Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
11.04.2013
Erstellt
08.03.13, 21:15
Aktualisiert
08.03.13, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
42/2013
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FB II Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Sunkovsky
Telefon:
05208/991-301
Datum:
8. März 2013
Antrag der Kirchengemeinde Helpup auf Zahlung eines Zuschusses zum Bau eines
Verabschiedungsraumes
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
21.03.2013
Rat
11.04.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Friedhof in Helpup (bestehend aus einem alten Teil und einem Erweiterungsteil) befindet sich in
Trägerschaft der Evangelisch-Refomierten Kirchengemeinde Helpup. Eigentümerin des alten Teils ist die
Kirchengemeinde Helpup, während sich der neue Friedhofsteil im Eigentum der Stadt Oerlinghausen und
der Gemeinde Leopoldshöhe befindet.
Verwaltet werden beide Friedhofsteile von der Kirchengemeinde Helpup.
Mit Schreiben vom 20.11.2012 beantragt die Kirchengemeinde Helpup einen Zuschuss zum Neubau eines
Verabschiedungsraumes. Der Bau eines Verabschiedungsraumes wird damit begründet, dass die
vorhandenen Räumlichkeiten sich in einem schlechten Zustand befinden und nicht mehr für eine würdige
Aufbahrung Verstorbener geeignet sind.
Das neu zu errichtende Gebäude soll in Kooperation mit einem örtlichen Bestattungsunternehmen gebaut
werden, das sich mit einem Drittel an den Kosten beteiligen will. Ein weiteres Drittel soll von der
Kirchengemeinde getragen werden. Zur Deckung der Restsumme wird ein Zuschuss der beteiligten
Kommunen beantragt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 250.000,- €.
In dieser Angelegenheit haben mittlerweile verschiedene Gespräche mit Vertretern der Kirchengemeinde
Helpup stattgefunden. Dabei wurde deutlich gemacht, dass eine direkte Bezuschussung der geplanten
Maßnahme durch die Kommunen aus Sicht der Verwaltung haushaltsrechtlich problematisch ist. Eine solche
Verfahrensweise ist auch durch die bestehenden vertraglichen Regelungen und die Friedhofsordnung der
Kirchengemeinde Helpup nicht gedeckt.
Möglich wäre jedoch u. U. eine Kostenbeteiligung über die Fehlbetragsdeckung. Dazu ist auszuführen, dass
evtl. entstehende Fehlbeträge in der Friedhofsrechnung gem. § 2 Abs. 4 der Friedhofsordnung für den
Friedhof Helpup von der Stadt Oerlinghausen und der Gemeinde Leopoldshöhe getragen werden.
Berechnungsgrundlage dafür ist der der Kirchengemeinde Helpup zugehörige Bevölkerungsanteil (im Falle
der Gemeinde Leopoldshöhe aus Teilen des Ortsteils Greste).
Da die Baukosten für den Verabschiedungsraum über die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung,
Verzinsung) in die allgemeinen Kosten der Friedhofsunterhaltung einfließen, können diese Kosten dann
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auch über die Defizitdeckung anteilig von der Gemeinde Leopoldshöhe und der Stadt Oerlinghausen
getragen werden.
Beschlussvorschlag:
Dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Einer direkte Kostenbeteiligung an den Baukosten für einen Verabschiedungsraum für den kirchlichen
Friedhof Helpup wird seitens der Gemeinde Leopoldshöhe nicht zugestimmt.
Die Gemeinde Leopoldshöhe beteiligt sich aber im Rahmen der Fehlbetragsdeckung gem. § 2 Abs. 4 der
Friedhofsordnung für den Friedhof Helpup an den Kosten für Errichtung und Unterhaltung des neu zu
errichtenden Verabschiedungsraumes.
Schemmel