Daten
Kommune
Wesseling
Größe
55 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
08.05.17, 17:07
Aktualisiert
08.05.17, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
86/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 80 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft-Kreis
hier: Vorstellung des Chartgutachtens
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 80 -
12.04.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 86/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider
12.04.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft-Kreis
hier: Vorstellung des Chartgutachtens
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz nimmt das Chartgutachten zum Gewerbeflächenkonzept für den Rhein-Erft-Kreis zustimmend zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die zehn Städte des Rhein-Erft-Kreises, der Rhein-Erft-Kreis, die IHK Zweigstelle Rhein-Erft, die Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WfG) sowie das beauftragte Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen arbeiten seit einigen Jahren an einem gemeinsamen Gewerbeflächenkonzept für den Rhein-Erft-Kreis.
Die 1. Stufe des Gewerbeflächenkonzeptes - Analyse und Positionspapier - wurde im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung der Planungsausschüsse der Rhein-Erft-Kreis-Kommunen am 4.2.2013 vorgestellt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am
10.4.2013 das Gewerbeflächenkonzept (1. Stufe, Fassung 2/2013) zustimmend zur Kenntnis genommen
und die interkommunale Zusammenarbeit begrüßt. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, das Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft in einer 2. Stufe gemeinsam mit den Rhein-Erft-Kreis-Kommunen im Hinblick auf
die inhaltliche und räumliche Konkretisierung vertiefend auszuarbeiten (Vorlage 40/2013).
Die Notwendigkeit der Erarbeitung eines gemeinsamen Gewerbeflächenkonzeptes (GEK) besteht auf Grund
landesplanerischer Vorgaben, künftig Anfragen von Kommunen zur Neuausweisung von Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) im Regionalplan restriktiver zu behandeln. Die Bezirksregierung (BR)
Köln hat die Kommunen informiert, dass sie während der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes und
des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln Neuausweisungen von GIB-Flächen im Regionalplan nur
noch im Rahmen interkommunal abgestimmter, kreisweiter Gewerbeflächenkonzepte genehmigen kann.
Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) wurde am 25.1.2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW veröffentlicht; der LEP NRW ist am 8.2.2017 in Kraft getreten. Die Ziele und
Grundsätze des LEP NRW sind in der kommunalen Bauleitplanung zu beachten (Anpassungspflicht).
Die BR Köln hat im Januar 2016 einen breit angelegten, informellen Planungsprozess zur Neuaufstellung
des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln eingeleitet. Von Herbst 2016 bis Ende 2017 wird die BR
Köln erste Kommunal- bzw. Kreisgespräche durchführen, um grundlegende Bestandsanalysen und Prognosedaten insbesondere zur Siedlungsflächenentwicklung abzustimmen. Die planerische Bearbeitung und
Durchführung des formellen Verfahrens für die Neuaufstellung des Regionalplanes wird mehrere Jahre in
Anspruch nehmen, während derer eine kontinuierliche Beteiligung der Kommunen und relevanten Institutionen, Behörden und Träger öffentlicher Belange stattfindet.
Im Rahmen der derzeitigen, informellen Beteiligungsphase werden zum einen behördliche Fachplanungen
für den Regierungsbezirk fortgeschrieben, zum anderen werden aktuell Fachbeiträge durch verschiedene
Institutionen bzw. Planungsträger erarbeitet. Als Fachbeiträge, an denen die Stadt Wesseling mitwirkt, sind
z.B. das Regionale Agglomerationskonzept und die Regionale Klimawandelvorsorgestrategie (Region Köln
Bonn e.V.), das Stadt Umland Netzwerk S.U.N. (Rhein-Erft-Kreis, Stadt Köln und 12 Städte im Rhein-ErftKreis und Rhein-Kreis Neuss) sowie das Gewerbeflächenkonzept für den Rhein-Erft-Kreis zu nennen.
