Daten
Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
67/2007
08.05.2007
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
TOP
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
4
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“
in der Fassung der 5. förmlichen Änderung für das Grundstück Gemarkung
Kall, Flur 6, Flurstück 668, gelegen in Kall, Auf dem Büchel 39
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ wird grundsätzlich entsprochen.
Vor Einleitung eines Verfahrens nach § 13 BauGB auf vereinfachte Änderung des Be- bauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ in der Fassung der 5. förmlichen Änderung sollen
die betroffenen Anlieger befragt werden, ob sie mit der beantragten Verschiebung der Baugrenzen einverstanden sind.
Alternativ:
Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ wird nicht
entsprochen.
Sachdarstellung:
Die Antragstellerin beabsichtigt, an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück
Gemarkung Kall, Flur 6, Flurstück 668, gelegen in Kall, Auf dem Büchel 39, ein Wohnhaus mit weiteren zwei Wohneinheiten anzubauen.
Das fragliche Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ in der Fassung der 5. förmlichen Änderung. Ein Auszug aus dem Bebauungsplan Kall
Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ ist als Anlage 1 beigefügt.
Vorlagen-Nr. 67/2007
Seite 2
Zur Realisierung des Bauvorhabens (Anbau an das bestehende Wohnhaus) ist es erforderlich, die vorhandenen Baugrenzen auf dem Grundstück um ca. 7,60 m aufzuweiten. Gemäß
den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ sind zudem Garagen und Carports ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücks-flächen
zulässig, so dass auch für das geplante Doppelcarport mit Abstellraum die Bau-grenzen
verschoben werden müssten bzw. die Erteilung einer Befreiung gem § 31 (2) BauGB durch
die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen erforderlich wäre.
Das Grundstück wird von der Straße „Auf dem Büchel“ über den gemeindeeigenen Stichweg
der Parzelle 562 erschlossen. Die Zufahrt müsste zudem über die Parzelle 493 (Eigentümerin ist die Antragstellerin) durch Baulasteintragung öffentlich rechtlich gesichert werden.
Da die Baugrenzen erheblich verschoben werden sollen und das Grundstück im rückwärtigen Bereich der Bebauung „Auf dem Büchel“ liegt, schlägt die Verwaltung vor, dass
zunächst – vor Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens – die Stellungnahme
der betroffenen Grundstücksnachbarn einzuholen ist.
Zur Erläuterung des Vorhabens sind Auszüge der Planung als Anlage 2 der Sitzungseinladung beigefügt.
Eine Ortsbesichtigung ist vorgesehen.