Daten
Kommune
Wesseling
Größe
28 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
28.08.17, 13:01
Aktualisiert
28.08.17, 13:01
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Anlage I/3
Seite 1
Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling
Anhang für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2015 - 31.12.2015
A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (EigVO)
vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) erstellt.
Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung oder im
Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben in den Anhang übernommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Wirtschaftsjahr keinen Betrag
ausweisen, werden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Aufgrund des § 19 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung wird die Buchführung entsprechend den Vorschriften des HGB geführt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen ebenfalls den Vorschriften des HGB.
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen verteilen die Anschaffungskosten linear auf die Wirtschaftsjahre, in denen die Vermögensgegenstände voraussichtlich genutzt werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Wertpapiere, Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Kassenbestände werden
zu Nennwerten angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen wurden angemessene Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Zuschüsse für Investitionen werden (zunächst) bei den sonstigen Verbindlichkeiten nachgewiesen. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme und Sicherstellung der zweckentsprechenden Verwendung erfolgt die Umbuchung der Zuschüsse in die Sonderposten.
C. Angaben zur Bilanz
1. Aktiva:
Das Anlagevermögen ist gemäß § 268 (2) HGB entwickelt und in einer Aufgliederung in der
Anlage zum Anhang dargestellt. Es hat sich wie folgt entwickelt:
Anlage I/3
Seite 2
a) Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
technische Anlagen und Maschinen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
31.12.2015
31.12.2014
6.243.556,57 €
12.271,00 €
260.152,77 €
464.383,34 €
6.980.363,68 €
6.360.382,84 €
15.745,20 €
267.936,72 €
309.955,03 €
6.954.019,79 €
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr ist in der Anlage I/4, die Anlagenzugänge sind in der Anlage I/5 dargestellt.
Die Anlagen im Bau betreffen Umbaumaßnahmen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für
Kinder unter drei Jahren in den Kindertageseinrichtungen Waldstraße und Taunusstraße.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Anhangs sind die Umbaumaßnahmen abgeschlossen.
Für das Jahr 2016 sind folgende Bauvorhaben geplant:
- Außenanlage Kita Im Blauen Garn: 7.000 € für Neuanschaffung Sonnenschutz
b) Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Anfangsstand
Zugang
Abgang
Stand zum Jahresende
31.12.2015
7.884.197,94 €
200.000,00 €
-1.217.015,00 €
6.867.182,94 €
31.12.2014
7.887.802,94 €
1.011.395,00 €
-1.015.000,00 €
7.884.197,94 €
Der Wertpapierbestand wird in der Anlage I/6 einzeln aufgeführt.
c) Forderungen
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
31.041,60 €. Die Forderungen betreffen Essensgeld und eine Zuweisung des LVR.
Die Forderungen gegenüber der Stadt zum Bilanzstichtag belaufen sich auf 2.662.492,12 €.
Es handelt sich dabei um das Kassenkonto des Betriebes, das von der Stadtkasse Wesseling verwaltet wird.
d) sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögengegenstände betragen zum Bilanzstichtag 39.723,69 €. Sie betreffen noch nicht ausgezahlte Zinsen und Dividenden aus den Finanzanlagen und debitorische
Kreditoren.
Anlage I/3
Seite 3
2. Passiva
a) Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (Stammkapital)
Kapitalrücklage
Gewinnvortrag
Vortrag
Verlust des Vorjahres
Vorläufige Verlustabdeckung
Jahresverlust
31.12.2015
31.12.2014
14.604.366,10 €
14.207.301,68 €
2.812.105,35 €
2.812.105,35 €
10.878.325,82 €
10.878.325,82 €
2.013.080,41 €
-1.496.209,90 €
1.919.600,00 €
2.436.470,51 €
1.878.158,93 €
-1.270.978,52 €
1.406.000,00 €
2.013.080,41 €
-1.522.535,58 €
-1.496.209,90 €
31.12.2015
31.12.2014
374.000,00 €
508.598,04 €
194.932,04 €
162.728,74 €
56.896,22 €
1.297.155,04 €
380.600,00 €
522.934,00 €
198.333,00 €
165.577,00 €
45.835,00 €
1.313.279,00 €
b) Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
Zuschuss Investitionen Kita Im Blauen Garn
Zuschuss Investitionen Kita Taunusstraße
Zuschuss Investitionen Kita Bonner Straße
Zuschuss Investitionen Kita Jahnstraße
Sonstige Sonderposten
Als Sonderposten werden die Zuschüsse des Bundes und des Landes NRW für Investitionen
zur Schaffung zusätzlicher Plätze für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ausgewiesen, und zwar nach Fertigstellung der Baumaßnahmen, wenn die zweckentsprechende Mittelverwendung sichergestellt ist.
