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Beschlussvorlage (Teileinziehung einer gewidmeten Verkehrsfläche gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes (Str WG NRW) hier.Öffentliche Verkehrsfläche in der Gemarkung Asemissen, Flur 2, Flurstück 1744 - Bahnhofstraße -)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
11.04.2013
Erstellt
28.03.13, 21:16
Aktualisiert
28.03.13, 21:16
Beschlussvorlage (Teileinziehung einer gewidmeten Verkehrsfläche gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes (Str WG NRW)
hier.Öffentliche Verkehrsfläche in der Gemarkung Asemissen, Flur 2, Flurstück 1744 
- Bahnhofstraße -)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 47/2013 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 28. März 2013 Teileinziehung einer gewidmeten Verkehrsfläche gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes (Str WG NRW) hier. Öffentliche Verkehrsfläche in der Gemarkung Asemissen, Flur 2, Flurstück 1744 - Bahnhofstraße Beratungsfolge Rat Termin 11.04.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2012 dem Verkauf einer Teilfläche in Größe von ca. 70 qm aus dem Flurstück 1744, Flur 2, Gemarkung Asemissen zugestimmt. Die Fläche wurde inzwischen vermessen. Ein Lageplan, auf dem die Fläche gekennzeichnet ist, ist als Anlage beigefügt. Die öffentliche Verkehrsfläche wird im Kataster jetzt als Flurstück 1788, Flur 2, Gemarkung Asemissen geführt. Das zu veräußernde Grundstück hat jetzt die Bezeichnung Flurstück 1789, Flur 2, Gemarkung Asemissen. Da es sich bei diesem Grundstück um eine gewidmete (öffentliche) Verkehrsfläche handelt, ist eine Teileinziehung/Entwidmung gem. § 7 Abs. 3 Str WG NRW erforderlich. Beschlussvorschlag: Seitens der Verwaltung wird dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Das neu vermessene Grundstück – Flurstück 1789, Flur 2, Gemarkung Asemissen – wird gemäß § 7 StrWG NRW eingezogen und verliert seine Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche. Schemmel