Daten
Kommune
Kall
Größe
18 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
100/2007
19.06.2007
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
x
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 GO
Beschlussvorschlag:
a) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.06.2007 - TOP 4 - genehmigt der Rat eine überplanmäßige Ausgabe bei HHSt. 2.210.9429 in Höhe von
3.056,80 €. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei der HHStelle 2.700.9585 (Verlegung Kanalisation am Güldenhof).
b) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.06.2007 - TOP 4 - genehmigt der Rat eine überplanmäßige Ausgabe bei HHStelle 2.510.9810 in Höhe von
14.838,26 €. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei der HHStelle 2.700.9585 (Verlegung Kanalisation am Güldenhof).
Sachdarstellung:
Zu a)
Bei der HHStelle 2.210.9429 „Sanierung Flachdach auf den Klassenräumen der Grundschule Kall“ standen ursprünglich 55.000,-- € zur Verfügung. Mit Beschluss vom 29.08.2006 hat
der Rat weitere Mittel in Höhe von 10.000,-- € zur Verfügung gestellt. Unberücksichtigt blieben dabei jedoch Personalkosten und Sachleistungen des Bauhofs. Einschließlich dieser
Kosten ist noch eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.056,80 € zu genehmigen.
Vorlagen-Nr. 100/2007
Seite 2
Zu b)
Nach den Erfahrungssätzen der Vorjahre wurden im Haushalt 2007 130.000 € für die Beteiligung der Gemeinde Kall an der Krankenhausfinanzierung des Landes NRW bereitgestellt.
Nach der Festsetzung der Bezirksregierung Köln vom 26.02.2007 ist jedoch für das Jahr
2007 ein Finanzierungsbeitrag in Höhe von 135.539,80 € zu leisten. Ferner wurde für das
Jahr 2006 noch eine Nachzahlung in Höhe von 9.298,46 € festgesetzt, so dass insgesamt
eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 14.838,26 € entsteht.
Vorlagen-Nr. 100/2007
Seite 3
Vorlagen-Nr. 100/2007
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
100/2007
19.06.2007
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 GO
Beschlussvorschlag:
c) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, eine überplanmäßige Ausgabe bei
HHSt. 2.210.9429 in Höhe von 3.056,80 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch
Einsparungen bei der HHStelle 2.700.9585 (Verlegung Kanalisation am Güldenhof).
d) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, eine überplanmäßige Ausgabe bei
HHStelle 2.510.9810 in Höhe von 14.838,26 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt
durch Einsparungen bei der HHStelle 2.700.9585 (Verlegung Kanalisation am Güldenhof).
Sachdarstellung:
Zu a)
Bei der HHStelle 2.210.9429 „Sanierung Flachdach auf den Klassenräumen der Grundschule Kall“ standen ursprünglich 55.000,-- € zur Verfügung. Mit Beschluss vom 29.08.2006 hat
der Rat weitere Mittel in Höhe von 10.000,-- € zur Verfügung gestellt. Unberücksichtigt blieben dabei jedoch Personalkosten und Sachleistungen des Bauhofs. Einschließlich dieser
Kosten ist noch eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.056,80 € zu genehmigen.
Vorlagen-Nr. 100/2007
Seite 5
Zu b)
Nach den Erfahrungssätzen der Vorjahre wurden im Haushalt 2007 130.000 € für die Beteiligung der Gemeinde Kall an der Krankenhausfinanzierung des Landes NRW bereitgestellt.
Nach der Festsetzung der Bezirksregierung Köln vom 26.02.2007 ist jedoch für das Jahr
2007 ein Finanzierungsbeitrag in Höhe von 135.539,80 € zu leisten. Ferner wurde für das
Jahr 2006 noch eine Nachzahlung in Höhe von 9.298,46 € festgesetzt, so dass insgesamt
eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 14.838,26 € entsteht.