Im Wirtschaftsjahr 2015 wurde die Umbaumaßnahme in der Kindertageseinrichtung Im
Stockental fertiggestellt. Die erhaltenen Zuschüsse wurden aus den sonstigen Verbindlichkeiten in den Sonderposten umgebucht.
Entwicklung der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen:
Stand 01.01.
Zugänge
Abgänge
Auflösung
Stand 31.12.
2015
2014
1.313.279,00 €
16.428,50 €
0,00 €
32.552,46 €
1.297.155,04 €
1.015.556,13 €
322.235,31 €
2.431,22 €
22.081,22 €
1.313.279,00 €
Die Zugänge im Berichtsjahr betreffen Umbuchungen aus den sonstigen Verbindlichkeiten.
Anlage I/3
Seite 4
c) Rückstellungen
Rückstellungen wurden gebildet für voraussichtliche Prüfungs- und Erstellungskosten für die
Jahre 2013 bis 2015, für die Verpflichtung aus Resturlaubsansprüchen und Überstunden der
Arbeitnehmer, für Altersteilzeit und für Aufbewahrungskosten. Sie erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
Vortrag
€
Verbrauch
Auflösung
€
V
A
Zuführung
€
Endstand
€
-
Urlaub
Überstunden
37.759,00
40.314,00
37.759,00
40.314,00
V
V
36.610,00
43.124,00
36.610,00
43.124,00
-
Altersteilzeit
275.064,00
30.000,00
V
3.936,00
249.000,00
-
Prüfungskosten
21.590,00
6.100,00
V
4.170,00
19.660,00
-
Aufbewahrungskosten
1.200,00
375.927,00
0,00
114.173,00
V
V
0,00
87.840,00
1.200,00
349.594,00
Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgte abweichend von § 21 S. 2 EigVO
NRW i. V .m. §§ 252 ff. HGB nach den Grundsätzen der GemHVO NRW durch Anwendung
des sog. Pauschalwertverfahrens.
d) Verbindlichkeiten
Es bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 71.746,07 €
(Vorjahr: 217.351,02 €), Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben der Stadt in Höhe von
32.221,07 € (Vorjahr: 31.944,16 €), Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieb Stadtwerke
der Stadt in Höhe von 18.746,82 € sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 208.801,66
€ (Vorjahr: 230.710,75 €). Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten insbesondere die erhaltenen Zuwendungen für U-3-Baumaßnahmen (204.288,55 €), die zum Bilanzstichtag noch
nicht fertiggestellt sind. Sie werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und
betreffen die Maßnahmen bei der Kita Waldstraße mit 180.000,00 €, eine neue Küche zur
Maßnahmen bei der Kita Waldstraße mit 15.308,00 € sowie Landesmittel aus dem Belastungsausgleichsgesetz für das Kindergartenjahr 2012 mit 8.980,55 €.
Anlage I/3
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D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse
Betriebskostenzuschüsse
Erstattung Personalkosten Eingliederungshilfe
Erstattungen für integrative Gruppen
Verpflegungskostenerstattungen
Erstattungen für heilpädagogische Gruppen
Erstattung für Sprachförderung
Inklusionspauschalen
Sonstige Erstattungen und Zuweisungen
2015
2014
3.752.279,18 €
93.382,87 €
0,00 €
196.180,70 €
89.996,55 €
29.548,00 €
66.280,73 €
35.049,32 €
4.262.717,35 €
3.418.186,44 €
189.653,87 €
61.665,02 €
169.910,40 €
153.775,60 €
43.201,98 €
27.916,89 €
20.782,99 €
4.085.093,19 €
Die Anzahl der Plätze zum Beginn des Kindergartenjahres 2015/2016 setzte sich wie folgt
zusammen:
Einrichtung
Villa Sonnenschein
Regenbogen
Zwergenhaus
Villa Kunterbunt
Wilde Wiese
Entenfangschlösschen
Rheinbogen
Waldsiedlung
Westring
Plätze insgesamt
Straße
Im Blauen Garn 80
Bonnerstraße 90
Weidenweg
Jahnstraße
Im Stockental 24
Entenfangstraße 60
Lahnstraße
Waldstraße 102
Westring 2
über 3
71
53
39
68
40
41
101
40
29
482
Anzahl Plätze
unter 3
22
12
6
22
1
4
24
10
0
101
Gesamt
93
65
45
90
41
45
125
50
29
583
2. Personalaufwand
2015
2014
a) Löhne und Gehälter
3.807.592,80 €
3.620.667,67 €
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
1.078.787,45 €
1.021.333,75 €
761.185,44 €
18.549,57 €
779.735,01 €
721.273,51 €
18.664,80 €
739.938,31 €
298.853,93 €
198,51 €
299.052,42 €
281.037,59 €
357,85 €
281.395,44 €
4.886.380,25 €
4.642.001,42 €
-
-
soziale Abgaben:
Sozialversicherungsbeiträge
Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse
Beihilfen
Personalaufwand insgesamt [Summe a) + b)]
Anlage I/3
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Am Bilanzstichtag waren im Betrieb 127 (Vorjahr 119) Angestellte beschäftigt.
