vor, im Stellenplan 2007 eine zusätzliche Teilzeitstelle (0,7) der Entgeltgruppe 8 einzurichten. Der Personalrat hat seine Zustimmung erteilt.
Vorlagen-Nr. 117/2007
Seite 3
Vorlagen-Nr. 117/2007
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
117/2007
19.06.2007
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
x
Mittel verfügbar
bei SN Personalausgaben
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
10.000
Euro
Euro
Tischvorlage
TOP 5
Änderung des Stellenplans
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, im Stellenplan 2007 für die Einstellung
einer zusätzlichen Kraft am Kindergarten Hüttenstraße eine zusätzliche Teilzeitstelle (0,7)
der Entgeltgruppe 8 einzurichten.
Sachdarstellung:
Am Kindergarten Hüttenstraße wird die Zahl der an der „Übermittagbetreuung“ teilnehmenden Kinder ab 01.08.2007 auf rd. 15 steigen. Da in einem Regelkindergarten maximal 9 Kinder „über Mittag“ betreut werden dürfen, musste die Umwandlung einer Kindergartengruppe
in eine „Tagesstättengruppe“ beantragt werden.
Nach § 2 Abs. 4 der „Vereinbarung über die Eignungsvoraussetzungen der in Tageseinrichtungen für Kinder tätigen Kräfte“ soll die Leiterin einer Tageseinrichtung mit zwei Gruppen
und einer Tagesstättengruppe von der Leitung einer eigenen Gruppe freigestellt werden.
Diese Voraussetzungen liegen somit ab 01.08.2007 für den Kindergarten Hüttenstraße vor.
Das Landesjugendamt hat allerdings aufgrund fehlender Haushaltsmittel nur eine 50 %Freistellung und damit die zusätzliche Einrichtung einer 0,5-Stelle für eine Gruppenleiterin
genehmigt. Die Kosten werden z.Z. zu 79 % über Betriebskostenzuschüsse gedeckt.
Vorlagen-Nr. 117/2007
Seite 5
Auch wegen der ab 01.08.2007 neu hinzukommenden Aufgaben eines „Familienzentrums“
sollte von der Möglichkeit der Einstellung einer zusätzlichen Teilzeitkraft unbedingt
Gebrauch gemacht werden. Für die Aufgaben als Familienzentrum ist ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 12.000,-- € in Aussicht gestellt. Diese Mittel sind auch für Personalausgaben vorgesehen. Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, einen Teil dieser Mittel
dazu zu verwenden, die 0,5-Stelle auf max. 0,7 anzuheben.
Zusammenfassend schlägt die Verwaltung vor, im Stellenplan 2007 eine zusätzliche Teilzeitstelle (0,7) der Entgeltgruppe 8 einzurichten. Der Personalrat hat seine Zustimmung erteilt.