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Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2015, Behandlung des Jahresverlustes)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
109 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
28.08.17, 13:01
Aktualisiert
28.08.17, 13:01
Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2015, Behandlung des Jahresverlustes) Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2015, Behandlung des Jahresverlustes) Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2015, Behandlung des Jahresverlustes)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 162/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Jugendhilfeausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2015, Behandlung des Jahresverlustes Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 26.07.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 162/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 26.07.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Rat Betreff: Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2015, Behandlung des Jahresverlustes Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2015 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 162/2017 beigefügt ist, werden festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2015 schließt mit einem Jahresverlust von 1.522.535,58 € ab. Durch die im Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleistete Zuführung aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 1.919.600,00 € und unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 516.870,51 € wird der Jahresverlust vollständig ausgeglichen Es verbleibt ein Überschuss von 913.934,93 €. Dieser Überschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. Zusätzlicher Beschlussentwurf für den Jugendhilfeausschuss: Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt. Zusätzlicher Beschlussentwurf für den Rat: Dem Betriebsausschuss wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt. Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2015 der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Allen stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wurde je ein Exemplar des Prüfberichts zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden. 2. Lösung Das Wirtschaftsjahr 2015 schließt mit einem Jahresverlust von 1.522.535,58 € ab. Durch die im Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleistete Zuführung aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 1.919.600,00 € und unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 516.870,51 € wird der Jahresverlust vollständig ausgeglichen Es verbleibt ein Überschuss von 913.934,93 €. Ursächlich für den im Vergleich zum Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind insbesondere höhere Umsatzerlöse und geringere Personalaufwendungen als kalkuliert. Die Betriebsleitung schlägt vor, den Überschuss auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt