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Allgemeine Vorlage (Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 GO)

Daten

Kommune
Kall
Größe
18 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 100/2007 19.06.2007 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. x Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 GO Beschlussvorschlag: a) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.06.2007 - TOP 4 - genehmigt der Rat eine überplanmäßige Ausgabe bei HHSt. 2.210.9429 in Höhe von 3.056,80 €. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei der HHStelle 2.700.9585 (Verlegung Kanalisation am Güldenhof). b) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.06.2007 - TOP 4 - genehmigt der Rat eine überplanmäßige Ausgabe bei HHStelle 2.510.9810 in Höhe von 14.838,26 €. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei der HHStelle 2.700.9585 (Verlegung Kanalisation am Güldenhof). Sachdarstellung: Zu a) Bei der HHStelle 2.210.9429 „Sanierung Flachdach auf den Klassenräumen der Grundschule Kall“ standen ursprünglich 55.000,-- € zur Verfügung. Mit Beschluss vom 29.08.2006 hat der Rat weitere Mittel in Höhe von 10.000,-- € zur Verfügung gestellt. Unberücksichtigt blieben dabei jedoch Personalkosten und Sachleistungen des Bauhofs. Einschließlich dieser Kosten ist noch eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.056,80 € zu genehmigen. Vorlagen-Nr. 100/2007 Seite 2 Zu b) Nach den Erfahrungssätzen der Vorjahre wurden im Haushalt 2007 130.000 € für die Beteiligung der Gemeinde Kall an der Krankenhausfinanzierung des Landes NRW bereitgestellt. Nach der Festsetzung der Bezirksregierung Köln vom 26.02.2007 ist jedoch für das Jahr 2007 ein Finanzierungsbeitrag in Höhe von 135.539,80 € zu leisten. Ferner wurde für das Jahr 2006 noch eine Nachzahlung in Höhe von 9.298,46 € festgesetzt, so dass insgesamt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 14.838,26 € entsteht. Vorlagen-Nr. 100/2007 Seite 3 Vorlagen-Nr. 100/2007 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 100/2007 19.06.2007 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 GO Beschlussvorschlag: c) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, eine überplanmäßige Ausgabe bei HHSt. 2.210.9429 in Höhe von 3.056,80 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei der HHStelle 2.700.9585 (Verlegung Kanalisation am Güldenhof). d) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, eine überplanmäßige Ausgabe bei HHStelle 2.510.9810 in Höhe von 14.838,26 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei der HHStelle 2.700.9585 (Verlegung Kanalisation am Güldenhof). Sachdarstellung: Zu a) Bei der HHStelle 2.210.9429 „Sanierung Flachdach auf den Klassenräumen der Grundschule Kall“ standen ursprünglich 55.000,-- € zur Verfügung. Mit Beschluss vom 29.08.2006 hat der Rat weitere Mittel in Höhe von 10.000,-- € zur Verfügung gestellt. Unberücksichtigt blieben dabei jedoch Personalkosten und Sachleistungen des Bauhofs. Einschließlich dieser Kosten ist noch eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.056,80 € zu genehmigen. Vorlagen-Nr. 100/2007 Seite 5 Zu b) Nach den Erfahrungssätzen der Vorjahre wurden im Haushalt 2007 130.000 € für die Beteiligung der Gemeinde Kall an der Krankenhausfinanzierung des Landes NRW bereitgestellt. Nach der Festsetzung der Bezirksregierung Köln vom 26.02.2007 ist jedoch für das Jahr 2007 ein Finanzierungsbeitrag in Höhe von 135.539,80 € zu leisten. Ferner wurde für das Jahr 2006 noch eine Nachzahlung in Höhe von 9.298,46 € festgesetzt, so dass insgesamt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 14.838,26 € entsteht.