Daten
Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
68/2007
08.05.2007
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
X
Mittel verfügbar
bei HHSt. 2.780.9401
70.000,00
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
Euro
TOP 5
Instandsetzung von Wirtschaftswegen
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt im Jahre 2007 folgende Wirtschaftswege instand zu setzen:
1.
Wirtschaftsweg Straßbüsch - Frohnrath.
Geschätzte Baukosten: 24.000,00 €.
2.
3.
Die Reihenfolge wird auf Grund der Ortsbesichtigung festgelegt.
Alternativ:
1)
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Wirtschaftsweg
Straßbüsch - Frohnrath in stand zu setzen. Die Ausführung erfolgt nach
Fertigstellung der Windkraftanlagen (siehe TOP 2.2 NöT).
2)
Die zukünftige Instandsetzung der Wirtschaftswege wird auf Grund der Erfassung
und Bewertung (NKF) der Wirtschaftslage durchgeführt.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die 19. Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 26.03.2007 TOP 7.
Vorlagen-Nr. 68/2007
Seite 2
In dieser Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, welche Wirtschaftswege der
Liste mit kontaminiertem Material belastet sind.
Die Verwaltung hat dies geprüft, und festgestellt, dass kein in der Liste aufgeführter Wirtschaftsweg mit kontaminiertem Material belastet ist.
Auf Grund der zwischenzeitlich erteilten Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von
fünf Windenergieanlagen hat die Verwaltung zusätzlich zum Beschlussvorschlag eine Alternative als Beschluss formuliert.
Da der Wirtschaftsweg (Nr. 1) Straßbüsch - Frohnrath für die Errichtung der Windenergieanlagen genutzt wird, schlägt die Verwaltung vor, die Instandsetzung erst nach Fertigstellung der Windenergieanlagen vorzunehmen.
Die Liste und Übersichtskarten sind nochmals als Anlage beigefügt.