Daten
Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
20.03.17, 17:06
Aktualisiert
20.03.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
62/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
- 14 -
Vorlage für
Betriebsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kanalerneuerung der Hermann-Löns-Straße, zwischen Keldenicher Straße und Schwingelerweg, als
Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 14 -
16.03.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 62/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Ludyga
16.03.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss
Betreff:
Kanalerneuerung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung
Beschlussentwurf:
Der Absicht der Betriebsleitung, Planung, Ausschreibung und Auftragsvergabe der Kanalerneuerung der
Hermann-Löns-Straße, zwischen Keldenicher Straße und Schwingelerweg, als Ergebnis der Kanal-TVBefahrung, unter Einhaltung der Vergabeordnung der Stadt Wesseling durchzuführen, wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Entsprechend der SüwVKan wurde die Ersterfassung sämtlicher Abwasserkanäle im Stadtgebiet mittels
Kanal-TV-Befahrung Ende 2005 abgeschlossen. Mit der von der Verordnung geforderten
Wiederholungsprüfung, die sich über einen Zeitraum von 15 Jahren (2006 - 2020) erstreckt, wurde
fristgemäß in 2006 begonnen. Mit Beschluss des Landtages vom 17.10.2013 wurde die SüwVKan
mittlerweile in die neu geschaffene Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW 2013)
integriert. Die o.g. Fristen für die Überprüfung der Abwasserkanäle wurden unverändert übernommen.
Mit der Kanal-TV-Befahrung 2010 wurden Schäden im Kanal der Hermann-Löns-Straße (Baujahr 1954),
zwischen Keldenicher Straße und Schwingelerweg, festgestellt. Da die Erneuerung des Kanals und der
Straße zusammen durchgeführt werden soll, stellt diese Art der Sanierung für alle Beteiligten die
wirtschaftlichste Vorgehensweise dar.
Darüber hinaus sind ebenfalls die privaten Anschlussleitungen inspiziert worden. Über den Zustand der
jeweiligen Anschlussleitungen werden die Eigentümer informiert. Bei starken Schäden werden die
Eigentümer zu einer Erneuerung im Zuge der Kanalbaumaßnahme aufgefordert. Bei mittelschweren
Schäden wird eine Erneuerung seitens der Entsorgungsbetriebe empfohlen.
2. Lösung
Auf Grund der durchgeführten Kanal-TV-Befahrung festgestellten Schäden werden 240m Kanal DN300
und 210m DN400 erneuert.
Die Leistungen werden öffentlich ausgeschrieben. Erforderliche Erneuerungen der privaten
Anschlussleitungen werden mit den Eigentümern abgewickelt.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Für die Kanalerneuerung der Hermann-Löns-Straße, zwischen Keldenicher Straße und Schwingelerweg, als
Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung, sind mit dem Wirtschaftsplan 2017 für den Zeitraum 2017/2018
680.000 € vorgesehen worden, so dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.