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Beschlussvorlage (Beratungsvorlage der Stadt Oerlinghausen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
63 kB
Datum
11.04.2013
Erstellt
04.04.13, 21:17
Aktualisiert
04.04.13, 21:17
Beschlussvorlage (Beratungsvorlage der Stadt Oerlinghausen) Beschlussvorlage (Beratungsvorlage der Stadt Oerlinghausen) Beschlussvorlage (Beratungsvorlage der Stadt Oerlinghausen) Beschlussvorlage (Beratungsvorlage der Stadt Oerlinghausen)

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Inhalt der Datei

STADT OERLINGHAUSEN Vorlage Die Bürgermeisterin - öffentlich - Amt / Antragsteller Datum: BM Bürgermeisterin 27.03.2013 Drucksachen-Nr.: 546/IX/N1 Beratungsfolge Sitzungstermin Hauptausschuss 11.04.2013 Rat 18.04.2013 frühere Behandlung (Gremium, Datum, TOP) Rat, 13.12.2012, TOP 11 Beratungsgegenstand: Schreiben der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Helpup: Mitfinanzierung von Verabschiedungsräumen Beschlussvorschlag: 1. Gemäß § 2 Abs. 4 der Friedhofssatzung für den Friedhof in Helpup vom 22.12.1980 in der geänderten Fassung vom 22.02.2013 werden Fehlbeträge nur dann anteilig von der Stadt Oerlinghausen übernommen, wenn es trotz kostendeckend kalkulierter Gebühr in der Gebührenabrechnung aufgrund von Abweichungen zu den Prognosen der Gebührenkalkulation (z. B. Fallzahl, Preissteigerung) zu einem Defizit kommt. Als freiwillige Leistung könnte jedoch eine Erstattung von Zins und Tilgung der 80.000 € (rechnerischer kommunaler Anteil) über den Abschreibungszeitraum freiwillig übernommen werden oder Seite 1 von 4 2. die Stadt Oerlinghausen erwirbt einen Miteigentumsanteil von fast 1/3 zu einem Kaufpreis in Höhe von 60.000 €. Die Gemeinde Leopoldshöhe wird gebeten, einen Eigentumsanteil im Wert von 20.000 € zu erwerben. Oder 3. Der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Helpup wird ein Darlehen in Höhe von 60.000 € (Stadt Oerlinghausen) und 20.000 € (Gemeinde Leopoldshöhe) gewährt. Jedes Jahr neu wird entschieden, ob Zins und Tilgung tatsächlich verlangt werden beziehungsweise als Zuschuss zurückgewährt werden. Erläuterung: Der Friedhof in Helpup (bestehend aus einem alten Teil und einem Erweiterungsteil) befindet sich in Trägerschaft der evangelisch-refomierten Kirchengemeinde Helpup. Eigentümerin des alten Teils ist die Kirchengemeinde Helpup, während sich der neue Friedhofsteil im Eigentum der Gemeinde Leopoldshöhe und der Stadt Oerlinghausen befindet. Verwaltet werden beide Friedhofsteile von der Kirchengemeinde Helpup. Mit Schreiben vom 12. und 20.11.2012 beantragt die Kirchengemeinde Helpup einen Zuschuss zum Neubau von Verabschiedungsräumen (die Schreiben wurden DS-Nr. 546/IX beigefügt). Der Bau wird damit begründet, dass die vorhandenen Räumlichkeiten sich in einem schlechten Zustand befinden und nicht mehr für eine würdige Aufbahrung Verstorbener geeignet sind. Das neu zu errichtende Gebäude soll in Kooperation mit einem örtlichen Bestattungsunternehmen gebaut werden, das sich mit einem Drittel an den Kosten beteiligen will. Ein weiteres Drittel soll von der Kirchengemeinde getragen werden, da unter anderem ein Abstellraum für kirchengemeindliche Zwecke im Gebäude eingeplant ist. Zur Deckung der Restsumme hat die Kirchengemeinde einen Zuschuss der beteiligten Kommunen beantragt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 250.000,- € (Näheres siehe DS-Nr. 546/IX). Bei einer Drittelbeteiligung müsste Oerlinghausen circa 80.000 € aufbringen. Der Rat hatte sich am 13.12.2012 bereits mit der Angelegenheit befasst und folgenden Auftrag erteilt: Vorlage 546/IX/N1 Seite 2 „Der Antrag der Kirchengemeinde Helpup wird kontrovers diskutiert. Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu klären und die Angelegenheit danach erneut einzubringen: • Könnte die Stadt statt eines (verlorenen) Zuschusses Miteigentum an neuen Verabschiedungsräumen erwerben? Antwort: Im Prinzip ja. Der Vertrag müsste aber im Einzelnen im Kirchenvorstand beraten werden. • Ist die Gemeinde Leopoldshöhe bereit, sich zu beteiligen? Antwort: Es wird noch diskutiert. • Welche rechtlichen Verpflichtungen hat die Stadt Oerlinghausen in dieser Angelegenheit? Antwort: Keine zwingenden rechtlichen Verpflichtungen. • Ist nur ein Bestatter auf die neuen Verabschiedungsräume angewiesen? Antwort: Gegenwärtig: Ja, kann sich aber jederzeit ändern. Eine direkte Bezuschussung der geplanten Maßnahme durch die Kommunen ist aus Sicht der Verwaltung haushaltsrechtlich zwar zulässig, aber nicht als Folge der bestehenden vertraglichen Regelungen und der Friedhofssatzung der Kirchengemeinde Helpup. Vielmehr hat die Kirchengemeinde nach § 2 Abs. 4 der Friedhofssatzung für den Friedhof in Helpup kostendeckend zu kalkulieren. Damit sind gegebenenfalls auch die Kosten für neue Verabschiedungsräume inklusive Abschreibung und Verzinsung in die Kalkulation einzubeziehen. Nur falls es ausnahmsweise durch Abweichungen im Laufe des Kalkulationszeitraums (z. B. Fallzahl, Preissteigerung) in der anschließenden Gebührenabrechnung zu einem Fehlbetrag kommt, ist dies anteilig von der Gemeinde Leopoldshöhe und der Stadt Oerlinghausen zu übernehmen. Freiwillig könnte die Stadt (gemeinsam mit Leopoldshöhe) allerdings Zins und Tilgung über den gesamten Abschreibungszeitraum übernehmen. Über 80 Jahre (Abschreibungszeitraum) ergäbe sich dann folgende kommunale Belastung für den Betrag in Höhe von 80.000 €: Tilgung und Zinsen (gerechnet mit 6,9 %) jährlich 5.543,28 €. Das könnten sich die beiden Kommunen nach einem Schlüssel aufteilen. 4. █████████████████████████████████████████████████ █████████████████████████████████████████████████ █████████████████████████████████████████████████ Vorlage 546/IX/N1 Seite 3 ████████████████████ Alternativ wäre der Erwerb eines Miteigentumsanteils von fast 1/3 zu einem Kaufpreis in Höhe von 60.000 € durch die Stadt Oerlinghausen denkbar. Die Gemeinde Leopoldshöhe wird gebeten, einen Eigentumsanteil im Wert von 20.000 € zu erwerben. Würde z. B. Oerlinghausen für 60.000 € einen Miteigentumsanteil erwerben und Leopoldshöhe über 20.000 € läge die jährliche Haushaltsbelastung für den Kaufpreis in Oerlinghausen bei 4.157,46 € (5.543,28 € * 6/8). Als weitere Alternative wäre ████ ein städtisches Darlehen an die evangelischreformierte Kirchengemeinde Helpup denkbar, wobei jährlich neu entschieden wird, ob der Kirchengemeinde bis zur Höhe der zu leistenden Tilgung und Zinsen ein Zuschuss gewährt wird. Die Details müssten noch ausgehandelt werden. Dr. Ursula Herbort Vorlage 546/IX/N1 Seite 4