Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
18.04.2013
Erstellt
04.04.13, 21:17
Aktualisiert
04.04.13, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
45/2013
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
4. April 2013
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 "Grabbestraße"
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
18.04.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses am 13.09.2013 wurde über die Wohnbebauung
nördlich und östlich der Grabbestraße beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Bebauungsplan zur
Entwicklung der Flächen vorzubereiten.
Die Verwaltung hat das damals vorgestellte Konzept zur Bebauung der Flächen weiter ausgearbeitet. Der
damals vorgeschlagene Bau eines Mietwohnhauses ist aus heutiger Sicht an anderer Stelle im
Gemeindegebiet sinnvoller. In der heute vorgestellten, modifizierten Bebauungskonzeption sind daher nur
noch Flächen für Ein- und Zweifamilienhäuser vorgesehen.
Zur angestrebten Entwicklung der Flächen muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der jetzt vorgestellte Vor-Entwurf des Bebauungsplanes beruht auf der modifizierten Bebauungskonzeption
für das Gebiet.
Der Umweltbericht und die Artenschutzrechtliche Prüfung sowie die Immissionsgutachten werden im
weiteren Verfahren erstellt. Diese Gutachten müssen erst zur Auslegung des Bebauungsplanes vorhanden
sein und fließen dann in den Bebauungsplanentwurf ein.
Detaillierte Festsetzungen zur baulichen Gestaltung der Baukörper und des Wohngebietes werden zur
Auslegung erarbeitet.
Als erster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
-2-
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12
„Grabbestraße“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 04/12 „Grabbestraße“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Schemmel
Anlagen