Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anhang)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
243 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
13.03.17, 17:06
Aktualisiert
13.03.17, 17:06

Inhalt der Datei

Anlage I/3 Seite 1 Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling Anhang für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2013 - 31.12.2013 A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) erstellt. Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben in den Anhang übernommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Wirtschaftsjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aufgrund des § 19 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung wird die Buchführung entsprechend den Vorschriften des HGB geführt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen ebenfalls den Vorschriften des HGB. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen verteilen die Anschaffungskosten linear auf die Wirtschaftsjahre, in denen die Vermögensgegenstände voraussichtlich genutzt werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Wertpapiere, Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Kassenbestände werden zu Nennwerten angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen wurden angemessene Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zuschüsse für Investitionen werden (zunächst) bei den sonstigen Verbindlichkeiten nachgewiesen. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme und Sicherstellung der zweckentsprechenden Verwendung erfolgt die Umbuchung der Zuschüsse in die Sonderposten. C. Angaben zur Bilanz 1. Aktiva: Das Anlagevermögen ist gemäß § 268 (2) HGB entwickelt und in einer Aufgliederung in der Anlage zum Anhang dargestellt. Es hat sich wie folgt entwickelt: Anlage I/3 Seite 2 a) Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken technische Anlagen und Maschinen andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 31.12.2013 31.12.2012 5.657.671,09 € 19.219,40 € 243.748,34 € 437.301,59 € 6.357.940,42 € 5.457.697,63 € 22.693,60 € 202.514,73 € 163.891,33 € 5.846.797,29 € Die Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr ist in der Anlage I/4, die Anlagenzugänge sind in der Anlage I/5 dargestellt. Die Anlagen im Bau betreffen Umbaumaßnahmen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in den Kindertageseinrichtungen Bonner Straße und Taunusstraße. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Anhangs sind die Umbaumaßnahmen abgeschlossen. Für das Jahr 2014 sind folgende Bauvorhaben geplant: - Gebäude Kita Waldstraße: 350.000 € für Anbau für zusätzliche Gruppe - Außenanlage Kita Jahnstraße: 10.700 € für Sonnenschirm Markisen und Bodentrampolin - Außenanlage Kita Im Stockental: 5.000 € Umbau Außenbereich incl. Bodenbelag b) Finanzanlagen Wertpapiere des Anlagevermögens Anfangsstand Abgang Zugang Stand zum Jahresende 31.12.2013 7.874.094,94 € 1. 493.325,00 € 1. 507.033,00 € 7.887.802,94 € 31.12.2012 7.819.961,92 € 496.866,98 € 551.000,00 € 7.874.094,94 € Der Wertpapierbestand wird in der Anlage I/6 einzeln aufgeführt. c) Forderungen Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 111.736,73 €. Der größte Teil der Forderungen betrifft Essensgeld. Die Forderungen gegenüber der Stadt zum Bilanzstichtag belaufen sich auf 1.756.794,08 €. Es handelt sich dabei um das Kassenkonto des Betriebes, das von der Stadtkasse Wesseling verwaltet wird. d) sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögengegenstände betragen zum Bilanzstichtag 15.825,33 €. Sie betreffen noch nicht ausgezahlte Zinsen und Dividenden aus den Finanzanlagen. Anlage I/3 Seite 3 2. Passiva a) Eigenkapital Gezeichnetes Kapital (Stammkapital) Kapitalrücklage Gewinnvortrag Vortrag Verlust des Vorjahres Vorläufige Verlustabdeckung Jahresverlust 31.12.2013 31.12.2012 14.297.511,58 € 14.691.790,10 € 2.812.105,35 € 2.812.105,35 € 10.878.325,82 € 10.878.325,82 € 2.164.497,19 € -1.163.138,26 € 