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Allgemeine Vorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 "Auf dem Knoppen" in der Fassung der 5. förmlichen Änderung für das Grundstück Gemarkung Kall, Flur 6, Flurstück 668, gelegen in Kall, Auf dem Büchel 39)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 "Auf dem Knoppen"
in der Fassung der 5. förmlichen Änderung für das Grundstück Gemarkung 
Kall, Flur 6, Flurstück 668, gelegen in Kall, Auf dem Büchel 39) Allgemeine Vorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 "Auf dem Knoppen"
in der Fassung der 5. förmlichen Änderung für das Grundstück Gemarkung 
Kall, Flur 6, Flurstück 668, gelegen in Kall, Auf dem Büchel 39)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 67/2007 08.05.2007 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X TOP Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro 4 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ in der Fassung der 5. förmlichen Änderung für das Grundstück Gemarkung Kall, Flur 6, Flurstück 668, gelegen in Kall, Auf dem Büchel 39 Beschlussvorschlag: Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ wird grundsätzlich entsprochen. Vor Einleitung eines Verfahrens nach § 13 BauGB auf vereinfachte Änderung des Be- bauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ in der Fassung der 5. förmlichen Änderung sollen die betroffenen Anlieger befragt werden, ob sie mit der beantragten Verschiebung der Baugrenzen einverstanden sind. Alternativ: Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ wird nicht entsprochen. Sachdarstellung: Die Antragstellerin beabsichtigt, an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 6, Flurstück 668, gelegen in Kall, Auf dem Büchel 39, ein Wohnhaus mit weiteren zwei Wohneinheiten anzubauen. Das fragliche Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ in der Fassung der 5. förmlichen Änderung. Ein Auszug aus dem Bebauungsplan Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ ist als Anlage 1 beigefügt. Vorlagen-Nr. 67/2007 Seite 2 Zur Realisierung des Bauvorhabens (Anbau an das bestehende Wohnhaus) ist es erforderlich, die vorhandenen Baugrenzen auf dem Grundstück um ca. 7,60 m aufzuweiten. Gemäß den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ sind zudem Garagen und Carports ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücks-flächen zulässig, so dass auch für das geplante Doppelcarport mit Abstellraum die Bau-grenzen verschoben werden müssten bzw. die Erteilung einer Befreiung gem § 31 (2) BauGB durch die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen erforderlich wäre. Das Grundstück wird von der Straße „Auf dem Büchel“ über den gemeindeeigenen Stichweg der Parzelle 562 erschlossen. Die Zufahrt müsste zudem über die Parzelle 493 (Eigentümerin ist die Antragstellerin) durch Baulasteintragung öffentlich rechtlich gesichert werden. Da die Baugrenzen erheblich verschoben werden sollen und das Grundstück im rückwärtigen Bereich der Bebauung „Auf dem Büchel“ liegt, schlägt die Verwaltung vor, dass zunächst – vor Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens – die Stellungnahme der betroffenen Grundstücksnachbarn einzuholen ist. Zur Erläuterung des Vorhabens sind Auszüge der Planung als Anlage 2 der Sitzungseinladung beigefügt. Eine Ortsbesichtigung ist vorgesehen.