Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,1 MB
Datum
18.04.2013
Erstellt
04.04.13, 21:17
Aktualisiert
04.04.13, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Aufstellung / Frühzeitige Beteiligung – April 2013
GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE
Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Planzeichnung
Begründung
Stand: Aufstellung / Frühzeitige Beteiligung – April 2013
Inhalt:
I. Übersichtskarte
II. Planzeichnung – Verkleinerung
III. Planzeichenerklärung / Festsetzungen
IV. Textliche Festsetzungen
V. Öffentliche Bauvorschriften / Rechtsgrundlagen
VI. Bebauungsvorschlag
Begründung
A
B
C
D
D
E
1
1. Ziel, Zweck und Notwendigkeit des Bebauungsplanes
2. Abgrenzung des Geltungsbereiches
3. Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
4. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
5. Fachplanungen und bestehendes Planungsrecht
6. Verfahren
7. Lage im Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse / Baugrund und Bodenverhältnisse
8. Vorhandene Nutzungen / Baulicher Bestand / Eigentumsstruktur
9. Immissionen
10. Belange des Artenschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege
1
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1
1
1
2
2
2
3
3
11. Bodenschutz
12. Belange des Verkehrs / ÖPNV
13. Belange der Baukultur / des Denkmalschutzes
14. Belange der Ver- und Entsorgung, der Oberflächenentwässerung und des
Wasserschutzgebietes
15. Städtebauliche Festsetzungen
4
4
4
10.1 Grundsätzliche Aussagen
10.2 Eingriffsregelung
10.3 Umweltverträglichkeitsprüfung
10.4 Artenschutz
15.1 Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Überbaubare
Flächen
15.2 Verkehrsflächen
15.3 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur
und Landschaft
15.4 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
16. Flächenbilanz
3
3
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4
4
5
5
5
5
6
6
A
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Aufstellung / Frühzeitige Beteiligung – April 2013
II. Planzeichnung – Verkleinerung
Bebauungsplan
Nr. 04/12 "Grabbestraße" - Frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
B
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Aufstellung / Frühzeitige Beteiligung – April 2013
III. Planzeichenerklärung / Festsetzungen
WA
Art der baulichen Nutzung
Allgemeines Wohngebiet
(§9 (1) Nr. 1 BauGB, §4 BauNVO)
Maß der baulichen Nutzung
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß
z.B. II
(§9 (1) Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO)
Höhe baulicher Anlagen
TH bis Z.B. 4,5 m Traufhöhe als Höchstmaß
FH bis z.B. 9,5 m
(§9 (1) Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO)
Firsthöhe als Höchstmaß (§9 (1) Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO)
Bauweise, Baugrenze
offene Bauweise
o
(§9 (1) Nr. 2 BauGB, §22 BauNVO)
Baugrenze (§9 (1) Nr. 2 BauGB, §23 BauNVO)
Verkehrsflächen
Straßenverkehrsfläche (öffentlich)
(§9 Abs. 1 Nr. 11und Abs. 6 BauGB)
Straßenbegrenzungslinie
(§9 Abs. 1 Nr. 11und Abs. 6 BauGB)
2
4
0
2
Hauptabwasserleitungen
Druckleitung
(§9 Abs. 1 Nr. 13 und Abs. 6 BauGB)
Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft
Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur
4 4 4 4 4
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 6 BauGB)
Sonstige Planzeichen
: : : : :
mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht belastete Fläche
(§9 Abs. 1 Nr. 21 und Abs. 6 BauGB)
Grenze
des
räumlichen
Geltungsbereiches
Bebauungsplanes (§9 Abs. 7 BauGB)
Weitere Darstellungen
5
Vorhandene Bebauung
Flurstücksgrenzen
134
Flurstücksnummern
Bebauungsvorschlag
Vorgeschlagene Grundstücksgrenzen
C
des
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Aufstellung / Frühzeitige Beteiligung – April 2013
IV. Textliche Festsetzungen
I. Art und Maß der Nutzung, Bauweise (§9 Abs Nr. 1, Nr. 2 BauGB i.V.m. BauNVO)
WA II o
Allgemeines Wohngebiet (§ 1 Abs 5, § 4 BauNVO)
2 Vollgeschosse als Höchstmaß, offene Bauweise
II. Gestaltung (§9 Abs. 4 BauGBi.V.m. § 86 BauONRW)
1. Dächer
Geneigte Dächer (GD)
35° - 45°
2. Gebäudehöhen
Es sind folgende Gebäudehöhen als
Höchstmaß zulässig:
Firsthöhe: 9,5 m
Traufhöhe: 4,5 m
III. Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Innerhalb der Fläche auf den Flurstücken 232, 233 und 1187 ist eine Hecke mit
heimischen Gehölzen anzulegen.
IV. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§9 Abs. 1 Nr. 21 und Abs. 6 BauGB)
Für die Erschließung von Teilen der Flurstücke 233 und 1187 werden Geh-, Fahrund Leitungsrechte festgesetzt.