876.700,00 € 1.878.058,93 € 2.251.478,55 € -1.152.281,38 € 1.065.300,00 € 2.164.497,19 € -1.270.978,52 € -1.163.138,26 € 31.12.2013 31.12.2012 387.200,00 € 223.194,00 € 201.733,00 € 170.897,00 € 32.532,13 € 1.015.556,13 € 393.800,00 € 227.328,42 € 0,00 € 173.826,89 € 29.161,19 € 824.116,50 € b) Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen Zuschuss Investitionen Kita Im Blauen Garn Zuschuss Investitionen Kita Taunusstraße Zuschuss Investitionen Kita Bonner Straße Zuschuss Investitionen Kita Jahnstraße Sonstige Sonderposten Als Sonderposten werden die Zuschüsse des Bundes und des Landes NRW für Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Plätze für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ausgewiesen, und zwar nach Fertigstellung der Baumaßnahmen, wenn die zweckentsprechende Mittelverwendung sichergestellt ist. Im Wirtschaftsjahr 2013 wurden die Umbaumaßnahmen in den Kindertageseinrichtungen Im Blauen Garn und Jahnstraße fertiggestellt. Die erhaltenen Zuschüsse wurden aus den sonstigen Verbindlichkeiten in den Sonderposten umgebucht. Entwicklung der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen: Stand 01.01. Zugänge Abgänge Auflösung Stand 31.12. 2013 2012 824.116,50 € 209.647,14 € 0,00 € 18.207,51 € 1.015.556,13 € 262.312,40 € 572.280,00 € 0,00 € 10.475,90 € 262.312,40 € Die Zugänge im Berichtsjahr betreffen Umbuchungen aus den sonstigen Verbindlichkeiten. Anlage I/3 Seite 4 c) Rückstellungen Rückstellungen wurden gebildet für voraussichtliche Prüfungs- und Erstellungskosten für die Jahre 2012 und 2013, für die Verpflichtung aus Resturlaubsansprüchen und Überstunden der Arbeitnehmer, für Altersteilzeit und für Aufbewahrungskosten. Sie erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: Vortrag € Verbrauch Auflösung € V A Zuführung € Endstand € - Urlaub Überstunden 26.400,00 19.000,00 26.400,00 19.000,00 V V 47.842,00 34.576,00 47.84200 34.576,00 - Altersteilzeit 221.722,00 23.034,00 V 61.488,00 260.176,00 - Prüfungskosten 14.200,00 0,00 V 10.170,00 24.370,00 - Aufbewahrungskosten 1.200,00 282.522,00 0,00 68.434,00 V V 0,00 154.076,00 1.200,00 368.164,00 Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgte abweichend von § 21 S. 2 EigVO NRW i. V .m. §§ 252 ff. HGB nach den Grundsätzen der GemHVO NRW durch Anwendung des sog. Pauschalwertverfahrens. d) Verbindlichkeiten Es bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 169.723,88 € (Vorjahr: 150.322,46 €), Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben der Stadt in Höhe von 32.221,07 € (Vorjahr: 8.954,15 €) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 247.415,67 € (Vorjahr: 564.448,22 €). Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten insbesondere die erhaltenen Zuwendungen für U-3-Baumaßnahmen (246.186,09 €), die zum Bilanzstichtag noch nicht fertiggestellt sind. Sie werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und betreffen die Maßnahmen bei der Kita Taunusstraße mit 103.067,00 € sowie Landesmittel aus dem Belastungsausgleichsgesetz für das Kindergartenjahr 2012/2013 mit 143.119,09 €. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Betriebskostenzuschüsse Erstattung Personalkosten Eingliederungshilfe Erstattungen für integrative Gruppen Verpflegungskostenerstattungen Erstattungen für heilpädagogische Gruppen Erstattung für Sprachförderung Sonstige Erstattungen und Zuweisungen 2013 2012 3.083.883,87 € 198.025,40 € 181.083,17 € 168.127,84 € 151.254,69 € 80.741,62 € 33.583,57 € 3.896.700,16 € 2.990.488,84 € 0,00 € 114.835,11 € 165.633,28 € 263.370,63 € 72.110,83 € 46.009,55 € 3.652.448,24 € Anlage I/3 Seite 5 Die Anzahl der Plätze zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 setzte sich wie folgt zusammen: Einrichtung Kindertagesstätte "Villa Sonnenschein" Kindertagesstätte "Regenbogen" Kindertagesstätte "Zwergenhaus" Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt" Kindertagesstätte "Wilde Wiese" Kindertagesstätte "Entenfangschlösschen" Kindertagesstätte "Sternschnuppe" * Kindertagesstätte Waldstraße Kindertagesstätte Taunusstraße Kindertagesstätte Westring Plätze insgesamt Straße Im Blauen Garn 80 Bonner Straße 90 Weidenweg Jahnstraße Im Stockental 24 Entenfangstraße 60 Lahnstraße Waldstr. 