Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
11.04.2013
Erstellt
28.03.13, 21:16
Aktualisiert
28.03.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
47/2013
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Schürmann
Telefon:
05208/991-202
Datum:
28. März 2013
Teileinziehung einer gewidmeten Verkehrsfläche gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes (Str WG NRW)
hier. Öffentliche Verkehrsfläche in der Gemarkung Asemissen, Flur 2, Flurstück 1744
- Bahnhofstraße Beratungsfolge
Rat
Termin
11.04.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2012 dem Verkauf einer Teilfläche in Größe von ca. 70 qm aus dem Flurstück 1744, Flur 2, Gemarkung Asemissen zugestimmt. Die Fläche wurde
inzwischen vermessen. Ein Lageplan, auf dem die Fläche gekennzeichnet ist, ist als Anlage beigefügt. Die
öffentliche Verkehrsfläche wird im Kataster jetzt als Flurstück 1788, Flur 2, Gemarkung Asemissen geführt.
Das zu veräußernde Grundstück hat jetzt die Bezeichnung Flurstück 1789, Flur 2, Gemarkung Asemissen.
Da es sich bei diesem Grundstück um eine gewidmete (öffentliche) Verkehrsfläche handelt, ist eine Teileinziehung/Entwidmung gem. § 7 Abs. 3 Str WG NRW erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Seitens der Verwaltung wird dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Das neu vermessene Grundstück – Flurstück 1789, Flur 2, Gemarkung Asemissen – wird gemäß § 7 StrWG
NRW eingezogen und verliert seine Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche.
Schemmel