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Beschlussvorlage GB (Z2 / V 101 / 2015 (KA 04.03.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
17.03.15, 04:09
Aktualisiert
17.03.15, 04:09
Beschlussvorlage GB (Z2 / V 101 / 2015 (KA 04.03.2015))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / V 101 / 2015 Datum: 16.03.2015 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 04.03.2015 A) TOP 29 Öffentliche Sitzung Erwerb eines Gesellschaftsanteils von 10 Prozent an der V 101/2015 Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) durch die RVK selbst von der Oberbergischen Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) und Abtretung einer RVK-Geschäftsanteils von 2,5 Prozent durch die OVAG an den Oberbergischen Kreis Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 25.02.2015 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: a) Der Kreistag genehmigt den von der 101. Sitzung der Gesellschafterversammlung der RVK gefassten Beschluss, wonach der bisher von der Oberbergischen Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) in Gummersbach – vormals Oberbergische Verkehrsgesellschaft Aktiengesellschaft (OVAG) - gehaltene Geschäftsanteil Nr. 4 im Nennbetrag von EUR 447.400,00 in zwei Geschäftsanteile aufgeteilt wird, nämlich Nr.10 im Nennbetrag von EUR 357.920,00 und Nr. 9. im Nennbetrag von EUR 89.480,00. b) Der Kreistag stimmt dem Kauf des neuen Geschäftsanteils Nr. 10 im Nennbetrag von EUR 357.920,00 von der Oberbergischen Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) in Gummersbach zum Kaufpreis von EUR 2.045.167,52 durch die Gesellschaft selbst (Erwerb eigener Geschäftsanteile gemäß § 33 GmbHG) sowie der Abtretung dieses Geschäftsanteils Nr. 10 an die Gesellschaft selbst zu. c) Der Kreistag stimmt der Abtretung des neuen Geschäftsanteils Nr. 9 im Nennbetrag von EUR 89.480,00 von der Oberbergischen Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) in Gummersbach an den Oberbergischen Kreis zu. d) Der Kreistag beauftragt den Landrat, den Beschluss zu a) bis c) der RVK schriftlich mitzuteilen. e) Der Kreistag beauftragt den Landrat, die schriftliche Zustimmungserklärung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages der RVK zu den Anteilsabtretungen unter b) und c) abzugeben. f) Der Kreistag beauftragt den Landrat, vorsorglich und erforderlichenfalls schriftlich auf das Ankaufsrecht gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages der RVK zu verzichten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Z1