Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
66/2007
08.05.2007
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
3.1
Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen
Bauantrag für den Neubau eines landwirtschaftlichen Gebäudes
für Futtermittel, eines Heuschuppens sowie von zwei Schutzhütten
für vier Pferde, auf dem Grundstück Gemarkung Golbach, Flur 7,
Flurstück 217, gelegen bei Straßbüsch
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB erklärt, wenn die Privilegierung gegeben ist.
Sollte die Privilegierung nachgewiesen werden können, wird seitens der Gemeinde darauf
hingewiesen, dass die Bauvorhaben nach Form, Maßstab, Material und Farbe so gestaltet
werden sollen, dass sie in Einklang mit der Umgebung und dem Landschaftsbild gebracht
werden.
Sachdarstellung:
Auf dem Grundstück Gemarkung Golbach, Flur 7, Flurstück 217, wurde ein landwirtschaftliches Gebäude für Futtermittel, ein Heuschuppen sowie zwei Schutzhütten für vier Pferde
errichtet.
Mit dem vorliegenden Bauantrag sollen die bereits errichteten Vorhaben nachträglich genehmigt werden.
Das fragliche Grundstück liegt im Außenbereich und zwar außerhalb der Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 BauGB.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 19.05.2005
– Punkt 5.1 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – mit dem Bauantrag befasst. Es wurde beschlossen, das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB nicht zu erklären.
Vorlagen-Nr. 66/2007
Seite 2
In der Sitzung am 19.05.2005 wurde davon ausgegangen, dass eine Privilegierung nicht
gegeben ist.
Eine landwirtschaftliche Betriebsbeschreibung war den Antragsunterlagen nicht beigefügt.
Der Kreis Euskirchen hat mit Bescheid vom 04.05.2005 den Antrag abgelehnt, da die Privilegierung im Sinne des § 35 (1) BauGB nicht gegeben ist.
Gegen die Ablehnung wurde Widerspruch eingelegt bzw. Klage beim Verwaltungsgericht
Aachen erhoben.
Da die Grundstücke zwischenzeitlich vom Antragsteller auf seine Ehefrau übertragen wurden, war bis zum 31.03.2007 ein neuer bescheidungsfähiger Bauantrag zur nach-träglichen
Legalisierung der Offenställe, des Heuschuppens sowie des Strohlagers zu stellen.
Die Bauvorhaben sind nur zulässig, wenn die Privilegierung gegeben ist. Dies wird derzeit
anhand der neu eingereichten Bauvorlagen vom Kreis Euskirchen geprüft.
Zur Erläuterung des Bauvorhabens werden Auszüge aus den Bauvorlagen der Einladung
zu dieser Sitzung beigefügt.