V. Öffentliche Bauvorschriften / Rechtsgrundlagen
1. Örtliche Bauvorschriften
Gem. § 86 Landesbauordnung NRW (BauO NRW) werden mit einzelnen Festsetzungen im Text „örtliche Bauvorschriften“ erlassen. Mit ihrer Aufnahme in den
Bebauungsplan werden sie zugleich Bestandteile des Bebauungsplanes. Verstöße
gegen die gestalterischen Festsetzungen gelten als Ordnungswidrigkeit gem. § 84
BauO NRW.
2. Rechtsgrundlage
•
•
•
•
•
Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBI. I S. 2414)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 29.07.2009 (BGBI.I 2542)
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der aktuellen
Fassung der Bekanntmachung vom 01. März 2000 (GV NRW S. 256)
Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 I S. 58)
D
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 „Grabbestraße“
VI. Bebauungsvorschlag
E
Aufstellung / Frühzeitige Beteiligung – April 2013
Begründung
1. Ziel, Zweck und Notwendigkeit des Bebauungsplanes
Im Gemeindegebiet besteht eine große Nachfrage nach Baugrundstücken für Einund Zweifamilienhäusern. Die Fläche am Siedlungsrand des Ortsteiles Greste soll
einer baulichen Nutzung zugeführt werden, um zur Deckung dieses Bedarfes
beizutragen.
Alternativflächen stehen im notwendigen Umfang im südlichen Gemeindegebiet
derzeit nicht zur Verfügung.
Die vorliegende Planung schafft Baurechte für Ein- und Zweifamilienhäuser. Ziel ist
eine aufgelockerte Bebauungsstruktur.
Der Bebauungsplan sieht nördlich der Grabbestraße eine zweireihige und östlich der
Grabbestraße eine dreireihige Bebauung vor.
Die Erschließung der hinteren Baureihen erfolgt durch Geh-, Fahr- und
Leitungsrechte.
2. Abgrenzung des Geltungsbereiches
Das in den Fluren 8 und 9 der Gemarkung Greste liegende Plangebiet umfasst eine
Größe von ca. 2,3 ha.
Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
• Im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Freiflächen
• Im Osten durch mit Wohnhäusern bebaute Grundstücke
• Im Süden durch die an die Grabbestraße angrenzende Wohnbebauung und
einen vorhandenen Fußweg
• Im Westen durch landwirtschaftlich genutzte Freiflächen
Der Geltungsbereich ist aus der beiliegenden Planzeichnung zu entnehmen.
3. Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Die Planung berücksichtigt die Ziele der Landesplanung und Raumordnung. Die im
Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe als Wohnbauflächen
dargestellten Flächen wurden im Jahre 2005 durch die Bezirksregierung Detmold
genehmigt.
4. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe vom 15.06.1971,
zuletzt geändert mit der 19. Änderung vom 30.05.2011, stellt die Flächen, die als
Allgemeines Wohngebiet entwickelt werden, als Wohnbauflächen dar.
Daran angrenzend stellt der Flächennutzugsplan Flächen für die Landwirtschaft dar.
Diese Flächen werden in einem geringen Umfang als Ausgleichsflächen festgesetzt.
5. Fachplanungen und bestehendes Planungsrecht
Der Landschaftsplan Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen-Nord“ trifft Festsetzungen
im Anschluss an die Wohnbauflächendarstellung im Flächennutzungsplan.
Das Plangebiet ist derzeit Außenbereich gem. § 35 BauGB.
1
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Aufstellung / Frühzeitige Beteiligung – April 2013
6. Verfahren
Aufstellungsbeschluss
Bekanntmachung
im
Bekanntmachungskasten / Internet
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Frühzeitige Beteiligung der Behörden / TöB
Bekanntmachung
im
Bekanntmachungskasten / Internet
Beschluss
über
Beteiligung
der
Öffentlichkeit
Beteiligung der Öffentlichkeit
Beteiligung der Behörden / TöB
Bekanntmachung
im
Bekanntmachungskasten
Satzungsbeschluss
Bekanntmachung
im
Bekanntmachungskasten
-Ausgehängt: -Abgehängt: ----
Ausgehängt: -Abgehängt: --Schreiben v.--- bis einschl.
Ausgehängt:
Abgehängt:
Ausgehängt
Abgehängt
7. Lage im Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse / Baugrund und
Bodenverhältnisse
Das Änderungsgebiet befindet sich am Ortsrand des Ortsteiles Greste. Es schließt
unmittelbar an die bestehende Wohnbebauung südlich und westlich des
Plangebietes an.
Das Gelände nördlich der Grabbestraße ist eben. Im Plangebiet östlich der
Grabbestraße fällt das Gelände stärker in Richtung Süden ab.
Innerhalb des Änderungsbereiches stehen lehmige Böden an.
8. Vorhandene Nutzungen / Baulicher Bestand / Eigentumsstruktur
Das Plangebiet wird überwiegend für Zwecke der Landwirtschaft genutzt. Die
südliche Grenze des Plangebietes bildet die Grabbestraße.
Die Flächen im Norden und Osten des Plangebietes werden zu landwirtschaftlichen
Zwecken genutzt.
Im Süden und Westen des Plangebietes schließt sich die vorhandene
Wohnbebauung des Quartiers südlich der Grabbestraße an.
