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Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Sprachförderung in Kindergärten)

Daten

Kommune
Kall
Größe
9,6 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Sprachförderung in Kindergärten)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 93/2007 04.09.2007 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 1 1.1 Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen Sprachförderung in Kindergärten Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die schriftliche Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. Sachdarstellung: Gemäß § 36 (2) Schulgesetz stellt das Schulamt zwei Jahre vor der Einschulung fest, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Diese „Sprachstandserhebung für Vierjährige“ wurde in den vergangenen Monaten durchgeführt. In den Kindergärten der Gemeinde Kall bedürfen folgende Kinder einer Sprachförderung: Kindergarten Hüttenstraße Kindergarten Kallbachstraße Kindergarten Keldenich Kindergarten Scheven Kindergarten Sistig Kindergarten Sötenich 6 6 4 2 1 2 Für die notwendige vorschulische Sprachförderung stellt das Land ab dem Kindergartenjahr 2007/2008 zusätzliche Mittel in Höhe von 350,-- € je Kind und Jahr bereit. Ein Zuschussantrag wurde gestellt. Die Durchführung der Sprachförderung erfolgt durch das Personal der Kindergärten oder durch externe Kräfte.