Daten
Kommune
Wesseling
Größe
243 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
13.03.17, 17:06
Aktualisiert
13.03.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage I/3
Seite 1
Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling
Anhang für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2013 - 31.12.2013
A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (EigVO)
vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) erstellt.
Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung oder im
Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben in den Anhang übernommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Wirtschaftsjahr keinen Betrag
ausweisen, werden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Aufgrund des § 19 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung wird die Buchführung entsprechend den Vorschriften des HGB geführt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen ebenfalls den Vorschriften des HGB.
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen verteilen die Anschaffungskosten linear auf die Wirtschaftsjahre, in denen die Vermögensgegenstände voraussichtlich genutzt werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Wertpapiere, Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Kassenbestände werden
zu Nennwerten angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen wurden angemessene Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Zuschüsse für Investitionen werden (zunächst) bei den sonstigen Verbindlichkeiten nachgewiesen. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme und Sicherstellung der zweckentsprechenden Verwendung erfolgt die Umbuchung der Zuschüsse in die Sonderposten.
C. Angaben zur Bilanz
1. Aktiva:
Das Anlagevermögen ist gemäß § 268 (2) HGB entwickelt und in einer Aufgliederung in der
Anlage zum Anhang dargestellt. Es hat sich wie folgt entwickelt:
Anlage I/3
Seite 2
a) Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
technische Anlagen und Maschinen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
31.12.2013
31.12.2012
5.657.671,09 €
19.219,40 €
243.748,34 €
437.301,59 €
6.357.940,42 €
5.457.697,63 €
22.693,60 €
202.514,73 €
163.891,33 €
5.846.797,29 €
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr ist in der Anlage I/4, die Anlagenzugänge sind in der Anlage I/5 dargestellt.
Die Anlagen im Bau betreffen Umbaumaßnahmen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für
Kinder unter drei Jahren in den Kindertageseinrichtungen Bonner Straße und Taunusstraße.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Anhangs sind die Umbaumaßnahmen abgeschlossen.
Für das Jahr 2014 sind folgende Bauvorhaben geplant:
- Gebäude Kita Waldstraße: 350.000 € für Anbau für zusätzliche Gruppe
- Außenanlage Kita Jahnstraße: 10.700 € für Sonnenschirm Markisen und Bodentrampolin
- Außenanlage Kita Im Stockental: 5.000 € Umbau Außenbereich incl. Bodenbelag
b) Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Anfangsstand
Abgang
Zugang
Stand zum Jahresende
31.12.2013
7.874.094,94 €
1. 493.325,00 €
1. 507.033,00 €
7.887.802,94 €
31.12.2012
7.819.961,92 €
496.866,98 €
551.000,00 €
7.874.094,94 €
Der Wertpapierbestand wird in der Anlage I/6 einzeln aufgeführt.
c) Forderungen
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
111.736,73 €. Der größte Teil der Forderungen betrifft Essensgeld.
Die Forderungen gegenüber der Stadt zum Bilanzstichtag belaufen sich auf 1.756.794,08 €.
Es handelt sich dabei um das Kassenkonto des Betriebes, das von der Stadtkasse Wesseling verwaltet wird.
d) sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögengegenstände betragen zum Bilanzstichtag 15.825,33 €. Sie betreffen noch nicht ausgezahlte Zinsen und Dividenden aus den Finanzanlagen.
Anlage I/3
Seite 3
2. Passiva
a) Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (Stammkapital)
Kapitalrücklage
Gewinnvortrag
Vortrag
Verlust des Vorjahres
Vorläufige Verlustabdeckung
Jahresverlust
31.12.2013
31.12.2012
14.297.511,58 €
14.691.790,10 €
2.812.105,35 €
2.812.105,35 €
10.878.325,82 €
10.878.325,82 €
2.164.497,19 €
-1.163.138,26 €
876.700,00 €
1.878.058,93 €
2.251.478,55 €
-1.152.281,38 €
1.065.300,00 €
2.164.497,19 €
-1.270.978,52 €
-1.163.138,26 €
31.12.2013
31.12.2012
387.200,00 €
223.194,00 €
201.733,00 €
170.897,00 €
32.532,13 €
1.015.556,13 €
393.800,00 €
227.328,42 €
0,00 €
173.826,89 €
29.161,19 €
824.116,50 €
b) Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
Zuschuss Investitionen Kita Im Blauen Garn
Zuschuss Investitionen Kita Taunusstraße
Zuschuss Investitionen Kita Bonner Straße
Zuschuss Investitionen Kita Jahnstraße
Sonstige Sonderposten
Als Sonderposten werden die Zuschüsse des Bundes und des Landes NRW für Investitionen
zur Schaffung zusätzlicher Plätze für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ausgewiesen, und zwar nach Fertigstellung der Baumaßnahmen, wenn die zweckentsprechende Mittelverwendung sichergestellt ist.
