Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (1. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
21.03.2012
Erstellt
03.04.12, 06:32
Aktualisiert
03.04.12, 06:32
Beschlusstext (1. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse) Beschlusstext (1. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse)

öffnen download melden Dateigröße: 24 kB

Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses am 21.03.2012 5 1. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse (109/2012) Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung des Rates des Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse: § 1 erhält folgende neue Fassung: §1 Einberufung des Rates (1) Der Bürgermeister beruft den Rat ein, so oft es die Geschäftslage erfordert. Der Rat ist unverzüglich einzuberufen, wenn mindestens ein Fünftel der Ratsmitglieder oder eine Fraktion unter Angabe der zur Beratung zu stellenden Gegenstände dies verlangen. (2) Die Einladungen sind an die Stadtverordneten mindestens 12 Tage vor dem Sitzungsbeginn, den Absende- und Sitzungstag mitgerechnet, abzusenden. In besonders dringenden Fällen kann die Ladungsfrist auf 5 Tage verkürzt werden. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung an alle Ratsmitglieder. Die Übersendung der Einladung kann auf schriftlichen Antrag des Ratsmitgliedes auch in digitaler Form erfolgen. (3) In der Einladung sind Zeit, Ort und Tagesordnung anzugeben. Ihr können schriftliche Erläuterungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten beigefügt werden. Die Übersendung dieser Unterlagen richtet sich nach der jeweils durch das Ratsmitglied festgelegten Form der Übersendung gemäß Absatz 2. § 22 wird wie folgt ergänzt: § 22 Inkrafttreten Die 1. Änderung der Geschäftsordnung des Rates des Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse: tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 21.03.2012 Seite 2