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Allgemeine Vorlage (Bauantrag für den Neubau eines landwirtschaftlichen Gebäudes für Futtermittel, eines Heuschuppens sowie von zwei Schutzhütten für vier Pferde, auf dem Grundstück Gemarkung Golbach, Flur 7, Flurstück 217, gelegen bei Straßbüsch)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Bauantrag für den Neubau eines landwirtschaftlichen Gebäudes für 
Futtermittel, eines Heuschuppens sowie von zwei Schutzhütten für
vier Pferde, auf dem Grundstück Gemarkung Golbach, Flur 7,
Flurstück 217, gelegen bei Straßbüsch) Allgemeine Vorlage (Bauantrag für den Neubau eines landwirtschaftlichen Gebäudes für 
Futtermittel, eines Heuschuppens sowie von zwei Schutzhütten für
vier Pferde, auf dem Grundstück Gemarkung Golbach, Flur 7,
Flurstück 217, gelegen bei Straßbüsch)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 66/2007 08.05.2007 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 3.1 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen Bauantrag für den Neubau eines landwirtschaftlichen Gebäudes für Futtermittel, eines Heuschuppens sowie von zwei Schutzhütten für vier Pferde, auf dem Grundstück Gemarkung Golbach, Flur 7, Flurstück 217, gelegen bei Straßbüsch Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB erklärt, wenn die Privilegierung gegeben ist. Sollte die Privilegierung nachgewiesen werden können, wird seitens der Gemeinde darauf hingewiesen, dass die Bauvorhaben nach Form, Maßstab, Material und Farbe so gestaltet werden sollen, dass sie in Einklang mit der Umgebung und dem Landschaftsbild gebracht werden. Sachdarstellung: Auf dem Grundstück Gemarkung Golbach, Flur 7, Flurstück 217, wurde ein landwirtschaftliches Gebäude für Futtermittel, ein Heuschuppen sowie zwei Schutzhütten für vier Pferde errichtet. Mit dem vorliegenden Bauantrag sollen die bereits errichteten Vorhaben nachträglich genehmigt werden. Das fragliche Grundstück liegt im Außenbereich und zwar außerhalb der Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 BauGB. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 19.05.2005 – Punkt 5.1 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – mit dem Bauantrag befasst. Es wurde beschlossen, das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB nicht zu erklären. Vorlagen-Nr. 66/2007 Seite 2 In der Sitzung am 19.05.2005 wurde davon ausgegangen, dass eine Privilegierung nicht gegeben ist. Eine landwirtschaftliche Betriebsbeschreibung war den Antragsunterlagen nicht beigefügt. Der Kreis Euskirchen hat mit Bescheid vom 04.05.2005 den Antrag abgelehnt, da die Privilegierung im Sinne des § 35 (1) BauGB nicht gegeben ist. Gegen die Ablehnung wurde Widerspruch eingelegt bzw. Klage beim Verwaltungsgericht Aachen erhoben. Da die Grundstücke zwischenzeitlich vom Antragsteller auf seine Ehefrau übertragen wurden, war bis zum 31.03.2007 ein neuer bescheidungsfähiger Bauantrag zur nach-träglichen Legalisierung der Offenställe, des Heuschuppens sowie des Strohlagers zu stellen. Die Bauvorhaben sind nur zulässig, wenn die Privilegierung gegeben ist. Dies wird derzeit anhand der neu eingereichten Bauvorlagen vom Kreis Euskirchen geprüft. Zur Erläuterung des Bauvorhabens werden Auszüge aus den Bauvorlagen der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.