Daten
Kommune
Wesseling
Größe
136 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
13.03.17, 17:06
Aktualisiert
13.03.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
47/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 65 -
- 80 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Konzept zur künftigen Nutzung Restfläche Jahnstraße/"Schwarzer Aschenplatz"
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 65 -
- 80 -
01.03.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 47/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Otte
01.03.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Konzept zur künftigen Nutzung Restfläche Jahnstraße/"Schwarzer Aschenplatz"
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz nimmt die Entwurfsvarianten zur künftigen
Nutzung der Restfläche Jahnstraße / „Schwarzer Aschenplatz“ zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung
an und billigt den städtebaulichen Entwurf „Variante 4“ als Grundlage für die Vermarktung und Entwicklung der Restfläche Jahnstraße / „Schwarzer Aschenplatz“.
Sachdarstellung:
1. Problem
Nach der Aufgabe der Sportplatznutzung wird der zentral in der Innenstadt von Wesseling gelegene, ehemalige „Schwarze Aschenplatz“ an der Jahnstraße ausschließlich als Parkplatz für das benachbarte UlrikeMeyfarth-Stadion genutzt. In seiner Sitzung am 19.01.2016 hat der Rat der Stadt Wesseling in diesem Bereich den Bau von Reihenhäusern zur Flüchtlingsunterbringung beschlossen, die künftig über eine derzeit im
Bau befindliche Stichstraße von der Jahnstraße aus erschlossen werden. Für den verbleibenden Teil des
ehemaligen Ascheplatzes nördlich der geplanten Stichstraße, liegt bisher noch kein Konzept für eine künftige Nutzung vor.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz am 24.01.2017 stellten die CDUFraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Antrag zur Nutzung der verbleibenden Restfläche Jahnstraße / „Schwarzer Aschenplatz“. Gegenstand des Antrages ist die Nutzung eines Teils
des städtischen Grundstücks für eine ergänzende Wohnbebauung, die über eine freie Vermarktung veräußert und damit zur Eigentumsbildung sowie zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum beitragen soll. Der
verbleibende Teil des Ascheplatzes soll weiterhin für die Bereitstellung der bauordnungsrechtlich erforderlichen 140 Stellplätze für das Ulrike-Meyfarth-Stadion genutzt werden. Die Wärmeversorgung der zusätzlichen Baugrundstücke soll über das geplante Blockheizkraftwerk für die Flüchtlingsunterkünfte erfolgen, für
das die Heizleitung entsprechend anzupassen ist. Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich „Wohnbaufläche“ dar, ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass die planungsrechtliche Beurteilung gemäß § 34
BauGB erfolgt.
Die Verwaltung wurde in der Sitzung mit der Erarbeitung von Bebauungskonzeptionen für den Bereich nördlich der derzeit in Bau befindlichen Flüchtlingsunterkünfte beauftragt.
2. Lösung
Variante 1 (Antragsvariante CDU und Bündnis 90/ Die Grünen)
Die im Rahmen der Sitzung am 24.01.2017 von den Fraktionen CDU und Bündnis 90/ Die Grünen vorgelegte Bebauungsvariante sieht eine Bebauung mit Doppel- und Reihenhäusern vor. Insgesamt können dabei
Grundstücke mit Größen zwischen 180 m² (Reihenmittelhaus) und 320 m² (Doppelhäuser) realisiert werden.
Durch eine 2-geschossige Bauweise können bei einem vollständigen Ausbau der Gebäude (inklusive der
Dachgeschosse) ca. 1.160 m² Wohnfläche mit ca. 11 Wohneinheiten geschaffen werden. Um im Bereich der
Reihenmittelhäuser die notwendige Grundflächenzahl (GRZ) gemäß den Vorgaben der Baunutzungsverordnung nachweisen zu können, sind bei dieser Variante mit ca. 31 m sehr große Grundstückstiefen erforderlich. Dies führt einerseits dazu, dass im Bereich der Doppelhäuser vergleichsweise große Grundstücke entstehen und damit die Siedlungsdichte insgesamt verringert wird. Zum anderen wird dadurch die verbleibende
Fläche im rückwärtigen Bereich der geplanten Wohnbebauung derart verkleinert, dass mit lediglich 131 die
erforderlichen Stellplätze für das Ulrike-Meyfarth-Stadion nicht mehr darstellbar sind.
