Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
63 kB
Datum
11.04.2013
Erstellt
04.04.13, 21:17
Aktualisiert
04.04.13, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT OERLINGHAUSEN
Vorlage
Die Bürgermeisterin
- öffentlich -
Amt / Antragsteller
Datum:
BM Bürgermeisterin
27.03.2013
Drucksachen-Nr.:
546/IX/N1
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Hauptausschuss
11.04.2013
Rat
18.04.2013
frühere Behandlung (Gremium, Datum, TOP)
Rat, 13.12.2012, TOP 11
Beratungsgegenstand:
Schreiben der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Helpup: Mitfinanzierung
von Verabschiedungsräumen
Beschlussvorschlag:
1. Gemäß § 2 Abs. 4 der Friedhofssatzung für den Friedhof in Helpup vom
22.12.1980 in der geänderten Fassung vom 22.02.2013 werden Fehlbeträge
nur dann anteilig von der Stadt Oerlinghausen übernommen, wenn es trotz
kostendeckend kalkulierter Gebühr in der Gebührenabrechnung aufgrund von
Abweichungen zu den Prognosen der Gebührenkalkulation (z. B. Fallzahl,
Preissteigerung) zu einem Defizit kommt. Als freiwillige Leistung könnte jedoch
eine Erstattung von Zins und Tilgung der 80.000 € (rechnerischer kommunaler
Anteil) über den Abschreibungszeitraum freiwillig übernommen werden
oder
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2. die Stadt Oerlinghausen erwirbt einen Miteigentumsanteil von fast 1/3 zu
einem Kaufpreis in Höhe von 60.000 €. Die Gemeinde Leopoldshöhe wird
gebeten, einen Eigentumsanteil im Wert von 20.000 € zu erwerben.
Oder
3. Der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Helpup wird ein Darlehen in
Höhe von 60.000 € (Stadt Oerlinghausen) und 20.000 € (Gemeinde
Leopoldshöhe) gewährt. Jedes Jahr neu wird entschieden, ob Zins und Tilgung
tatsächlich verlangt werden beziehungsweise als Zuschuss zurückgewährt
werden.
Erläuterung:
Der Friedhof in Helpup (bestehend aus einem alten Teil und einem Erweiterungsteil) befindet sich in Trägerschaft der evangelisch-refomierten Kirchengemeinde
Helpup. Eigentümerin des alten Teils ist die Kirchengemeinde Helpup, während
sich der neue Friedhofsteil im Eigentum der Gemeinde Leopoldshöhe und der
Stadt Oerlinghausen befindet. Verwaltet werden beide Friedhofsteile von der
Kirchengemeinde Helpup.
Mit Schreiben vom 12. und 20.11.2012 beantragt die Kirchengemeinde Helpup
einen Zuschuss zum Neubau von Verabschiedungsräumen (die Schreiben wurden
DS-Nr. 546/IX beigefügt). Der Bau wird damit begründet, dass die vorhandenen
Räumlichkeiten sich in einem schlechten Zustand befinden und nicht mehr für eine
würdige Aufbahrung Verstorbener geeignet sind.
Das neu zu errichtende Gebäude soll in Kooperation mit einem örtlichen
Bestattungsunternehmen gebaut werden, das sich mit einem Drittel an den Kosten
beteiligen will. Ein weiteres Drittel soll von der Kirchengemeinde getragen werden,
da unter anderem ein Abstellraum für kirchengemeindliche Zwecke im Gebäude
eingeplant ist. Zur Deckung der Restsumme hat die Kirchengemeinde einen
Zuschuss der beteiligten Kommunen beantragt. Die Gesamtkosten belaufen sich
auf ca. 250.000,- € (Näheres siehe DS-Nr. 546/IX). Bei einer Drittelbeteiligung
müsste Oerlinghausen circa 80.000 € aufbringen. Der Rat hatte sich am
13.12.2012 bereits mit der Angelegenheit befasst und folgenden Auftrag erteilt:
Vorlage 546/IX/N1
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„Der Antrag der Kirchengemeinde Helpup wird kontrovers diskutiert. Die
Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu klären und die Angelegenheit
danach erneut einzubringen:
• Könnte die Stadt statt eines (verlorenen) Zuschusses Miteigentum an
neuen Verabschiedungsräumen erwerben? Antwort: Im Prinzip ja. Der
Vertrag müsste aber im Einzelnen im Kirchenvorstand beraten werden.
• Ist die Gemeinde Leopoldshöhe bereit, sich zu beteiligen? Antwort: Es wird
noch diskutiert.
• Welche rechtlichen Verpflichtungen hat die Stadt Oerlinghausen in dieser
Angelegenheit? Antwort: Keine zwingenden rechtlichen Verpflichtungen.
• Ist nur ein Bestatter auf die neuen Verabschiedungsräume angewiesen?
Antwort: Gegenwärtig: Ja, kann sich aber jederzeit ändern.
Eine direkte Bezuschussung der geplanten Maßnahme durch die Kommunen ist
aus Sicht der Verwaltung haushaltsrechtlich zwar zulässig, aber nicht als Folge
der bestehenden vertraglichen Regelungen und der Friedhofssatzung der
Kirchengemeinde Helpup. Vielmehr hat die Kirchengemeinde nach § 2 Abs. 4 der
Friedhofssatzung für den Friedhof in Helpup kostendeckend zu kalkulieren. Damit
sind gegebenenfalls auch die Kosten für neue Verabschiedungsräume inklusive
Abschreibung und Verzinsung in die Kalkulation einzubeziehen. Nur falls es
ausnahmsweise durch Abweichungen im Laufe des Kalkulationszeitraums (z. B.
Fallzahl, Preissteigerung) in der anschließenden Gebührenabrechnung zu einem
Fehlbetrag kommt, ist dies anteilig von der Gemeinde Leopoldshöhe und der Stadt
Oerlinghausen zu übernehmen. Freiwillig könnte die Stadt (gemeinsam mit
Leopoldshöhe) allerdings Zins und Tilgung über den gesamten
Abschreibungszeitraum übernehmen. Über 80 Jahre (Abschreibungszeitraum)
ergäbe sich dann folgende kommunale Belastung für den Betrag in Höhe von
80.000 €: Tilgung und Zinsen (gerechnet mit 6,9 %) jährlich 5.543,28 €. Das
könnten sich die beiden Kommunen nach einem Schlüssel aufteilen.
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Vorlage 546/IX/N1
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████████████████████ Alternativ wäre der Erwerb eines
Miteigentumsanteils von fast 1/3 zu einem Kaufpreis in Höhe von 60.000 €
durch die Stadt Oerlinghausen denkbar. Die Gemeinde Leopoldshöhe wird
gebeten, einen Eigentumsanteil im Wert von 20.000 € zu erwerben. Würde z.
B. Oerlinghausen für 60.000 € einen Miteigentumsanteil erwerben und
Leopoldshöhe über 20.000 € läge die jährliche Haushaltsbelastung für den
Kaufpreis in Oerlinghausen bei 4.157,46 € (5.543,28 € * 6/8).
Als weitere Alternative wäre ████ ein städtisches Darlehen an die evangelischreformierte Kirchengemeinde Helpup denkbar, wobei jährlich neu entschieden
wird, ob der Kirchengemeinde bis zur Höhe der zu leistenden Tilgung und Zinsen
ein Zuschuss gewährt wird. Die Details müssten noch ausgehandelt werden.
Dr. Ursula Herbort
Vorlage 546/IX/N1
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