102 Taunusstraße 1 Westring Plätze 95 63 45 95 40 45 69 40 55 27 574 In den insgesamt 574 Plätzen sind 92 Plätze für die U3-Betreuung enthalten. 2. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung - - soziale Abgaben: Sozialversicherungsbeiträge Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung Beiträge zur Zusatzversorgungskasse Beihilfen Personalaufwand insgesamt [Summe a) + b)] 2013 2012 3.373.210,63 € 3.024.666,33 € 934.524,73 € 847.517,58 € 662.655,99 € 16.625,02 € 679.281,01 € 601.571,13 € 13.345,49 € 614.916,62 € 255.243,72 € 0,00 € 255.243,72 € 232.011,88 € 589,08 € 232.600,96 € 4.307.735,36 € 3.872.183,91 € Am Bilanzstichtag waren im Betrieb 109 (Vorjahr 107) Angestellte beschäftigt. 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist der Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt (70.200,00 €), der die anteiligen Personalkosten und Sachkosten für die Leitung des Betriebes beinhaltet, erfasst. Weitere regelmäßig anfallende Kosten betreffen Versicherungen (14.974,90 €), Prüfung und Beratung (10.170,00 €), Fortbildung (15.787,41 €), Ausbuchung von Forderungen (1.371,38 Anlage I/3 Seite 6 €), Einzelwertberichtigung (1.049,03 €) sowie die sonstigen ordentlichen Geschäftsaufwendungen (insbesondere Bürobedarf und Telefon). Das Prüfungshonorar des Abschlussprüfers beläuft sich auf 3.570,00 €. Vergütungen an die Organmitglieder (Betriebsleitung, Betriebsausschuss) werden nicht gezahlt. Die Leistungen der Organmitglieder werden im Verwaltungskostenbeitrag verrechnet. E. Sonstige Angaben Organe a) Betriebsleitung Die Aufgaben der Betriebsleitung nach der Eigenbetriebsverordnung werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Seine Vertretung richtet sich nach § 68 Abs. 1 und 2 GO NRW. b) Betriebsausschuss: Die Aufgaben des Betriebsausschusses nach der Eigenbetriebsverordnung obliegen dem Jugendhilfeausschuss. Ihm gehörten im Berichtsjahr an: Stimmberechtigte Mitglieder: Ratsmitglieder und sachkundige Bürger Olaf Krah - Vorsitzender -, Bankkaufmann (bis 31.03.2013) Monika Engels-Welter - Vorsitzende -, Aufsichtskraft (ab 14.05.2013) Stephan Auge, Sicherheitsbevollmächtigter Giovanna Keilhau, Bürokauffrau Paul-Jürgen Schiffer, Pensionär Detlef Kornmüller, Rentner Helmut Latak, Rentner Helge Herrwegen, Gewerkschaftssekretär Peter Nep, Techn. Angestellter Maria Therese Kutzer, Lehrerin Vertreter von Jugend- und Wohlfahrtsverbänden Gerhard Mertens, Techniker Daniel Viehöfer, Student Brigitte Sombrowski, Versicherungsangestellte Torsten Müller, Dipl.-Sportlehrer Christa Laux, Sozialversicherungsfachangestellte Brigitte Neuhausen, nicht berufstätig Beratende Mitglieder: Vedat Dural Heiko Graßmeier, Handelsfachwirt Cornelia Harthun, Kfm. Angestellte Annegret Kirsch, Rentnerin Dr. Arndt Lorenz, Richter Anlage I/3 Seite 7 Norbert Passon, Polizeibeamter Ralph-Rüdiger Penczek, Pfarrer Quetting, Markus Florian P. Völlger, Mitarbeiter im Logistikbereich Hans-Peter Haupt, Bürgermeister Esser Erwin, Beigeordneter Michael Querbach, Leiter Jugendamt F. Behandlung des Jahresverlustes Der Jahresverlust in Höhe von 1.270.978,52 € wird durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts vorgenommene vorläufige Zuweisung von 876.700,00 € und den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 1.001.358,93 € vollständig ausgeglichen. Es verbleibt ein Überschuss von 607.080,41 €. Die Betriebsleitung wird vorschlagen, den verbleibenden Überschuss von 607.080,41 € zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren im Betrieb zu belassen und auf neue Rechnung vorzutragen. Wesseling, den 22.08.2016 Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling Der Bürgermeister In Vertretung Manfred Hummelsheim Beigeordneter und Kämmerer