Daten
Kommune
Wesseling
Größe
108 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
08.05.17, 17:07
Aktualisiert
08.05.17, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
95/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 3/127 „Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße“, Teilplan B
hier: Vorstellung von Bebauungsvarianten
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
27.04.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 95/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Matthias Otte
26.04.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 3/127 „Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße“, Teilplan B
hier: Vorstellung von Bebauungsvarianten
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz nimmt die Bebauungsvarianten zur Kenntnis und
beschließt das städtebauliche Konzept Variante C als Grundlage für die Weiterführung des Planverfahrens
zum Bebauungsplan Nr. 3/127 „Akazienweg / Buchenstraße / Langenackerstraße“, Teilplan B. Die geänderte Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem in der Anlage beigefügten Lageplan hervor, der Bestandteil
des Beschlusses wird.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 13.09.2016 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 3/127 „Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen (VL 136/2016). Das derzeit landwirtschaftlich genutzte Plangebiet
liegt im Norden von Wesseling-Berzdorf und ist aufgrund seiner Lage innerhalb des Siedlungszusammenhangs sowie der Nähe zu sozialen Infrastruktureinrichtungen und zu vorhandenen und geplanten Nahversorgungsstandorten aus städtebaulicher Sicht für eine Wohnnutzung besonders gut geeignet.
2. Lösung
Im Rahmen des bisherigen Verfahrensverlaufes wurden verschiedene städtebauliche Varianten erarbeitet
(VL 178/2016), die im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am 17.01.2017 der Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert wurden. Als Ergebnis dieses informellen Planungsschrittes konnten die Anregungen
und Hinweise aus der Öffentlichkeit für den westlichen Bereich des Plangebietes in einem städtebaulichen
Zielkonzept zusammengeführt werden, welches als Grundlage für den Beschluss zur öffentlichen Auslegung
des Bebauungsplanes Nr. 3/127 „Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße, Teilplan A“ herangezogen
wurde (VL 55/2017).
Für den östlichen Bereich des Plangebietes zwischen Buchenstraße und Langenackerstraße wurde das
städtebauliche Konzept auf Grundlage der Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit erneut überarbeitet und konkretisiert. Neben der Variante A (siehe Anlage), die bereits im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt und diskutiert wurde, hat das Architektur- und Stadtplanungsbüro Dewey Muller,
Köln weitere Lösungsvorschläge erarbeitet, die sich im Wesentlichen in der Gebäudehöhe, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Stellung der Baukörper unterscheiden (siehe Erläuterung zum städtebaulichen Plankonzept in der Anlage).
Die Planungsvarianten werden in der Sitzung durch das Architektur- und Stadtplanungsbüro Dewey Muller,
Köln vorgestellt und erläutert.
Als Ergebnis der Variantenuntersuchung empfiehlt die Verwaltung das städtebauliche Konzept Variante C
als Grundlage für die Fortführung des Planverfahrens und die Erarbeitung der Offenlageunterlagen zum
Bebauungsplan Nr. 3/127 „Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße“, Teilplan B heranzuziehen. Das
Konzept fügt sich einerseits aufgrund der Stellung und der Gliederung der Baukörper harmonisch in die Umgebungsbebauung ein und bietet andererseits aufgrund der im Vergleich nur geringfügig überbauten Grundfläche eine hohe Freiraumqualität, auch im Bereich der benachbarten Grundstücke.
3. Alternativen
Ohne die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens ist die Bebauung in dem vorgesehenen Umfang nicht
umsetzbar.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie für die Erstellung erforderlicher Gutachten werden durch den Vorhabenträger getragen.
Anlagen
- Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/127, Teilplan B
- Erläuterungen zu den Planvarianten
- Städtebauliche Konzepte Varianten A – D
- Visualisierungen
- Verschattungsstudie