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Beschlussvorlage (AnhangKita2015)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
28 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
28.08.17, 13:01
Aktualisiert
28.08.17, 13:01

Inhalt der Datei

Anlage I/3 Seite 1 Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling Anhang für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2015 - 31.12.2015 A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) erstellt. Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben in den Anhang übernommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Wirtschaftsjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aufgrund des § 19 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung wird die Buchführung entsprechend den Vorschriften des HGB geführt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen ebenfalls den Vorschriften des HGB. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen verteilen die Anschaffungskosten linear auf die Wirtschaftsjahre, in denen die Vermögensgegenstände voraussichtlich genutzt werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Wertpapiere, Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Kassenbestände werden zu Nennwerten angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen wurden angemessene Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zuschüsse für Investitionen werden (zunächst) bei den sonstigen Verbindlichkeiten nachgewiesen. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme und Sicherstellung der zweckentsprechenden Verwendung erfolgt die Umbuchung der Zuschüsse in die Sonderposten. C. Angaben zur Bilanz 1. Aktiva: Das Anlagevermögen ist gemäß § 268 (2) HGB entwickelt und in einer Aufgliederung in der Anlage zum Anhang dargestellt. Es hat sich wie folgt entwickelt: Anlage I/3 Seite 2 a) Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken technische Anlagen und Maschinen andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 31.12.2015 31.12.2014 6.243.556,57 € 12.271,00 € 260.152,77 € 464.383,34 € 6.980.363,68 € 6.360.382,84 € 15.745,20 € 267.936,72 € 309.955,03 € 6.954.019,79 € Die Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr ist in der Anlage I/4, die Anlagenzugänge sind in der Anlage I/5 dargestellt. Die Anlagen im Bau betreffen Umbaumaßnahmen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in den Kindertageseinrichtungen Waldstraße und Taunusstraße. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Anhangs sind die Umbaumaßnahmen abgeschlossen. Für das Jahr 2016 sind folgende Bauvorhaben geplant: - Außenanlage Kita Im Blauen Garn: 7.000 € für Neuanschaffung Sonnenschutz b) Finanzanlagen Wertpapiere des Anlagevermögens Anfangsstand Zugang Abgang Stand zum Jahresende 31.12.2015 7.884.197,94 € 200.000,00 € -1.217.015,00 € 6.867.182,94 € 31.12.2014 7.887.802,94 € 1.011.395,00 € -1.015.000,00 € 7.884.197,94 € Der Wertpapierbestand wird in der Anlage I/6 einzeln aufgeführt. c) Forderungen Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 31.041,60 €. Die Forderungen betreffen Essensgeld und eine Zuweisung des LVR. Die Forderungen gegenüber der Stadt zum Bilanzstichtag belaufen sich auf 2.662.492,12 €. Es handelt sich dabei um das Kassenkonto des Betriebes, das von der Stadtkasse Wesseling verwaltet wird. d) sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögengegenstände betragen zum Bilanzstichtag 39.723,69 €. Sie betreffen noch nicht ausgezahlte Zinsen und Dividenden aus den Finanzanlagen und debitorische Kreditoren. Anlage I/3 Seite 3 2. Passiva a) Eigenkapital Gezeichnetes Kapital (Stammkapital) Kapitalrücklage Gewinnvortrag Vortrag Verlust des Vorjahres Vorläufige Verlustabdeckung Jahresverlust 31.12.2015 31.12.2014 14.604.366,10 € 14.207.301,68 € 2.812.105,35 € 2.812.105,35 € 10.878.325,82 € 10.878.325,82 € 2.013.080,41 € -1.496.209,90 € 1.919.600,00 € 2.436.470,51 € 1.878.158,93 € -1.270.978,52 € 1.406.000,00 € 2.013.080,41 € -1.522.535,58 € -1.496.209,90 € 31.12.2015 31.12.2014 374.000,00 € 508.598,04 € 194.932,04 € 162.728,74 € 56.896,22 € 1.297.155,04 € 380.600,00 € 522.934,00 € 198.333,00 € 165.577,00 € 45.835,00 € 1.313.279,00 € b) Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen Zuschuss Investitionen Kita Im Blauen Garn Zuschuss Investitionen Kita Taunusstraße Zuschuss Investitionen Kita Bonner Straße Zuschuss Investitionen Kita Jahnstraße Sonstige Sonderposten Als Sonderposten werden die Zuschüsse des Bundes und des Landes NRW für Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Plätze für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ausgewiesen, und zwar nach Fertigstellung der Baumaßnahmen, wenn die zweckentsprechende Mittelverwendung sichergestellt ist. Im Wirtschaftsjahr 2015 wurde die Umbaumaßnahme in der Kindertageseinrichtung Im Stockental fertiggestellt. Die erhaltenen Zuschüsse wurden aus den sonstigen Verbindlichkeiten in den Sonderposten umgebucht. Entwicklung der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen: Stand 01.01. Zugänge Abgänge Auflösung Stand 31.12. 2015 2014 1.313.279,00 € 16.428,50 € 0,00 € 32.552,46 € 1.297.155,04 € 1.015.556,13 € 322.235,31 € 2.431,22 € 22.081,22 € 1.313.279,00 € Die Zugänge im Berichtsjahr betreffen Umbuchungen aus den sonstigen Verbindlichkeiten. Anlage I/3 Seite 4 c) Rückstellungen Rückstellungen wurden gebildet für voraussichtliche Prüfungs- und Erstellungskosten für die Jahre 2013 bis 2015, für die Verpflichtung aus Resturlaubsansprüchen und Überstunden der Arbeitnehmer, für Altersteilzeit und für Aufbewahrungskosten. Sie erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: Vortrag € Verbrauch Auflösung € V A Zuführung € Endstand € - Urlaub Überstunden 37.759,00 40.314,00 37.759,00 40.314,00 V V 36.610,00 43.124,00 36.610,00 43.124,00 - Altersteilzeit 275.064,00 30.000,00 V 3.936,00 249.000,00 - Prüfungskosten 21.590,00 6.100,00 V 4.170,00 19.660,00 - Aufbewahrungskosten 1.200,00 375.927,00 0,00 114.173,00 V V 0,00 87.840,00 1.200,00 349.594,00 Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgte abweichend von § 21 S. 2 EigVO NRW i. V .m. §§ 252 ff. HGB nach den Grundsätzen der GemHVO NRW durch Anwendung des sog. Pauschalwertverfahrens. d) Verbindlichkeiten Es bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 71.746,07 € (Vorjahr: 217.351,02 €), Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben der Stadt in Höhe von 32.221,07 € (Vorjahr: 31.944,16 €), Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieb Stadtwerke der Stadt in Höhe von 18.746,82 € sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 208.801,66 € (Vorjahr: 230.710,75 €). Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten insbesondere die erhaltenen Zuwendungen für U-3-Baumaßnahmen (204.288,55 €), die zum Bilanzstichtag noch nicht fertiggestellt sind. Sie werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und betreffen die Maßnahmen bei der Kita Waldstraße mit 180.000,00 €, eine neue Küche zur Maßnahmen bei der Kita Waldstraße mit 15.308,00 € sowie Landesmittel aus dem Belastungsausgleichsgesetz für das Kindergartenjahr 2012 mit 8.980,55 €. Anlage I/3 Seite 5 D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Betriebskostenzuschüsse Erstattung Personalkosten Eingliederungshilfe Erstattungen für integrative Gruppen Verpflegungskostenerstattungen Erstattungen für heilpädagogische Gruppen Erstattung für Sprachförderung Inklusionspauschalen Sonstige Erstattungen und Zuweisungen 2015 2014 3.752.279,18 € 93.382,87 € 0,00 € 196.180,70 € 89.996,55 € 29.548,00 € 66.280,73 € 35.049,32 € 4.262.717,35 € 3.418.186,44 € 189.653,87 € 61.665,02 € 169.910,40 € 153.775,60 € 43.201,98 € 27.916,89 € 20.782,99 € 4.085.093,19 € Die Anzahl der Plätze zum Beginn des Kindergartenjahres 2015/2016 setzte sich wie folgt zusammen: Einrichtung Villa Sonnenschein Regenbogen Zwergenhaus Villa Kunterbunt Wilde Wiese Entenfangschlösschen Rheinbogen