Daten
Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
11.09.17, 17:06
Aktualisiert
11.09.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
156/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
17.07.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 156/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
17.07.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 22 Absatz 4 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) ist dem Rat eine Übersicht über die Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vorzulegen, die in das neue Haushaltsjahr übertragen wurden.
2. Lösung
Entsprechende Übersichten sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Anlage 1 enthält die Übertragungen von Ermächtigungen aus dem Ergebnisplan 2016 (Aufwendungen und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit), Anlage 2 die Übertragungen von Ermächtigungen für investive Auszahlungen.
Haushaltsmittel für Maßnahmen der Bauunterhaltung des Ergebnisplans, mit denen im Haushaltsjahr 2016
noch nicht begonnen wurde, wurden den Instandhaltungsrückstellungen zugeführt.
Es wurden grundsätzlich nur solche Ermächtigungen übertragen, die entweder durch Auftragsvergaben bereits gebunden oder die für die Fortführung bereits begonnener oder unabweisbarer Maßnahmen benötigt
werden.
Nach den Daten zum Jahresabschluss sind im Haushaltsjahr 2016 Ermächtigungen des Ergebnisplans im
Umfang von 6.857.176,00 € nicht ausgeschöpft worden. Davon wurden Ermächtigungen von 5.500.401,59 €
für Aufwendungen in das Haushaltsjahr 2017 übertragen. Von den übertragbaren Ermächtigungen für Investitionen wurde ein Betrag in Höhe von 13.469.105,08 € übertragen.
Hinweis:
In seiner Sitzung vom 20.09.2016 hat der Rat aufgrund der guten haushaltswirtschaftlichen Lage über- und
außerplanmäßig zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von rd. 4,06 Mio. € für konsumtive und rd. 3,51 Mio. €
für investive Maßnahmen bereitgestellt. Da die Maßnahmen im Haushaltsjahr 2016 nicht mehr umgesetzt
werden konnten, müssen die Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 übertragen werden. Die Ermächtigungsübertragungen fallen deshalb deutlich höher als im Vorjahr aus.
In den anliegenden Aufstellungen sind die übertragenen Ermächtigungen im Einzelnen dargestellt und die
Gründe für die Übertragungen erläutert.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Werden die in das Haushaltsjahr 2017 übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen in Anspruch genommen, belasten sie die Ergebnisrechnung 2017. Dieser Verschlechterung steht allerdings eine Verbesserung der Ergebnisrechnung 2016 gegenüber.