Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
93/2007
04.09.2007
Federführung: Fachbereich I
An den Ausschuss für
Jugend, Schule, Soziales,
Kultur und Sport
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 1
1.1
Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen
Sprachförderung in Kindergärten
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die schriftliche Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Gemäß § 36 (2) Schulgesetz stellt das Schulamt zwei Jahre vor der Einschulung fest, ob die
Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend
beherrschen. Diese „Sprachstandserhebung für Vierjährige“ wurde in den vergangenen Monaten durchgeführt. In den Kindergärten der Gemeinde Kall bedürfen folgende Kinder einer
Sprachförderung:
Kindergarten Hüttenstraße
Kindergarten Kallbachstraße
Kindergarten Keldenich
Kindergarten Scheven
Kindergarten Sistig
Kindergarten Sötenich
6
6
4
2
1
2
Für die notwendige vorschulische Sprachförderung stellt das Land ab dem Kindergartenjahr
2007/2008 zusätzliche Mittel in Höhe von 350,-- € je Kind und Jahr bereit. Ein Zuschussantrag wurde gestellt. Die Durchführung der Sprachförderung erfolgt durch das Personal der
Kindergärten oder durch externe Kräfte.