Daten
Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
28.08.17, 13:01
Aktualisiert
28.08.17, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
168/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und
Senioren
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Konzept zum zukünftigen Angebot von Beförderungsscheinen zur Inanspruchnahme der in Wesseling
tätigen Behindertenfahrdienste
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
31.07.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 168/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Meschede
31.07.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren
Betreff:
Konzept zum zukünftigen Angebot von Beförderungsscheinen zur Inanspruchnahme der in Wesseling tätigen Behindertenfahrdienste
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen, die Beförderungsscheine zur Inanspruchnahme der in Wesseling tätigen Behindertenfahrdienste monatlich wie folgt zu gewähren:
- zwei Beförderungsscheine zu je 5,00 Euro,
- ein Beförderungsschein zu 7,50 Euro und
- ein Beförderungsschein zu 10,00 Euro.
Außerdem wird beschlossen, dass bei einer längeren Fahrt mehrere Beförderungsscheine desselben Monats eingelöst werden können.
Sachdarstellung:
1. Problem
Derzeitige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beförderungsscheine ist, dass der Grad der Behinderung mindestens 80 % beträgt. Auf dem Schwerbehindertenausweis müssen die Merkzeichen „aG“, „Bl“
oder „H“ eingetragen sein.
Der Antrag auf Gewährung von Beförderungsscheinen ist beim Bürgeramt der Stadt Wesseling zu stellen.
Der gültige Schwerbehindertenausweis ist bei der Antragstellung vorzulegen.
Die Beförderungsscheine werden quartalsmäßig ausgehändigt, d.h. jeweils für drei Monate.
Monatlich werden zwei Beförderungsscheine zu je 5,00 Euro gewährt. Diese können dann bei den einzelnen
Fahrten eingelöst werden.
Die Beförderungsscheine sind nicht übertragbar und gelten nur für den jeweils angegebenen Monat.
Pro Fahrt kann nur ein Beförderungsschein eingelöst werden. Es ist nicht möglich, bei einer längeren Fahrt
mehrere Beförderungsscheine einzulösen. Sollten bei einer Fahrt höhere Kosten anfallen als durch die Beförderungsscheine bezuschusst, so müssen diese Mehrkosten selber getragen werden.
Für die Fahrten können die in Wesseling ansässigen Behindertenfahrdienste sowie die ortsansässigen TaxiUnternehmen in Anspruch genommen werden.
Der für den Haushalt 2017 vorgeschlagene Haushaltsansatz der Verwaltung für Beförderungsscheine lag bei
3.500,00 Euro. Der Rat der Stadt Wesseling hat diesen Ansatz bei seiner Haushaltsverabschiedung um
5.000,00 Euro auf 8.500,00 Euro aufgestockt und die Verwaltung beauftragt, sein Konzept zur Verwendung
des aufgestockten Ansatzes zu erstellen.
2. Lösung
Bis einschließlich 1. Quartal 2011 wurden in der Vergangenheit zwei Beförderungsscheine zu je 5,00 Euro,
ein Beförderungsschein zu 7,00 Euro und ein Beförderungsschein zu 10,00 Euro gewährt.
Nach der Aufstockung des Betrages für die Gewährung von Beförderungsscheinen im Jahr 2017 wird in
Anlehnung an die frühere Verfahrensweise vorgeschlagen, die Beförderungsscheine monatlich wie folgt zu
gewähren:
- zwei Beförderungsscheine zu je 5,00 Euro,
- ein Beförderungsschein zu 7,50 Euro und
- ein Beförderungsschein zu 10,00 Euro.
Des weiteren regt die Verwaltung an, die Vorgabe, dass pro Fahrt nur ein Beförderungsschein eingelöst
werden kann und es nicht möglich ist, bei einer längeren Fahrt mehrere Beförderungsscheine einzulösen, zu
ändern. Dies wurde in der Vergangenheit von den Nutzern der Beförderungsscheine oftmals als bürgerunfreundlich kritisiert.
Daher schlägt die Verwaltung vor, die vorgenannte Formulierung zu streichen und wie folgt zu ersetzen:
„Es ist möglich, bei einer längeren Fahrt mehrere Beförderungsscheine desselben Monats einzulösen.“
3. Alternativen
Es werden keine Alternativen von der Verwaltung vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die vorgeschlagenen Änderungen der aufgestockte Haushaltsansatz in Höhe von 8.500,00 Euro ausgeschöpft werden kann.