Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
21.03.2012
Erstellt
03.04.12, 06:32
Aktualisiert
03.04.12, 06:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Hauptausschusses am 21.03.2012
5
1. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse
(109/2012)
Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung des Rates des
Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse:
§ 1 erhält folgende neue Fassung:
§1
Einberufung des Rates
(1)
Der Bürgermeister beruft den Rat ein, so oft es die Geschäftslage erfordert. Der Rat ist
unverzüglich einzuberufen, wenn mindestens ein Fünftel der Ratsmitglieder oder eine
Fraktion unter Angabe der zur Beratung zu stellenden Gegenstände dies verlangen.
(2)
Die Einladungen sind an die Stadtverordneten mindestens 12 Tage vor dem Sitzungsbeginn,
den Absende- und Sitzungstag mitgerechnet, abzusenden. In besonders dringenden Fällen
kann die Ladungsfrist auf 5 Tage verkürzt werden.
Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung an alle Ratsmitglieder. Die Übersendung
der Einladung kann auf schriftlichen Antrag des Ratsmitgliedes auch in digitaler Form
erfolgen.
(3)
In der Einladung sind Zeit, Ort und Tagesordnung anzugeben. Ihr können schriftliche
Erläuterungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten beigefügt werden. Die Übersendung
dieser Unterlagen richtet sich nach der jeweils durch das Ratsmitglied festgelegten Form der
Übersendung gemäß Absatz 2.
§ 22 wird wie folgt ergänzt:
§ 22
Inkrafttreten
Die 1. Änderung der Geschäftsordnung des Rates des Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse:
tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 21.03.2012
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