Im Wirtschaftsjahr 2013 wurden die Umbaumaßnahmen in den Kindertageseinrichtungen Im
Blauen Garn und Jahnstraße fertiggestellt. Die erhaltenen Zuschüsse wurden aus den sonstigen Verbindlichkeiten in den Sonderposten umgebucht.
Entwicklung der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen:
Stand 01.01.
Zugänge
Abgänge
Auflösung
Stand 31.12.
2013
2012
824.116,50 €
209.647,14 €
0,00 €
18.207,51 €
1.015.556,13 €
262.312,40 €
572.280,00 €
0,00 €
10.475,90 €
262.312,40 €
Die Zugänge im Berichtsjahr betreffen Umbuchungen aus den sonstigen Verbindlichkeiten.
Anlage I/3
Seite 4
c) Rückstellungen
Rückstellungen wurden gebildet für voraussichtliche Prüfungs- und Erstellungskosten für die
Jahre 2012 und 2013, für die Verpflichtung aus Resturlaubsansprüchen und Überstunden
der Arbeitnehmer, für Altersteilzeit und für Aufbewahrungskosten. Sie erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
Vortrag
€
Verbrauch
Auflösung
€
V
A
Zuführung
€
Endstand
€
-
Urlaub
Überstunden
26.400,00
19.000,00
26.400,00
19.000,00
V
V
47.842,00
34.576,00
47.84200
34.576,00
-
Altersteilzeit
221.722,00
23.034,00
V
61.488,00
260.176,00
-
Prüfungskosten
14.200,00
0,00
V
10.170,00
24.370,00
-
Aufbewahrungskosten
1.200,00
282.522,00
0,00
68.434,00
V
V
0,00
154.076,00
1.200,00
368.164,00
Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgte abweichend von § 21 S. 2 EigVO
NRW i. V .m. §§ 252 ff. HGB nach den Grundsätzen der GemHVO NRW durch Anwendung
des sog. Pauschalwertverfahrens.
d) Verbindlichkeiten
Es bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 169.723,88 €
(Vorjahr: 150.322,46 €), Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben der Stadt in Höhe von
32.221,07 € (Vorjahr: 8.954,15 €) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 247.415,67 €
(Vorjahr: 564.448,22 €). Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten insbesondere die erhaltenen Zuwendungen für U-3-Baumaßnahmen (246.186,09 €), die zum Bilanzstichtag noch
nicht fertiggestellt sind. Sie werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und
betreffen die Maßnahmen bei der Kita Taunusstraße mit 103.067,00 € sowie Landesmittel
aus dem Belastungsausgleichsgesetz für das Kindergartenjahr 2012/2013 mit 143.119,09 €.
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse
Betriebskostenzuschüsse
Erstattung Personalkosten Eingliederungshilfe
Erstattungen für integrative Gruppen
Verpflegungskostenerstattungen
Erstattungen für heilpädagogische Gruppen
Erstattung für Sprachförderung
Sonstige Erstattungen und Zuweisungen
2013
2012
3.083.883,87 €
198.025,40 €
181.083,17 €
168.127,84 €
151.254,69 €
80.741,62 €
33.583,57 €
3.896.700,16 €
2.990.488,84 €
0,00 €
114.835,11 €
165.633,28 €
263.370,63 €
72.110,83 €
46.009,55 €
3.652.448,24 €
Anlage I/3
Seite 5
Die Anzahl der Plätze zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 setzte sich wie folgt
zusammen:
Einrichtung
Kindertagesstätte "Villa Sonnenschein"
Kindertagesstätte "Regenbogen"
Kindertagesstätte "Zwergenhaus"
Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt"
Kindertagesstätte "Wilde Wiese"
Kindertagesstätte "Entenfangschlösschen"
Kindertagesstätte "Sternschnuppe" *
Kindertagesstätte Waldstraße
Kindertagesstätte Taunusstraße
Kindertagesstätte Westring
Plätze insgesamt
Straße
Im Blauen Garn 80
Bonner Straße 90
Weidenweg
Jahnstraße
Im Stockental 24
Entenfangstraße 60
Lahnstraße
Waldstr. 102
Taunusstraße 1
Westring
Plätze
95
63
45
95
40
45
69
40
55
27
574
In den insgesamt 574 Plätzen sind 92 Plätze für die U3-Betreuung enthalten.
