Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Antrag des Nabu Leopoldshöhe vom 20.02.2012: ökologische Aufwertung der gemeindeeigenen Flächen in Evenhausen im Bereich Nebelsmark; hier: Fortsetzung der Beratung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
14.03.2013
Erstellt
01.03.13, 21:16
Aktualisiert
01.03.13, 21:16
Beschlussvorlage (Antrag des Nabu Leopoldshöhe vom 20.02.2012: ökologische Aufwertung der gemeindeeigenen Flächen in Evenhausen im Bereich Nebelsmark;
hier: Fortsetzung der Beratung) Beschlussvorlage (Antrag des Nabu Leopoldshöhe vom 20.02.2012: ökologische Aufwertung der gemeindeeigenen Flächen in Evenhausen im Bereich Nebelsmark;
hier: Fortsetzung der Beratung)

öffnen download melden Dateigröße: 22 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 7/2013 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Oortman Telefon: 05208/991-260 Datum: 1. März 2013 Antrag des Nabu Leopoldshöhe vom 20.02.2012: ökologische Aufwertung der gemeindeeigenen Flächen in Evenhausen im Bereich Nebelsmark; hier: Fortsetzung der Beratung Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Termin 15.03.2012 Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz 30.08.2012 Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz 14.03.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: In der Vorlage zur Ausschusssitzung am 30.08.2012 (Drucksache 65/2012) hatte die Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Erschließung der betroffenen Fläche nicht gesichert ist. In den vergangenen Wochen wurde Kontakt mit dem Eigentümer der notwendigen Zuwegung aufgenommen. Dieser ist gleichzeitig auch der Pächter der zur Diskussion stehenden Fläche. In den Verhandlungen hat der Pächter seine Bereitschaft signalisiert, eine entsprechende Grunddienstbarkeit im Grundbuch zu seinen Lasten eintragen zu lassen. Im Gegenzug dazu hat sich die Verwaltung bereit erklärt, einen Pachtvertrag bis zum Jahr 2021 über diese Fläche abzuschließen. Daher steht die Fläche für eine anderweitige Nutzung bis zu diesem Zeitpunkt nicht zur Verfügung. Da der Pächter diese Flächen langfristig unterverpachtet hat, war es nicht möglich, den Ausschussbeschluss vom 30.08.2012 umzusetzen und mit ihm über andere Nutzungsmöglichkeiten zu sprechen. Beschlussvorschlag: Eine Nutzung der Flächen durch den Nabu ist mittelfristig nicht möglich. Daher kann dem Antrag nicht entsprochen werden. -2- (Schemmel)