Da die inhaltlich und räumlich konkreteren Darstellungen des künftigen Regionalplanes in der kommunalen
Bauleitplanung zu beachten bzw. umzusetzen sind (Anpassungs- bzw. Planungspflichten), ist eine intensive
Beteiligung der Kommunen und sonstigen Planungsbeteiligten geboten, um ihre Ziele und Konzepte frühzeitig in den laufenden Aufstellungsprozess einzubringen.
2. Lösung
Das Gewerbeflächenkonzept für den Rhein-Erft-Kreis soll als Fachbeitrag für die Aufstellung des Regionalplanes eingereicht werden, um die Belange der kreisangehörigen Kommunen zur künftigen Bereitstellung
von ausreichenden und geeigneten Gewerbe- und Industrieflächen (GIB) im Rhein-Erft-Kreis zu wahren. Mit
dem Gewerbeflächenkonzept werden Rahmenbedingungen untersucht, Flächenbilanzen erstellt und geeignete Potenzialflächen (Suchräume) für eine zukunftsfähige wirtschaftliche Entwicklung der Rhein-Erft-KreisKommunen ermittelt.
Um dem Gewerbeflächenkonzept für den Rhein-Erft-Kreis die entsprechende politische Legitimation und
Bedeutung zukommen zu lassen, soll zum Abschluss des Erarbeitungsprozesses eine Beschlussfassung
über das Konzept in allen beteiligten Kommunen erfolgen.
Die vorgeschlagene Vorgehensweise gliedert sich in zwei Phasen:
Phase 1:
Das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen hat eine Kurzfassung mit wesentlichen Inhalten des Gewerbeflächenkonzeptes Rhein-Erft in Form eines Chartgutachtens erarbeitet. Das Chartgutachten ist dieser
Vorlage beigefügt und soll einen Überblick über Ziele und Funktion des Konzeptes, Flächenreserven, Flächenbedarfe, Potenzialflächenanalysen und Suchräume geben sowie Empfehlungen zum Gesamtkonzept
und zu Kooperationsmöglichkeiten beinhalten.
Die Verwaltung hat bei der Erarbeitung des Gewerbeflächenkonzeptes Rhein-Erft kontinuierlich mitgewirkt;
die die Stadtentwicklung Wesselings betreffenden Inhalte des Chartgutachtens wurden geprüft und regelmäßig abgestimmt. Es wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz empfohlen, das Chartgutachten zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Phase 2:
Das Gewerbeflächenkonzept für den Rhein-Erft-Kreis befindet sich derzeit in der abschließenden Bearbeitung durch das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen. Die Schlussfassung des Gewerbeflächenkonzeptes bedarf einer finalen Prüfung und Freigabe durch die am Konzept beteiligten Kommunen und Partner.
Im Anschluss daran ist die Beschlussfassung der politischen Gremien der Rhein-Erft-Kreis-Kommunen über
das Gewerbeflächenkonzept (einschließlich Flächensteckbriefe für die definierten Suchräume) vorgesehen.
Vorbehaltlich der rechtzeitigen Fertigstellung soll die Beschlussfassung über das Gewerbeflächenkonzept
möglichst vor der Sommerpause eingebracht werden.
Im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung und Erschließung von Gewerbe-/Industriegebieten ist darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um eine Kernaufgabe der kommunalen Planungshoheit handelt. Die künftige
planerisch-bauliche Umsetzung der im Gewerbeflächenkonzept definierten Suchräume wird - vorbehaltlich
ihrer Akzeptanz und Darstellung als GIB-Flächen im Regionalplan - auch zukünftig ausschließlich in der
Verantwortung der kommunalen Bauleitplanung liegen.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Für die Erarbeitung des Gewerbeflächenkonzeptes durch das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen
sind der Stadt Wesseling keine Kosten entstanden; die Beauftragung des Büros ist durch die IHK Zweigstelle
Rhein-Erft und die Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH erfolgt. Für die Stadt Wesseling sind Personalkosten zur inhaltlichen Betreuung und Begleitung des Konzeptes entstanden.
Anlage:
Chartgutachten zum Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft (Stand März 2017)