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Beschlussvorlage (Erläuterungsbericht Bau von Hochbahnsteigen Linie 16 Urfeld - Hersel_10 03 2017)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
54 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
28.04.17, 13:01
Aktualisiert
28.04.17, 13:01
Beschlussvorlage (Erläuterungsbericht Bau von Hochbahnsteigen Linie 16 Urfeld - Hersel_10 03 2017) Beschlussvorlage (Erläuterungsbericht Bau von Hochbahnsteigen Linie 16 Urfeld - Hersel_10 03 2017) Beschlussvorlage (Erläuterungsbericht Bau von Hochbahnsteigen Linie 16 Urfeld - Hersel_10 03 2017) Beschlussvorlage (Erläuterungsbericht Bau von Hochbahnsteigen Linie 16 Urfeld - Hersel_10 03 2017)

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Inhalt der Datei

Häfen und Güterverkehr Köln Aktiengesellschaft Anmeldung zur Gewährung einer Zuwendung nach § 12 ÖPNVG NRW Bau von Hochbahnsteigen Linie 16 Urfeld – Hersel Erläuterungsbericht OM 2011 10 362 Stand 10.03.2017 Häfen und Güterverkehr Köln AG 10. März 2017 Anmeldung nach § 12 ÖPNVG Bau von Hochbahnsteigen Linie 16 Urfeld – Hersel OM 2011 10 362 Inhalt Einleitung.................................................................................................................................. 1 Erläuterung der Maßnahme ..................................................................................................... 1 Genehmigung ........................................................................................................................... 2 Durchführung der Maßnahme .................................................................................................. 2 Seite | I Häfen und Güterverkehr Köln AG 10. März 2017 Anmeldung nach § 12 ÖPNVG Bau von Hochbahnsteigen Linie 16 Urfeld – Hersel OM 2011 10 362 Einleitung Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) betreibt die Strecke der Stadtbahnlinie 16 im Bereich zwischen der Haltestelle Heinrich-Lübke-Ufer in Köln und der Haltestelle Hersel an der Stadtgrenze zu Bonn (siehe Anlage 1). Im südlichen Abschnitt zwischen Wesseling und Hersel wurde die Eisenbahnstrecke für nicht elektrifizierten Güterverkehr mit Eisenbahnfahrzeugen genutzt (Mischverkehr). Mit Datum vom 14.01. und 19.01.2015 erteilte das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV NRW) der HGK gemäß § 11 Abs. 2 AEG die Genehmigung zur dauernden Einstellung des Betriebes u.a. für die hier betroffenen Abschnitte „Industriestammgleis Bornheim-Hersel – ehem. Anschluss. Corus“ sowie die „Eisenbahnstrecke Bornheim-Hersel – Bonn Bendenfeld“. Die Bahnsteige an den vier südlichen Haltestellen zwischen Urfeld (Wesseling) und Hersel (Bornheim) verfügen nicht über die für einen ebenerdigen Einstieg in die Stadtbahnfahrzeuge erforderlichen Hochbahnsteige mit einer Höhe von 90 cm über Schienenoberkante (SO) und sind somit nicht barrierefrei. Zur Verbesserung der Attraktivität des ÖPNV beabsichtigt die HGK, die Haltestellen Urfeld, Widdig, Uedorf und Hersel so umzubauen, dass eine barrierefreie Nutzung möglich ist. Der hierfür erforderliche niveaugleiche Einstieg erfordert Bahnsteigneubauten. Mit diesen Maßnahmen wird auch der Forderung gemäß § 2 (3) der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) Rechnung getragen. Erläuterung der Maßnahme Zur Herstellung der Barrierefreiheit sollen die bestehenden Seitenbahnsteige auf das Niveau des Einstiegs des Stadtbahnwagens Typ Köln auf 90cm über Schienenoberkante angehoben werden. jeweils zwei neue Seitenbahnsteige an den Haltestellen orientieren die sich hinsichtlich Ausrüstung und Ausführung am Stand der Technik und an den weiteren Bahnsteigen der HGK auf der Linie 16. Die Zugänge werden als barrierefreie Rampen ausgeführt und taktile Leitsysteme installiert. Im Zusammenhang mit der bereits durchgeführten „Modernisierung der Bahnsteige an den Haltestellen der Linie 16“ wurde an den vier Haltestellen auf bereits die technische Ausrüstung wie Modulare Optische Fahrgastinformationssysteme, Kameraüberwachung und NotrufEinrichtungen sowie die Beleuchtung erneuert. Beim Bau der Hochbahnsteige wird die vorher genannte technische Ausrüstung an die sich verändernden Gegebenheiten angepasst und weiterverwendet. An Hochbahnsteigen ist eine gesonderte Notbeleuchtung erforderlich. Die Notbeleuchtung wird durch die Beschaffung einer USV–Anlage realisiert. Seite | 1 Häfen und Güterverkehr Köln AG 10. März 2017 Anmeldung nach § 12 ÖPNVG Bau von Hochbahnsteigen Linie 16 Urfeld – Hersel OM 2011 10 362 An der Haltestelle Hersel ergibt sich die Besonderheit, dass durch den Bau einer behindertengerechten Zugangsrampe fünf Parkplätze der P+R-Anlage betroffen sind und diese anschließend nicht mehr in vollem Umfang nutzbar sind. Die Maßnahme wird auf HGK-eigenen Grundstücken umgesetzt. Genehmigung Für die geplanten Maßnahmen ist voraussichtlich ein Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG erforderlich. Durchführung der Maßnahme Die Genehmigungsplanung und das Planfeststellungsverfahren werden 2017 durchgeführt. Da erst im Anschluss der Planfeststellung ein Antrag auf Förderun nach §12 ÖPNVG gestellt werden kann, wird die bauliche Umsetzung der Maßnahmen erst 2019 realisiert werden können. Seite | 2