Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
04.04.13, 21:17
Aktualisiert
04.04.13, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
41/2013
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
4. April 2013
17. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B)
im Bereich der Straße "Am Moshagen" im Ortsteil Leopoldshöhe
hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange
- Satzungsempfehlung
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
18.04.2013
Rat
18.07.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.09.2012 über den Antrag bereits
beraten. Einer Änderung des Bebauungsplanes wurde zugestimmt. Der behandelte Aufstellungs- und
Entwurfsbeschluss wurde am 31.01.2013 gefasst. Die öffentliche Auslegung wurde für die Dauer vom 26.02
bis zum 28.03.2013 angesetzt.
Es sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit, von Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange
eingegangen.
Finanzielle Auswirkungen
Der finanzielle Aufwand für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt B)
wird vom Antragsteller getragen. Damit sind die finanziellen Mittel, die mit den Planungen zur Erreichung der
bauplanungsrechlichten Zulässigkeit des Vorhabens verbunden sind, gesichert.
Der Bebauungsplan wurde durch ein Planungsbüro erarbeitet.
Bestandssituation
Das Plangebiet (Flurstücksnummer 809) liegt innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 06/02
„Leopoldshöhe Nord“ (Blatt 2).
Das Grundstück befindet sich im Bereich eines allgemeinen Wohngebietes und grenzt im Norden an die
Flurstücke 636/637, im Osten an das Flurstück 808, im Westen an das Flurstück 811, im Süden an die
Flurstücke 460/1213 und den Zuweg „Am Moshagen“.
Die Gesamtgröße des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt ca. 877 qm. Das Grundstück ist,
wie die angrenzenden Grundstücke, mit einem 1 ½ geschossigen (1 Vollgeschoss und ausgebautes
Dachgeschoss) Einfamilienhaus bebaut.
Planungsanlass und Planungsziele
Die Antragssteller beabsichtigen, an ihr bestehendes Wohnhaus einen Wintergarten anzubauen. Ein
Wintergarten in der beabsichtigten Größe widerspricht dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 06/02
„Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B), da die Baugrenzen um rund 1,5 m überschritten werden.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann nicht in Aussicht gestellt werden. Zur
Ermöglichung des Bauwunsches ist deshalb eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
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Die Tiefe des Baufensters beträgt 14 m und wird durch das vorhandene Gebäude größtenteils ausgenutzt.
Der geplante Wintergarten als untergeordneter Anbau an das Bestandsgebäude ist städtebaulich vertretbar.
Die Nutzungsmöglichleiten des Grundstückes würden in einem städtebaulichen akzeptablen Maß erhöht.
In die 17. Änderung des Bebauungsplanes wird eine textliche Festsetzung aufgenommen, die eine
geringfügige Überschreitung der Baugrenzen um 2,0m durch untergeordnete Bauteile wie beispiels-weise
den beantragten Wintergarten außerhalb des jetzigen überbaubaren Bereiches zulässt. Der betreffende
Bereich für die Überschreitungen ist in der Planzeichnung zur Verdeutlichung dargestellt.
Umweltbericht
Die Änderung berührt die Grundzüge der städtebaulichen Planung nicht. Das Änderungsverfahren wird als
vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Gemäß § 13 (1) Ziffer 2 BauGB kann bei der Änderung des Bebauungsplanes von dem Regel-verfahren zur
Umweltprüfung abgesehen werden, da mit dem Inhalt der vereinfachten Änderung der Umweltzustand des
Änderungsbereiches, des Bebauungsplangebietes und benachbarter Gebiete nicht beeinflusst wird. Es wird
daher auf eine Umweltprüfung mit einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen verzichtet.
Artenschutz
Aus nachfolgenden Gründen sind für den Bereich der 17. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr.
06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) die Belange des Artenschutzes nicht betroffen.
Die Bebauungsplanänderung gestattet eine Überschreitung der Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile,
wie z.B. Wintergärten. Der Einwirkungsbereich dieser nun zulässigen baulichen Anlagen beschränkt sich
somit auf vorhandene Terrassenflächen und Hausgärten in unmittelbarer Nähe der vorhandenen
Wohngebäude. Schützenswerte Tierarten sind in diesen Bereichen nicht zu erwarten, zumal der
Änderungsbereich mitten in einem größeren Wohngebiet liegt.
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Die Änderungsplanung bezieht sich auf einen bereits rechtskräftigen überplanten Bereich, der in diesem Fall
mit einem Einfamilienhaus überbaut ist. Aus diesem Grund ist eine Bilanzierung des Eingriffes in den Naturund Landschaftshaushalt nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie das Aufzeigen von
Maßnahmen zur Bewältigung der Eingriffsfolgen nicht notwendig.
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die „Vorschläge
zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher
Belange zu beschließen.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 17.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) mit Text und
Begründung als Satzung zu beschließen.
3. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung ist gemäß § 10 (3) BauGB bekannt zu machen. Der
Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten.
Schemmel
Anlagen