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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/121 "Flach-Fengler-Straße Nord" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
135 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
08.05.17, 17:07
Aktualisiert
08.05.17, 17:07
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/121 "Flach-Fengler-Straße Nord"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/121 "Flach-Fengler-Straße Nord"
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 85/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 32 - - 60 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bebauungsplan Nr. 1/121 "Flach-Fengler-Straße Nord" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 32 - - 60 - 10.04.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 85/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Ursula Schneider 10.04.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betreff: Bebauungsplan Nr. 1/121 "Flach-Fengler-Straße Nord" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur - frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB (Beschlussvorlage 237/2016 - Abwägungsvorschläge, Tabellen vom 17.11.2016) - öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB (Beschlussvorlage 85/2017 - Abwägungsvorschläge, Tabellen vom 04./06.04.2017) entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung NordrheinWestfalen (GO NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW S. 271) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 (8) BauGB beigefügte Begründung (einschließlich Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB) und die zusammenfassende Erklärung (§ 10 (4) BauGB) werden zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 24.01.2017 die öffentliche Auslegung der Entwürfe zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Die Beschlüsse sind am 08.02.2017 im Amtsblatt der Stadt Wesseling ortsüblich bekannt gemacht worden; die beiden Bauleitplanverfahren werden gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren durchgeführt. Die Entwürfe der 64. FNP-Änderung und des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ einschließlich Begründung (mit Umweltbericht) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen haben in der Zeit vom 16.02.2017 bis einschließlich 24.03.2017 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen. Die Behörden/Träger öffentlicher Belange sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom 01.02.2017 entsprechend § 4 (2) BauGB an den Bauleitplanverfahren beteiligt worden. 2. Lösung Bauleitplanverfahren „Flach-Fengler-Straße Nord“ Aus Gründen der Verfahrensvereinfachung ist die Auswertung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen nicht für die jeweiligen Planverfahren separat dargestellt; sie wurden in gemeinsamen Tabellen für die 64. FNPÄnderung und den Bebauungsplan Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ zusammengefasst und mit Abwägungsvorschlägen versehen. Die Stellungnahmen, die sich ausschließlich auf den Bebauungsplan Nr. 1/121 beziehen, wurden in der Spalte „Abwägungsvorschläge“ dementsprechend textlich gekennzeichnet. Die zu beiden Planverfahren gehörenden Auswertungstabellen sind sowohl dieser Beschlussvorlage als auch der Beschlussvorlage 84/2017 (64. FNP-Änderung) beigefügt. Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine schriftlichen Stellungnahmen aus der Bürgerschaft eingegangen. Auswertung der Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß § 4 (2) BauGB Im Rahmen der Beteiligung haben 8 Behörden/TÖB schriftliche Stellungnahmen zur Bauleitplanung „FlachFengler-Straße Nord“ abgegeben. Die Stellungnahmen beziehen sich mehrheitlich auf den Bebauungsplan Nr. 1/121. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Tabelle (Stand 06.04.2017) zu entnehmen; die Einwendungen wurden sachgerecht geprüft und in die Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB eingestellt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB nicht zu einer Änderung der Bauleitplan-Entwürfe für das Plangebiet „Flach-Fengler-Straße Nord“ geführt hat. Abwägung und Satzungsbeschluss Die Abwägung des Rates der Stadt Wesseling gemäß § 1 (7) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 1/121 „FlachFengler-Straße Nord“ umfasst sowohl die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB als auch die bei der Beteiligung gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen. Die Auswertung der Stellungnahmen zur Beteiligung nach §§ 3 (1), 4 (1) BauGB (Beschlussvorlage 237/2016 - Abwägungsvorschläge, Tabellen vom 17.11.2016) sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und damit Bestandteil der gesamten Abwägungsentscheidung des Rates der Stadt Wesseling. Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ soll mit dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Wesseling abgeschlossen werden. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ wird von der Stadt Wesseling, Bereich Stadtplanung erarbeitet (Personalkosten für die Verfahrensdurchführung). Anlagen:  Karte - Geltungsbereich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“  Auswertung der im Rahmen der Beteiligung gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Abwägungsvorschläge - Tabellen vom 04./06.04.2017)  Planfassung des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“  Begründung (einschließlich Umweltbericht) zum Bebauungsplan Nr. 1/121  Zusammenfassende Erklärung  Auswertung der im Rahmen der Beteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Abwägungsvorschläge - Tabellen vom 17.11.2016) Anmerkung: Die Fraktionen erhalten jeweils 1 Exemplar der Planfassung des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-FenglerStraße Nord“ im Originalmaßstab (M. 1:1.000).