Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
29.04.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 19. Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung
am Dienstag, den 29.04.2008.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:20 Uhr
TOP
Betreff
5
Landschaftsplan 1 des Rhein-Erft-Kreises, 7. Änderung
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg / Weitere Vorgehensweise
Herr Schnäpp beantragt im Namen der CDU-Fraktion eine Konkretisierung des Gebietes als
Festsetzung als NSG laut Beschlussvorschlag wie folgt:
1.) „Gegen die Festsetzung der Erft als Naturschutzgebiet (NSG) von der Ortslage BergheimGlesch bis einschließlich der Klärteiche / Venturi-Kanal bestehen seitens der Stadt Bedburg
keine Bedenken.“
2.) „Die Erftflächen von der Bruchstraße (Höhe Brücke Nr. 11 Erft/Bruchstraße) ausgehend in
die Innenstadt bis zur Erftbrücke an der Wiesenstraße Ecke Klosterstraße sollen zunächst
von der Festsetzung als NSG ausgenommen werden, dies gleichlautend auch für den
Bereich der Mühlenerft von der L 213 bis zum Ortsrand der Ortslage Kaster.“
Herr Breuer spricht sich dafür aus, den gem. Beschlussvorschlag und nunmehr zusätzlicher
Konkretisierung des Bereiches mit den ausgenommenen Flächen als NSG festzusetzen, da
dieser Bereich auch zu einer extensiven Naherholung einlädt.
Herr Splettstöhser teilt mit, dass auch seitens der FWG-Fraktion dem konkretisierten
Beschlussvorschlag zugestimmt wird.
Herr Mitter macht darauf aufmerksam, dass die FDP-Fraktion durch die im
Beschlussvorschlag näher bezeichneten Maßnahmen keine wesentlichen Vor- oder
Nachteile zur Nutzung der Erft erkennt und sich bei der Abstimmung enthalten werde.
Herr Fittschen betont, dass sich die ursächliche Problemlage aus der gewerblichen Nutzung
der Erft seitens des Kajakverleihs mit den entgegenstehenden Bedürfnissen des in dem
Bereich der Erft zwischen Bedburg und Bergheim-Glesch vorkommenden standorttreuen und
tagaktiven Eisvogels (Alcedo atthis) ergibt. Eine Untersagung der gewerblichen Nutzung der
Erft durch den Kajakverleih zum Schutze des Brutreviers des Eisvogels konnte im Kreistag
nicht erreicht werden.
Ausschussvorsitzender Heinen stellt das Einvernehmen des Ausschusses fest und ergänzt,
dass durch den Beschluss der Rahmenplan Bedburg mit den dort definierten
Entwicklungszielen in seinen Realisierungsmöglichkeiten nicht beeinträchtigt wird und bittet
alsdann zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt im Nachgang zur Stellungnahme vom
06.09.2005, den Beratungen aus dem „Runden Tisch“ sowie den Schreiben der Stadt Bedburg
vom 11.03.2008 sowie 02.04.2008 zur Festsetzung der Erft und der Klärteiche Bedburg als
Naturschutzgebiet im Rahmen der 7. Änderung des Landschaftsplanes 1 des Rhein-Erft-Kreises
wie folgt:
¾ „Gegen die Festsetzung der Erft als Naturschutzgebiet (NSG) von der Ortslage
Bergheim-Glesch bis einschließlich der Klärteiche / Venturi-Kanal bestehen seitens
der Stadt Bedburg keine Bedenken.“
¾ „Die Erftflächen von der Bruchstraße (Höhe Brücke Nr. 11 Erft/Bruchstraße)
ausgehend in die Innenstadt bis zur Erftbrücke an der Wiesenstraße Ecke
Klosterstraße sollen zunächst von der Festsetzung als NSG ausgenommen
werden, dies gleichlautend auch für den Bereich der Mühlenerft von der L 213 bis
zum Ortsrand der Ortslage Kaster.“
Insofern stimmt der Ausschuss der Vorgehensweise der Verwaltung zu und beschließt
ferner, eine abschließende Entscheidung über die Festsetzung dieser Teilbereiche der Erft
als NSG erst nach Abschluss der städtebaulichen Maßnahmen entlang der Erft zu treffen.
Die Pläne mit den auszusparenden Flächen der Erft als NSG sind in der Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 29.04.2008
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