Variante 2
In der Variante wird eine Bebauung mit drei freistehenden Einfamilienhäusern und einem Doppelhaus vorgeschlagen. Insgesamt können so eine Wohnfläche von ca. 1.010 m² und bis zu 8 Wohneinheiten geschaffen werden. Aufgrund der erforderlichen Abstandsflächen ergeben sich Grundstücksgrößen zwischen 260 m²
(Doppelhäuser) und 350 m² (Einzelhäuser). Die Siedlungsdichte als Maßstab für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, liegt bei dieser Bebauungskonzeption nur geringfügig unter dem Wert in Variante 1. Die
erforderlichen Stellplätze für das Ulrike-Meyfarth-Stadion können nachgewiesen werden.
Variante 3
Durch eine Bebauung ausschließlich mit freistehenden Einfamilienhäusern können etwa 6 neue Wohneinheiten geschaffen werden. Die Grundstücksgrößen liegen dabei bei etwa 400 m² und weisen damit die mit Abstand geringste Siedlungsdichte auf. Bei Umsetzung des Bebauungskonzeptes können die erforderlichen
Stellplätze für das Ulrike-Meyfarth-Stadion auf der angrenzenden Fläche nachgewiesen werden.
Variante 4
Die optimale Ausnutzung der vorhandenen Baufläche und die größte Siedlungsdichte lässt sich mit einer
Doppelhausbebauung realisieren. Damit können ca. 9 Wohneinheiten und eine Wohnfläche von etwa 1.160
m² geschaffen werden. Die Variante ist aufgrund der einfachen und klaren Gliederung auch aus städtebauli-
cher Sicht zu favorisieren. Die erforderlichen Stellplätze für das Ulrike-Meyfarth-Stadion können nachgewiesen werden.
Zusammenfassung
Zur Bewertung der Bebauungsvarianten wurden neben allgemeinen Kennzahlen, wie der Anzahl der Gebäude, der maximalen Wohnfläche und der Grundstücksgrößen, auch die Siedlungsdichte, als Voraussetzung für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum herangezogen. Vor diesem Hintergrund wird eine Bebauung mit Einzelhäusern (Variante 2 und Variante 3) nicht empfohlen, da damit eine Siedlungsdichte erreicht wird, die in etwa mit den Dichtewerten der Wohngebiete in den Siedlungsrandlagen vergleichbar ist.
Durch eine Bebauung mit Reihenhäusern (Variante 1) wird im Gegensatz dazu eine vergleichsweise hohe
Siedlungsdichte erreicht. Um jedoch eine überbaubare Grundfläche entsprechend den Vorgaben der
Baunutzungsverordnung zu erreichen, sind Grundstückstiefen von ca. 31 m erforderlich. Dadurch wird die
Größe der angrenzenden Parkplatzfläche soweit verringert, dass die für das Ulrike-Meyfarth-Stadion erforderlichen Stellplätze nicht mehr dargestellt werden können.
Aufgrund der optimalen Siedlungsdichte, der klaren und einfachen Gliederung des neuen Quartiers, auch in
Verbindung mit den bereits in Bau befindlichen Reihenhäusern südlich der geplanten Stichstraße, empfiehlt
die Verwaltung den städtebaulichen Entwurf – Variante 4 als Grundlage für eine ergänzende Bebauung im
Bereich der „Restfläche Jahnstraße / Schwarzer Aschenplatz“.
Variante 1
Variante 2
Variante 3
Variante 4
9
8
5
11
Wohneinheiten
maximale Wohnfläche
Siedlungsdichte
Stellplätze UlrikeMeyfarth-Stadion
Ergebnis
3. Alternativen
Keine.
4. Finanzielle Auswirkungen
Durch den Verkauf städtischer Grundstücke können zusätzliche Einnahmen erzielt werden.