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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg - Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise – a) Vorberatung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens im Rahmen der §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen. b) Empfehlung zur Fassung des Auslegungsbeschlusses (Offenlage) nach den Vorschriften der §§ 3 (2) und 4 (2) des Baugesetzbuches.)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,9 kB
Datum
29.04.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg
- Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise –
a) Vorberatung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens im Rahmen der §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen.
b) Empfehlung zur Fassung des Auslegungsbeschlusses (Offenlage) nach den Vorschriften der §§ 3 (2) und 4 (2) des Baugesetzbuches.)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 19. Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 29.04.2008. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:20 Uhr TOP Betreff 6 Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg - Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise – a) Vorberatung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens im Rahmen der §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen. b) Empfehlung zur Fassung des Auslegungsbeschlusses (Offenlage) nach den Vorschriften der §§ 3 (2) und 4 (2) des Baugesetzbuches. Beschluss: Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange/Behörden eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen im Rahmen der §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gem. der in der Anlage aufgeführten Abwägungsliste zu fassen. Zu b) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg den Auslegungsbeschluss (Offenlage) zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange/Behörden gem. § 3 (2) i.V.m. § 4 (2) BauGB zu fassen und den Plan auf die Dauer eines Monats nebst Begründung und Anlagen hierzu öffentlich auszulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)