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Allgemeine Vorlage (Bauantrag für die Errichtung eines landwirtschaftlichen Geräteschuppens auf dem Grundstück Gemarkung Golbach, Flur 5, Flurstück 125, gelegen zwischen Golbach und Straßbüsch)

Daten

Kommune
Kall
Größe
9,9 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Bauantrag für die Errichtung eines landwirtschaftlichen Geräteschuppens
auf dem Grundstück Gemarkung Golbach, Flur 5, Flurstück 125, 
gelegen zwischen Golbach und Straßbüsch)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 65/2007 08.05.2007 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 3.2 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen Bauantrag für die Errichtung eines landwirtschaftlichen Geräteschuppens auf dem Grundstück Gemarkung Golbach, Flur 5, Flurstück 125, gelegen zwischen Golbach und Straßbüsch Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB erklärt, wenn die Privilegierung gegeben ist. Sachdarstellung: Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Golbach, Flur 5, Flurstück 125, gelegen zwischen Golbach und Straßbüsch, einen landwirtschaftlichen Geräte- schuppen in einer Größe von 15,0 m x 8,0 m zu errichten. Das fragliche Grundstück liegt im Außenbereich und zwar außerhalb der Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist das Grundstück als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 (1) BauGB nur zulässig, wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Zur Zeit werden diese Voraussetzungen von der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen geprüft. Hierzu wird die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer eingeholt. Die Landwirtschaft wird derzeit am Straßbüscher Weg betrieben. Eine Erweiterung an dieser Stelle ist insbesondere wegen dem angrenzenden Naturschutzgebiet nicht möglich. Zur Erläuterung des Bauvorhabens werden Auszüge aus den Bauvorlagen der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.