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist der Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt
(77.100,00 €), der die anteiligen Personalkosten und Sachkosten für die Leitung des Betriebes beinhaltet, erfasst.
Weitere regelmäßig anfallende Kosten betreffen Versicherungen (16.300,16 €), Prüfung und
Beratung (9.018,15 €), Fortbildung (11.632,65 €), Ausbuchung von Forderungen (26.799,65
€), Verlust aus Finanzanlagenabgang (16.015,00 €) sowie die sonstigen ordentlichen Geschäftsaufwendungen (insbesondere Bürobedarf und Telefon).
Das Prüfungshonorar des Abschlussprüfers beläuft sich auf 3.570,00 €.
Vergütungen an die Organmitglieder (Betriebsleitung, Betriebsausschuss) werden nicht gezahlt. Die Leistungen der Organmitglieder werden im Verwaltungskostenbeitrag verrechnet.
E. Sonstige Angaben
Organe
a) Betriebsleitung
Die Aufgaben der Betriebsleitung nach der Eigenbetriebsverordnung werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Seine Vertretung richtet sich nach § 68 Abs. 1 und 2 GO NRW.
b) Betriebsausschuss:
Die Aufgaben des Betriebsausschusses nach der Eigenbetriebsverordnung obliegen dem
Jugendhilfeausschuss. Ihm gehörten im Berichtsjahr an:
Stimmberechtigte Mitglieder:
Ratsmitglieder und sachkundige Bürger
Monika Engels-Welter, Betreuerin
Maria Therese Kutzer, Lehrerin (Vorsitzende)
Stephan Auge, Prozessmanager
Vaia Lücke, Kfm. Angestellte
Petra Flink, Grafikerin
Helmut Latak, Rentner
Tanja Florin, Nicht berufstätig
Hannah Laubach, Auszubildende
Stefan Dörge, Student
Vertreter von Jugend- und Wohlfahrtsverbänden
Daniel Viehöfer, Student
Georg Baumann, Rechtsanwalt
Bernd Schönknecht, Diplom-Betriebswirt
Karin Adam, Rentnerin
Anlage I/3
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Heidi Reeker, Hausfrau
Inge Kappen, Tagesmutter
Beratende Mitglieder:
Seher Kurtuldu, Versicherungskauffrau
Klaus Meschwitz, Techn. Angestellter
Cornelia Harthun, Kfm. Angestellte
Annegret Kirsch, Rentnerin
Dr. Arndt Lorenz, Richter
Mario Larres, Polizeibeamter
Ralph-Rüdiger Penczek, Pfarrer
Maschamay Poßekel, Pressereferentin
Olaf Schneider, Lehrer
Sascha Jügel, Unternehmensberater
Hümeyra Kumral, Med. Fachangestellte
Esser Erwin, Bürgermeister
Michael Querbach, Leiter Jugendamt
Jörg Fliegner, CO-Dezernent (ab 23.12.2015)
Manfred Hummelsheim, Beigeordneter (ab 01.05.2015)
Hubert Wanner, Rentner (ab 23.06.2015)
F. Behandlung des Jahresverlustes
Der Jahresverlust in Höhe von 1.522.535,58 € wird durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu
Lasten des städtischen Haushalts vorgenommene vorläufige Zuweisung von 1.919.600,00 €
und den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 516.870,51 € vollständig ausgeglichen.
Es verbleibt ein Überschuss von 913.934,93 €.
Die Betriebsleitung wird vorschlagen, den verbleibenden Überschuss von 913.934,93 € zur
Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren im Betrieb zu belassen und
auf neue Rechnung vorzutragen.
Wesseling, den 30.05.2017
Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling
Der Bürgermeister
In Vertretung
gez.
Manfred Hummelsheim
Beigeordneter und Kämmerer