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Allgemeine Vorlage (Änderung des Stellenplans)

Daten

Kommune
Kall
Größe
18 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 117/2007 19.06.2007 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. x Mittel verfügbar bei SN Personalausgaben über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch 10.000 Euro Euro Tischvorlage TOP 8 Änderung des Stellenplans Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.06.2007 – TOP 5 – beschließt der Rat, im Stellenplan 2007 für die Einstellung einer zusätzlichen Kraft am Kindergarten Hüttenstraße eine zusätzliche Teilzeitstelle (0,7) der Entgeltgruppe 8 einzurichten. Sachdarstellung: Am Kindergarten Hüttenstraße wird die Zahl der an der „Übermittagbetreuung“ teilnehmenden Kinder ab 01.08.2007 auf rd. 15 steigen. Da in einem Regelkindergarten maximal 9 Kinder „über Mittag“ betreut werden dürfen, musste die Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine „Tagesstättengruppe“ beantragt werden. Nach § 2 Abs. 4 der „Vereinbarung über die Eignungsvoraussetzungen der in Tageseinrichtungen für Kinder tätigen Kräfte“ soll die Leiterin einer Tageseinrichtung mit zwei Gruppen und einer Tagesstättengruppe von der Leitung einer eigenen Gruppe freigestellt werden. Diese Voraussetzungen liegen somit ab 01.08.2007 für den Kindergarten Hüttenstraße vor. Das Landesjugendamt hat allerdings aufgrund fehlender Haushaltsmittel nur eine 50 %Freistellung und damit die zusätzliche Einrichtung einer 0,5-Stelle für eine Gruppenleiterin genehmigt. Die Kosten werden z.Z. zu 79 % über Betriebskostenzuschüsse gedeckt. Vorlagen-Nr. 117/2007 Seite 2 Auch wegen der ab 01.08.2007 neu hinzukommenden Aufgaben eines „Familienzentrums“ sollte von der Möglichkeit der Einstellung einer zusätzlichen Teilzeitkraft unbedingt Gebrauch gemacht werden. Für die Aufgaben als Familienzentrum ist ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 12.000,-- € in Aussicht gestellt. Diese Mittel sind auch für Personalausgaben vorgesehen. Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, einen Teil dieser Mittel dazu zu verwenden, die 0,5-Stelle auf max. 0,7 anzuheben. Zusammenfassend schlägt die Verwaltung vor, im Stellenplan 2007 eine zusätzliche Teilzeitstelle (0,7) der Entgeltgruppe 8 einzurichten. Der Personalrat hat seine Zustimmung erteilt. Vorlagen-Nr. 117/2007 Seite 3 Vorlagen-Nr. 117/2007 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 117/2007 19.06.2007 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. x Mittel verfügbar bei SN Personalausgaben über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch 10.000 Euro Euro Tischvorlage TOP 5 Änderung des Stellenplans Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, im Stellenplan 2007 für die Einstellung einer zusätzlichen Kraft am Kindergarten Hüttenstraße eine zusätzliche Teilzeitstelle (0,7) der Entgeltgruppe 8 einzurichten. Sachdarstellung: Am Kindergarten Hüttenstraße wird die Zahl der an der „Übermittagbetreuung“ teilnehmenden Kinder ab 01.08.2007 auf rd. 15 steigen. Da in einem Regelkindergarten maximal 9 Kinder „über Mittag“ betreut werden dürfen, musste die Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine „Tagesstättengruppe“ beantragt werden. Nach § 2 Abs. 4 der „Vereinbarung über die Eignungsvoraussetzungen der in Tageseinrichtungen für Kinder tätigen Kräfte“ soll die Leiterin einer Tageseinrichtung mit zwei Gruppen und einer Tagesstättengruppe von der Leitung einer eigenen Gruppe freigestellt werden. Diese Voraussetzungen liegen somit ab 01.08.2007 für den Kindergarten Hüttenstraße vor. Das Landesjugendamt hat allerdings aufgrund fehlender Haushaltsmittel nur eine 50 %Freistellung und damit die zusätzliche Einrichtung einer 0,5-Stelle für eine Gruppenleiterin genehmigt. Die Kosten werden z.Z. zu 79 % über Betriebskostenzuschüsse gedeckt. Vorlagen-Nr. 117/2007 Seite 5 Auch wegen der ab 01.08.2007 neu hinzukommenden Aufgaben eines „Familienzentrums“ sollte von der Möglichkeit der Einstellung einer zusätzlichen Teilzeitkraft unbedingt Gebrauch gemacht werden. Für die Aufgaben als Familienzentrum ist ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 12.000,-- € in Aussicht gestellt. Diese Mittel sind auch für Personalausgaben vorgesehen. Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, einen Teil dieser Mittel dazu zu verwenden, die 0,5-Stelle auf max. 0,7 anzuheben. Zusammenfassend schlägt die Verwaltung vor, im Stellenplan 2007 eine zusätzliche Teilzeitstelle (0,7) der Entgeltgruppe 8 einzurichten. Der Personalrat hat seine Zustimmung erteilt.