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Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Anlage „Verlängerung Beethovenweg“)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
11.04.2013
Erstellt
01.03.13, 21:16
Aktualisiert
01.03.13, 21:16
Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung
hier: Anlage „Verlängerung Beethovenweg“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 18/2013 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 1. März 2013 Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Anlage „Verlängerung Beethovenweg“ Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 13.03.2013 Rat 11.04.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Gemeinde Leopoldshöhe hat das letzte Teilstück der Verlängerung „Beethovenweg“ – Flurstück 1132, Flur 2 in der Gemarkung Greste – erstmals endgültig ausgebaut. Abschließend ist nun die Widmung des Straßenabschnitts erforderlich. Die genaue Lage ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan. Baulastträger der ausgebauten Straße ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beschlussvorschlag: Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Die Verkehrsanlage „Beethovenweg“ – Flurstück 1132, Flur 8 in der Gemarkung Greste – erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße. Sie wird hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet. Baulastträger der ausgebauten Verkehrsanlage ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Schemmel