Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 "Grabbestraße" hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
18.04.2013
Erstellt
04.04.13, 21:17
Aktualisiert
04.04.13, 21:17
Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 "Grabbestraße"
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 "Grabbestraße"
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange)

öffnen download melden Dateigröße: 22 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 45/2013 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 4. April 2013 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 "Grabbestraße" hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 18.04.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: In der Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses am 13.09.2013 wurde über die Wohnbebauung nördlich und östlich der Grabbestraße beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Bebauungsplan zur Entwicklung der Flächen vorzubereiten. Die Verwaltung hat das damals vorgestellte Konzept zur Bebauung der Flächen weiter ausgearbeitet. Der damals vorgeschlagene Bau eines Mietwohnhauses ist aus heutiger Sicht an anderer Stelle im Gemeindegebiet sinnvoller. In der heute vorgestellten, modifizierten Bebauungskonzeption sind daher nur noch Flächen für Ein- und Zweifamilienhäuser vorgesehen. Zur angestrebten Entwicklung der Flächen muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der jetzt vorgestellte Vor-Entwurf des Bebauungsplanes beruht auf der modifizierten Bebauungskonzeption für das Gebiet. Der Umweltbericht und die Artenschutzrechtliche Prüfung sowie die Immissionsgutachten werden im weiteren Verfahren erstellt. Diese Gutachten müssen erst zur Auslegung des Bebauungsplanes vorhanden sein und fließen dann in den Bebauungsplanentwurf ein. Detaillierte Festsetzungen zur baulichen Gestaltung der Baukörper und des Wohngebietes werden zur Auslegung erarbeitet. Als erster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. -2- Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 „Grabbestraße“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 „Grabbestraße“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Schemmel Anlagen