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Beschlussvorlage (Barrierefreier Ausbau der Bahnsteige an der Stadtbahnhaltestelle Urfeld)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
109 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
28.04.17, 13:01
Aktualisiert
28.04.17, 13:01
Beschlussvorlage (Barrierefreier Ausbau der Bahnsteige an der Stadtbahnhaltestelle Urfeld) Beschlussvorlage (Barrierefreier Ausbau der Bahnsteige an der Stadtbahnhaltestelle Urfeld) Beschlussvorlage (Barrierefreier Ausbau der Bahnsteige an der Stadtbahnhaltestelle Urfeld)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 93/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Barrierefreier Ausbau der Bahnsteige an der Stadtbahnhaltestelle Urfeld Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 25.04.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 93/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 25.04.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: Barrierefreier Ausbau der Bahnsteige an der Stadtbahnhaltestelle Urfeld Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) die der Vorlage 93/2017 beigefügte Verwaltungsvereinbarung über den barrierefreien Ausbau der Bahnsteige der Haltestelle Urfeld der Linie 16 und dessen Finanzierung abzuschließen. Die für die Vorfinanzierung der Genehmigungsplanung benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € werden dem Produktsachkonto 54-547-00-5312002 - Lasten ÖPNV entnommen. Die zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils von 10% der Kosten zusätzlich benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 55.000 € (rd. 85.000 € abzgl. Vorfinanzierung) werden mit dem Haushalt 2019 bereitgestellt. Sachdarstellung: 1. Problem In seiner Sitzung vom 20.12.2016 hat der Rat auf Antrag der CDU-Fraktion folgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) eine vertragliche Regelung für das gesamte Projekt des barrierefreien Ausbaues des Bahnsteigs an der Haltestelle Urfeld inklusive der Vorfinanzierung der Vorplanungskosten zu treffen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen der Aufstellung des neuen Haushalts bereitzustellen.“ Die übrigen Haltestellen an der Stadtbahnlinie 16 sind in den vergangen Jahren modernisiert und behindertengerecht ausgestaltet worden. Nun beabsichtigt die HGK auch die Bahnsteige an den Haltestellen Urfeld, Hersel, Uedorf und Widdig entsprechend umzubauen. Dies war bisher nicht möglich, weil auf diesem Streckenabschnitt aufgrund einer Güterverkehrsoption der Bau von Hochbahnsteigen nicht möglich war. Inzwischen ist die Güterverkehrsoption aufgegeben worden. Die Kosten für den Umbau der Haltestelle Urfeld betragen voraussichtlich 846.200 € (ohne Umsatzsteuer). Die HGK wird Zuwendungen nach den Förderrichtlinien des Zweckverbands Nahverkehr Rheinland beantragen. Nach den Förderrichtlinien des Zweckverbands beträgt die Förderung 90% der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten. Der städtische Anteil von 10% der Kosten beträgt rd. 85.000 €. Für den Ausbau bedarf es einer Genehmigung gemäß § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG). Das Genehmigungsverfahren betreibt die HGK, die Stadt muss allerdings die Vorfinanzierung der Genehmigungsplanung (voraussichtlich rd. 30.000 €) übernehmen. Diese Zahlung wird mit dem städtischen Anteil von 10% der Kosten der Maßnahme verrechnet. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt vor, mit der HGK die in der Anlage beigefügte Verwaltungsvereinbarung abzuschließen und auch die Vorfinanzierung der Planungskosten zu übernehmen, damit das Genehmigungsverfahren zügig eingeleitet und der Förderantrag gestellt werden kann. Mit der Bewilligung von Fördermitteln wird erst im Jahr 2019 gerechnet; erst danach kann mit der Baumaßnahme begonnen werden. Die Stadt Bornheim wird ebenfalls eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit der HGK für die Haltestellen Hersel, Uedorf und Widdig abschließen. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Für die Vorfinanzierung der Planungskosten in Höhe von 30.000 € stehen noch Restmittel aus der Modernisierung der übrigen Bahnsteiganlagen an der Stadtbahnlinie 16 zur Verfügung. Die darüber hinaus zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils benötigten Mittel in Höhe von rd. 55.000 € (rd. 85.000 € abzgl. 30.000 €) müssen mit dem Haushalt 2019 bereitgestellt werden.