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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1.  Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
	a)  Information und Beschluss über die Ergebnisse der  Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
b)  	Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2    BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2  BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1.  Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
	a)  Information und Beschluss über die Ergebnisse der  Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
b)  	Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2    BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2  BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 110/2007 18.06.2007 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: a) Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses. b) Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung nach § 32 LPlG der Bezirksregierung Köln zwecks Anpassung an die Ziele der Raumordnung vorzulegen. Unter der Voraussetzung, dass die Anfrage nach § 32 LPlG positiv beschieden wird, wird die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ einschließlich Begründung gem. § 13a Abs. 2 Ziffer 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Vorlagen-Nr. 110/2007 Seite 2 Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 29. März 2007 – Punkt 10 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Bebauungsplanänderung soll gem. § 13 a BauGB (2007) im sog. „beschleunigten Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Gleichzeitig hat der Rat der Gemeinde Kall in der vorgenannten Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB beschlossen. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ wird in der Zeit vom 07. Mai bis einschließlich 08. Juni 2007 unterrichtet. Bis heute wurde eine Äußerung zur Planung bei der Verwaltung abgegeben. Die Stellungnahme bzw. der Beschlussvorschlag der Verwaltung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Sollten bis zur Sitzung noch weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese als Tischvorlage nachgereicht. Das Planungsbüro wird den Entwurf zur öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Oben im Auel“ in der Sitzung detailliert vorstellen. Mit Verfügung vom 24.04.2007 (Eingang: 30.04.2007) weist der Kreis Euskirchen auf eine Verfügung der Bezirksregierung Köln hin, dass Bebauungspläne der Innenentwicklung, die nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden sind, im Verfahren nach § 32 Landesplanungsgesetz (Anpassung an die Ziele der Raumordnung) der Bezirksplanungsbehörde vorzulegen sind. Darüber hinaus wird gebeten, die Bezirksplanungsbehörde über die im beschleunigten Verfahren zur Rechtskraft gebrachten Bebauungspläne, die eine Berichtigung des FNP nach sich ziehen, zu informieren. Vor Durchführung der öffentlichen Auslegung ist somit die landesplanerische Bestätigung der Bauleitplanung nach § 32 LPlG einzuholen. Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Bebauungsplanänderungsentwurfes (Anlage 3) und der Begründung (Anlage 4) sowie den textlichen Festsetzungen (Anlage 5) entnommen werden.