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Beschlussvorlage (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr 01/02 "Barkhauser Bruch" hier:- Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
11.04.2013
Erstellt
02.11.12, 13:54
Aktualisiert
21.03.13, 21:15
Beschlussvorlage (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr 01/02 "Barkhauser Bruch"
hier:- Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Satzungsempfehlung) Beschlussvorlage (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr 01/02 "Barkhauser Bruch"
hier:- Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Satzungsempfehlung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 109/2012 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 21. März 2013 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr 01/02 "Barkhauser Bruch" hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 15.11.2012 Hochbau- und Planungsausschuss 31.01.2013 Rat 11.04.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Hochbau- und Planungsausschuss hat nach gemeinsamer Beratung mit dem Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr am 20.06.2012 den Auslegungsbeschluss für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ gefasst. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 (2) BauGB erfolgte nach ortsüblicher öffentlicher Bekanntmachung in der Zeit vom 07.08.2012 bis 14.09.2012 (einschließlich). Im gleichen Zeitraum erfolgte die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB. Im Rahmen der Beteiligung sind Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen worden, die entsprechen der Anlage „Vorschläge zur Abwägung“ zur Beschlussvorlage abgewogen werden sollen. Von der Verwaltung vorgeschlagene Änderungen und Ergänzungen zu den Festsetzungen und zu der Begründung sind entsprechend der Anlage „Änderungs- und Ergänzungsvorschläge der Verwaltung" zu berücksichtigen. Die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ ist als SATZUNG zu beschließen und diese öffentlich bekannt zu machen. -2- Beschlussvorschlag: • Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen. • Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Ergänzungen der textlichen Festsetzungen und der Begründung gemäß Vorlage zu beschließen. • Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ mit Text und Begründung als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB zu beschließen. • Der Satzungsbeschluss für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ ist gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen. Schemmel Anlagen: Vorschläge zur Abwägung Änderungs- und Ergänzungsvorschläge der Verwaltung Synopse Planänderungen (Satzungsbeschluss) gegenüber der letzten Beratung im Hochbau- und Planungsausschuss (Entwurfsbeschluss) Bebauungsplan zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“, Verfahrensstand: SATZUNG gemäß § 10 (1) BauGB Begründung zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“, Verfahrensstand: SATZUNG gemäß § 10 (1) BauGB Schalltechnisches Gutachten