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Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt; Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
11.09.17, 17:06
Aktualisiert
11.09.17, 17:06
Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017) Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017) Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 156/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushaltswirtschaft der Stadt; Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 17.07.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 156/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 17.07.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: Haushaltswirtschaft der Stadt; Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 22 Absatz 4 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) ist dem Rat eine Übersicht über die Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vorzulegen, die in das neue Haushaltsjahr übertragen wurden. 2. Lösung Entsprechende Übersichten sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Anlage 1 enthält die Übertragungen von Ermächtigungen aus dem Ergebnisplan 2016 (Aufwendungen und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit), Anlage 2 die Übertragungen von Ermächtigungen für investive Auszahlungen. Haushaltsmittel für Maßnahmen der Bauunterhaltung des Ergebnisplans, mit denen im Haushaltsjahr 2016 noch nicht begonnen wurde, wurden den Instandhaltungsrückstellungen zugeführt. Es wurden grundsätzlich nur solche Ermächtigungen übertragen, die entweder durch Auftragsvergaben bereits gebunden oder die für die Fortführung bereits begonnener oder unabweisbarer Maßnahmen benötigt werden. Nach den Daten zum Jahresabschluss sind im Haushaltsjahr 2016 Ermächtigungen des Ergebnisplans im Umfang von 6.857.176,00 € nicht ausgeschöpft worden. Davon wurden Ermächtigungen von 5.500.401,59 € für Aufwendungen in das Haushaltsjahr 2017 übertragen. Von den übertragbaren Ermächtigungen für Investitionen wurde ein Betrag in Höhe von 13.469.105,08 € übertragen. Hinweis: In seiner Sitzung vom 20.09.2016 hat der Rat aufgrund der guten haushaltswirtschaftlichen Lage über- und außerplanmäßig zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von rd. 4,06 Mio. € für konsumtive und rd. 3,51 Mio. € für investive Maßnahmen bereitgestellt. Da die Maßnahmen im Haushaltsjahr 2016 nicht mehr umgesetzt werden konnten, müssen die Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 übertragen werden. Die Ermächtigungsübertragungen fallen deshalb deutlich höher als im Vorjahr aus. In den anliegenden Aufstellungen sind die übertragenen Ermächtigungen im Einzelnen dargestellt und die Gründe für die Übertragungen erläutert. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Werden die in das Haushaltsjahr 2017 übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen in Anspruch genommen, belasten sie die Ergebnisrechnung 2017. Dieser Verschlechterung steht allerdings eine Verbesserung der Ergebnisrechnung 2016 gegenüber.