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Beschlussvorlage (Kanalerneuerung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
20.03.17, 17:06
Aktualisiert
20.03.17, 17:06
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 62/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe - 14 - Vorlage für Betriebsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kanalerneuerung der Hermann-Löns-Straße, zwischen Keldenicher Straße und Schwingelerweg, als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 14 - 16.03.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 62/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Ludyga 16.03.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Betreff: Kanalerneuerung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung Beschlussentwurf: Der Absicht der Betriebsleitung, Planung, Ausschreibung und Auftragsvergabe der Kanalerneuerung der Hermann-Löns-Straße, zwischen Keldenicher Straße und Schwingelerweg, als Ergebnis der Kanal-TVBefahrung, unter Einhaltung der Vergabeordnung der Stadt Wesseling durchzuführen, wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Entsprechend der SüwVKan wurde die Ersterfassung sämtlicher Abwasserkanäle im Stadtgebiet mittels Kanal-TV-Befahrung Ende 2005 abgeschlossen. Mit der von der Verordnung geforderten Wiederholungsprüfung, die sich über einen Zeitraum von 15 Jahren (2006 - 2020) erstreckt, wurde fristgemäß in 2006 begonnen. Mit Beschluss des Landtages vom 17.10.2013 wurde die SüwVKan mittlerweile in die neu geschaffene Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW 2013) integriert. Die o.g. Fristen für die Überprüfung der Abwasserkanäle wurden unverändert übernommen. Mit der Kanal-TV-Befahrung 2010 wurden Schäden im Kanal der Hermann-Löns-Straße (Baujahr 1954), zwischen Keldenicher Straße und Schwingelerweg, festgestellt. Da die Erneuerung des Kanals und der Straße zusammen durchgeführt werden soll, stellt diese Art der Sanierung für alle Beteiligten die wirtschaftlichste Vorgehensweise dar. Darüber hinaus sind ebenfalls die privaten Anschlussleitungen inspiziert worden. Über den Zustand der jeweiligen Anschlussleitungen werden die Eigentümer informiert. Bei starken Schäden werden die Eigentümer zu einer Erneuerung im Zuge der Kanalbaumaßnahme aufgefordert. Bei mittelschweren Schäden wird eine Erneuerung seitens der Entsorgungsbetriebe empfohlen. 2. Lösung Auf Grund der durchgeführten Kanal-TV-Befahrung festgestellten Schäden werden 240m Kanal DN300 und 210m DN400 erneuert. Die Leistungen werden öffentlich ausgeschrieben. Erforderliche Erneuerungen der privaten Anschlussleitungen werden mit den Eigentümern abgewickelt. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Für die Kanalerneuerung der Hermann-Löns-Straße, zwischen Keldenicher Straße und Schwingelerweg, als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung, sind mit dem Wirtschaftsplan 2017 für den Zeitraum 2017/2018 680.000 € vorgesehen worden, so dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.