Daten
Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
110/2007
18.06.2007
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB;
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 BauGB in Verbindung
mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen der
Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung nach § 32 LPlG der Bezirksregierung Köln
zwecks Anpassung an die Ziele der Raumordnung vorzulegen.
Unter der Voraussetzung, dass die Anfrage nach § 32 LPlG positiv beschieden wird, wird die
öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“
einschließlich Begründung gem. § 13a Abs. 2 Ziffer 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2
BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im
Auel“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan
ist Bestandteil der Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 110/2007
Seite 2
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 29. März 2007 – Punkt 10 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall
Nr. 20 „Oben im Auel“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Bebauungsplanänderung soll gem. § 13 a BauGB (2007) im sog. „beschleunigten Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Gleichzeitig hat der Rat der Gemeinde Kall in der vorgenannten Sitzung die Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ wird in der Zeit vom 07. Mai bis einschließlich 08. Juni 2007 unterrichtet.
Bis heute wurde eine Äußerung zur Planung bei der Verwaltung abgegeben. Die Stellungnahme bzw. der Beschlussvorschlag der Verwaltung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Sollten
bis zur Sitzung noch weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese als Tischvorlage
nachgereicht.
Das Planungsbüro wird den Entwurf zur öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Oben im Auel“ in der Sitzung detailliert vorstellen.
Mit Verfügung vom 24.04.2007 (Eingang: 30.04.2007) weist der Kreis Euskirchen auf eine
Verfügung der Bezirksregierung Köln hin, dass Bebauungspläne der Innenentwicklung, die
nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden sind, im Verfahren nach § 32 Landesplanungsgesetz (Anpassung an die Ziele der Raumordnung) der Bezirksplanungsbehörde vorzulegen sind. Darüber hinaus wird gebeten, die Bezirksplanungsbehörde über die
im beschleunigten Verfahren zur Rechtskraft gebrachten Bebauungspläne, die eine Berichtigung des FNP nach sich ziehen, zu informieren.
Vor Durchführung der öffentlichen Auslegung ist somit die landesplanerische Bestätigung
der Bauleitplanung nach § 32 LPlG einzuholen.
Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Bebauungsplanänderungsentwurfes
(Anlage 3) und der Begründung (Anlage 4) sowie den textlichen Festsetzungen (Anlage 5)
entnommen werden.