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
-
-
soziale Abgaben:
Sozialversicherungsbeiträge
Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse
Beihilfen
Personalaufwand insgesamt [Summe a) + b)]
2013
2012
3.373.210,63 €
3.024.666,33 €
934.524,73 €
847.517,58 €
662.655,99 €
16.625,02 €
679.281,01 €
601.571,13 €
13.345,49 €
614.916,62 €
255.243,72 €
0,00 €
255.243,72 €
232.011,88 €
589,08 €
232.600,96 €
4.307.735,36 €
3.872.183,91 €
Am Bilanzstichtag waren im Betrieb 109 (Vorjahr 107) Angestellte beschäftigt.
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist der Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt
(70.200,00 €), der die anteiligen Personalkosten und Sachkosten für die Leitung des Betriebes beinhaltet, erfasst.
Weitere regelmäßig anfallende Kosten betreffen Versicherungen (14.974,90 €), Prüfung und
Beratung (10.170,00 €), Fortbildung (15.787,41 €), Ausbuchung von Forderungen (1.371,38
Anlage I/3
Seite 6
€), Einzelwertberichtigung (1.049,03 €) sowie die sonstigen ordentlichen Geschäftsaufwendungen (insbesondere Bürobedarf und Telefon).
Das Prüfungshonorar des Abschlussprüfers beläuft sich auf 3.570,00 €.
Vergütungen an die Organmitglieder (Betriebsleitung, Betriebsausschuss) werden nicht gezahlt. Die Leistungen der Organmitglieder werden im Verwaltungskostenbeitrag verrechnet.
E. Sonstige Angaben
Organe
a) Betriebsleitung
Die Aufgaben der Betriebsleitung nach der Eigenbetriebsverordnung werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Seine Vertretung richtet sich nach § 68 Abs. 1 und 2 GO NRW.
b) Betriebsausschuss:
Die Aufgaben des Betriebsausschusses nach der Eigenbetriebsverordnung obliegen dem
Jugendhilfeausschuss. Ihm gehörten im Berichtsjahr an:
Stimmberechtigte Mitglieder:
Ratsmitglieder und sachkundige Bürger
Olaf Krah - Vorsitzender -, Bankkaufmann (bis 31.03.2013)
Monika Engels-Welter - Vorsitzende -, Aufsichtskraft (ab 14.05.2013)
Stephan Auge, Sicherheitsbevollmächtigter
Giovanna Keilhau, Bürokauffrau
Paul-Jürgen Schiffer, Pensionär
Detlef Kornmüller, Rentner
Helmut Latak, Rentner
Helge Herrwegen, Gewerkschaftssekretär
Peter Nep, Techn. Angestellter
Maria Therese Kutzer, Lehrerin
Vertreter von Jugend- und Wohlfahrtsverbänden
Gerhard Mertens, Techniker
Daniel Viehöfer, Student
Brigitte Sombrowski, Versicherungsangestellte
Torsten Müller, Dipl.-Sportlehrer
Christa Laux, Sozialversicherungsfachangestellte
Brigitte Neuhausen, nicht berufstätig
Beratende Mitglieder:
Vedat Dural
Heiko Graßmeier, Handelsfachwirt
Cornelia Harthun, Kfm. Angestellte
Annegret Kirsch, Rentnerin
Dr. Arndt Lorenz, Richter
Anlage I/3
Seite 7
Norbert Passon, Polizeibeamter
Ralph-Rüdiger Penczek, Pfarrer
Quetting, Markus
Florian P. Völlger, Mitarbeiter im Logistikbereich
Hans-Peter Haupt, Bürgermeister
Esser Erwin, Beigeordneter
Michael Querbach, Leiter Jugendamt
F. Behandlung des Jahresverlustes
Der Jahresverlust in Höhe von 1.270.978,52 € wird durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu
Lasten des städtischen Haushalts vorgenommene vorläufige Zuweisung von 876.700,00 €
und den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 1.001.358,93 € vollständig ausgeglichen. Es verbleibt ein Überschuss von 607.080,41 €.
Die Betriebsleitung wird vorschlagen, den verbleibenden Überschuss von 607.080,41 € zur
Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren im Betrieb zu belassen und
auf neue Rechnung vorzutragen.
Wesseling, den 22.08.2016
Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling
Der Bürgermeister
In Vertretung
Manfred Hummelsheim
Beigeordneter und Kämmerer