Waldsiedlung Westring Plätze insgesamt Straße Im Blauen Garn 80 Bonnerstraße 90 Weidenweg Jahnstraße Im Stockental 24 Entenfangstraße 60 Lahnstraße Waldstraße 102 Westring 2 über 3 71 53 39 68 40 41 101 40 29 482 Anzahl Plätze unter 3 22 12 6 22 1 4 24 10 0 101 Gesamt 93 65 45 90 41 45 125 50 29 583 2. Personalaufwand 2015 2014 a) Löhne und Gehälter 3.807.592,80 € 3.620.667,67 € b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.078.787,45 € 1.021.333,75 € 761.185,44 € 18.549,57 € 779.735,01 € 721.273,51 € 18.664,80 € 739.938,31 € 298.853,93 € 198,51 € 299.052,42 € 281.037,59 € 357,85 € 281.395,44 € 4.886.380,25 € 4.642.001,42 € - - soziale Abgaben: Sozialversicherungsbeiträge Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung Beiträge zur Zusatzversorgungskasse Beihilfen Personalaufwand insgesamt [Summe a) + b)] Anlage I/3 Seite 6 Am Bilanzstichtag waren im Betrieb 127 (Vorjahr 119) Angestellte beschäftigt. 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist der Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt (77.100,00 €), der die anteiligen Personalkosten und Sachkosten für die Leitung des Betriebes beinhaltet, erfasst. Weitere regelmäßig anfallende Kosten betreffen Versicherungen (16.300,16 €), Prüfung und Beratung (9.018,15 €), Fortbildung (11.632,65 €), Ausbuchung von Forderungen (26.799,65 €), Verlust aus Finanzanlagenabgang (16.015,00 €) sowie die sonstigen ordentlichen Geschäftsaufwendungen (insbesondere Bürobedarf und Telefon). Das Prüfungshonorar des Abschlussprüfers beläuft sich auf 3.570,00 €. Vergütungen an die Organmitglieder (Betriebsleitung, Betriebsausschuss) werden nicht gezahlt. Die Leistungen der Organmitglieder werden im Verwaltungskostenbeitrag verrechnet. E. Sonstige Angaben Organe a) Betriebsleitung Die Aufgaben der Betriebsleitung nach der Eigenbetriebsverordnung werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Seine Vertretung richtet sich nach § 68 Abs. 1 und 2 GO NRW. b) Betriebsausschuss: Die Aufgaben des Betriebsausschusses nach der Eigenbetriebsverordnung obliegen dem Jugendhilfeausschuss. Ihm gehörten im Berichtsjahr an: Stimmberechtigte Mitglieder: Ratsmitglieder und sachkundige Bürger Monika Engels-Welter, Betreuerin Maria Therese Kutzer, Lehrerin (Vorsitzende) Stephan Auge, Prozessmanager Vaia Lücke, Kfm. Angestellte Petra Flink, Grafikerin Helmut Latak, Rentner Tanja Florin, Nicht berufstätig Hannah Laubach, Auszubildende Stefan Dörge, Student Vertreter von Jugend- und Wohlfahrtsverbänden Daniel Viehöfer, Student Georg Baumann, Rechtsanwalt Bernd Schönknecht, Diplom-Betriebswirt Karin Adam, Rentnerin Anlage I/3 Seite 7 Heidi Reeker, Hausfrau Inge Kappen, Tagesmutter Beratende Mitglieder: Seher Kurtuldu, Versicherungskauffrau Klaus Meschwitz, Techn. Angestellter Cornelia Harthun, Kfm. Angestellte Annegret Kirsch, Rentnerin Dr. Arndt Lorenz, Richter Mario Larres, Polizeibeamter Ralph-Rüdiger Penczek, Pfarrer Maschamay Poßekel, Pressereferentin Olaf Schneider, Lehrer Sascha Jügel, Unternehmensberater Hümeyra Kumral, Med. Fachangestellte Esser Erwin, Bürgermeister Michael Querbach, Leiter Jugendamt Jörg Fliegner, CO-Dezernent (ab 23.12.2015) Manfred Hummelsheim, Beigeordneter (ab 01.05.2015) Hubert Wanner, Rentner (ab 23.06.2015) F. Behandlung des Jahresverlustes Der Jahresverlust in Höhe von 1.522.535,58 € wird durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts vorgenommene vorläufige Zuweisung von 1.919.600,00 € und den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 516.870,51 € vollständig ausgeglichen. Es verbleibt ein Überschuss von 913.934,93 €. Die Betriebsleitung wird vorschlagen, den verbleibenden Überschuss von 913.934,93 € zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren im Betrieb zu belassen und auf neue Rechnung vorzutragen. Wesseling, den 30.05.2017 Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling Der Bürgermeister In Vertretung gez. Manfred Hummelsheim Beigeordneter und Kämmerer