Daten
Kommune
Wesseling
Größe
54 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
28.04.17, 13:01
Aktualisiert
28.04.17, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Häfen und
Güterverkehr Köln
Aktiengesellschaft
Anmeldung zur Gewährung einer Zuwendung
nach § 12 ÖPNVG NRW
Bau von Hochbahnsteigen Linie 16
Urfeld – Hersel
Erläuterungsbericht
OM 2011 10 362
Stand 10.03.2017
Häfen und Güterverkehr
Köln AG
10. März 2017
Anmeldung nach § 12 ÖPNVG
Bau von Hochbahnsteigen Linie 16 Urfeld – Hersel
OM 2011 10 362
Inhalt
Einleitung.................................................................................................................................. 1
Erläuterung der Maßnahme ..................................................................................................... 1
Genehmigung ........................................................................................................................... 2
Durchführung der Maßnahme .................................................................................................. 2
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Häfen und Güterverkehr
Köln AG
10. März 2017
Anmeldung nach § 12 ÖPNVG
Bau von Hochbahnsteigen Linie 16 Urfeld – Hersel
OM 2011 10 362
Einleitung
Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) betreibt die Strecke der Stadtbahnlinie 16 im
Bereich zwischen der Haltestelle Heinrich-Lübke-Ufer in Köln und der Haltestelle Hersel an
der Stadtgrenze zu Bonn (siehe Anlage 1). Im südlichen Abschnitt zwischen Wesseling und
Hersel wurde die Eisenbahnstrecke für nicht elektrifizierten Güterverkehr mit Eisenbahnfahrzeugen genutzt (Mischverkehr). Mit Datum vom 14.01. und 19.01.2015 erteilte das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV NRW)
der HGK gemäß § 11 Abs. 2 AEG die Genehmigung zur dauernden Einstellung des Betriebes u.a. für die hier betroffenen Abschnitte „Industriestammgleis Bornheim-Hersel – ehem.
Anschluss. Corus“ sowie die „Eisenbahnstrecke Bornheim-Hersel – Bonn Bendenfeld“.
Die Bahnsteige an den vier südlichen Haltestellen zwischen Urfeld (Wesseling) und Hersel
(Bornheim) verfügen nicht über die für einen ebenerdigen Einstieg in die Stadtbahnfahrzeuge
erforderlichen Hochbahnsteige mit einer Höhe von 90 cm über Schienenoberkante (SO) und
sind somit nicht barrierefrei.
Zur Verbesserung der Attraktivität des ÖPNV beabsichtigt die HGK, die Haltestellen Urfeld,
Widdig, Uedorf und Hersel so umzubauen, dass eine barrierefreie Nutzung möglich ist. Der
hierfür erforderliche niveaugleiche Einstieg erfordert Bahnsteigneubauten.
Mit diesen Maßnahmen wird auch der Forderung gemäß § 2 (3) der Eisenbahn Bau- und
Betriebsordnung (EBO) Rechnung getragen.
Erläuterung der Maßnahme
Zur Herstellung der Barrierefreiheit sollen die bestehenden Seitenbahnsteige auf das Niveau
des Einstiegs des Stadtbahnwagens Typ Köln auf 90cm über Schienenoberkante angehoben
werden.
jeweils zwei neue Seitenbahnsteige an den Haltestellen orientieren die sich hinsichtlich Ausrüstung und Ausführung am Stand der Technik und an den weiteren Bahnsteigen der HGK
auf der Linie 16. Die Zugänge werden als barrierefreie Rampen ausgeführt und taktile Leitsysteme installiert.
Im Zusammenhang mit der bereits durchgeführten „Modernisierung der Bahnsteige an den
Haltestellen der Linie 16“ wurde an den vier Haltestellen auf bereits die technische Ausrüstung wie Modulare Optische Fahrgastinformationssysteme, Kameraüberwachung und NotrufEinrichtungen sowie die Beleuchtung erneuert. Beim Bau der Hochbahnsteige wird die vorher genannte technische Ausrüstung an die sich verändernden Gegebenheiten angepasst
und weiterverwendet.
An Hochbahnsteigen ist eine gesonderte Notbeleuchtung erforderlich. Die Notbeleuchtung
wird durch die Beschaffung einer USV–Anlage realisiert.
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Häfen und Güterverkehr
Köln AG
10. März 2017
Anmeldung nach § 12 ÖPNVG
Bau von Hochbahnsteigen Linie 16 Urfeld – Hersel
OM 2011 10 362
An der Haltestelle Hersel ergibt sich die Besonderheit, dass durch den Bau einer behindertengerechten Zugangsrampe fünf Parkplätze der P+R-Anlage betroffen sind und diese anschließend nicht mehr in vollem Umfang nutzbar sind.
Die Maßnahme wird auf HGK-eigenen Grundstücken umgesetzt.
Genehmigung
Für die geplanten Maßnahmen ist voraussichtlich ein Planfeststellungsverfahren nach
§ 18 AEG erforderlich.
Durchführung der Maßnahme
Die Genehmigungsplanung und das Planfeststellungsverfahren werden 2017 durchgeführt.
Da erst im Anschluss der Planfeststellung ein Antrag auf Förderun nach §12 ÖPNVG gestellt
werden kann, wird die bauliche Umsetzung der Maßnahmen erst 2019 realisiert werden können.
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