Die baulichen Nutzungen dort entsprechen überwiegend denen eines Allgemeinen
Wohngebietes. Im Westen des Plangebietes befindet sich die Tennisanlage des
Tennisclub-Leopoldshöhe e.V. mit Spielfeldern und einem Vereinsheim. Die
vorhandene Bebauung besteht aus Ein- und Zweifamilienhäusern in offener
Bauweise.
Die Dachlandschaft südlich des Planungsgebietes wird geprägt durch Satteldächer.
Der vorhandene Gebäudebestand in der Umgebung ist ein- und zweigeschossig.
Das Flurstück 1212 befindet sich im Eigentum der Gemeinde Leopoldshöhe. Alle
anderen Flurstücke innerhalb des Planungsgebietes befinden sich im privaten
Eigentum.
2
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Aufstellung / Frühzeitige Beteiligung – April 2013
9. Immissionen
Durch die Nutzungen außerhalb des Plangebietes entstehen Immissionen die auf
das Plangebiet einwirken.
Nördlich des Plangebietes verläuft die L 751.
Westlich des Plangebietes befindet sich die Tennisanlage des TennisclubLeopoldshöhe e.V.
Südlich des Plangebietes befindet sich die ehemalige Kläranlage Greste und der
Übungsplatz des MSC Leopoldshöhe. Weitere Immissionen wirken von den
angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen auf das Gebiet ein.
Die Belastung durch außerhalb des Plangebietes einwirkende Immissionen wird
nach jetzigem Kenntnisstand als grundsätzlich
verträglich für die geplanten
Nutzungen eingeschätzt.
Zur genauen Bewertung der Immissionen (Lärm und Gerüche) werden im weiteren
Verfahren Gutachten erstellt.
Durch die ausgeübten und zukünftigen Nutzungen innerhalb des Plangebietes
entstehen Immissionen. Diese entsprechen denen eines Allgemeinen Wohngebietes.
10. Belange des Artenschutzes, des Naturschutzes und der
Landschaftspflege
10.1 Grundsätzliche Aussagen
Auf der Grundlage des Bebauungsplanes können Baurechte realisiert werden.
In den bisher zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzten Teilen des Plangebietes
sind erstmalige Versiegelungen möglich.
10.2 Eingriffsregelung
Die Anwendung der Eingriffsregelung ist notwendig. Eine Bilanzierung der Eingriffe
und die Festsetzung der dafür notwendigen Kompensationsmaßnahmen erfolgt im
weiteren Verfahren.
Es ist beabsichtigt, eine Eingrünung des Plangebietes vorzunehmen. Darüber
hinausgehend ist beabsichtigt, mindestens eine externe Ausgleichsfläche in
Anspruch zu nehmen, Flurstück 181, Flur 9, Gemarkung Greste.
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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Aufstellung / Frühzeitige Beteiligung – April 2013
10.3 Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. einer
allgemeinen Vorprüfung entsprechend der Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ (hier
Nr. 18.8) besteht nicht, da keines der genannten Bauvorhaben geplant wird.
10.4 Artenschutz
Im Rahmen von Bauleitplanverfahren ist eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP)
durchzuführen. Dies ergibt sich aus den § 44 Abs. 1 BNatschG i.V.M. §§ 44 Abs. 5
und 6 und 45 Abs. 7. Die artenschutzrechliche Prüfung erfolgt im weiteren Verfahren.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keinerlei Hinweise darauf vor, dass die Umsetzung des
Bebauungsplanes artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslöst.
11. Bodenschutz
Dem Grundsatz des schonenden Umgangs mit Grund und Boden
(§ 1a (2) BauGB) unter Begrenzung der Bodenversiegelung wird entsprochen.
Vorhandene Erschließungsanlagen werden weiter genutzt.
Zur Umsetzung der Planung stehen keine geeigneten Brachflächen oder Flächen
im Innenbereich zur Verfügung.
Die Inanspruchnahme der bisher zum Außenbereich gehörenden Flächen ist nicht zu
vermeiden.
Im Rahmen der Vermeidung von nachteiligen Bodenveränderungen wird i.V.m.
§ 3 a Abs. 2 der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Lippe der Bodenaushub
innerhalb des Plangebietes verbracht, soweit dies technisch möglich ist.
Für den Geltungsbereich der Planung werden keine Flächen mit Bodenbelastungen
in Anspruch genommen.
12. Belange des Verkehrs / ÖPNV
Das Plangebiet ist durch die bereits vorhandene Grabbestraße an das öffentliche
Straßen- und Wegenetz angebunden. Die Wohngrundstücke werden direkt von der
Grabbestraße angefahren oder sind durch private Stiche an die öffentliche
Verkehrsfläche angebunden.
An der Einmündung der Waldstraße in die L 751 befindet sich eine Bushaltestelle.
Tagsüber ist durch die Buslinien 351 und 349 eine Anbindung an das Oberzentrum
Bielefeld sowie weitere Ortsteile des Gemeindegebietes im Halbstundentakt
gesichert.
13. Belange der Baukultur / des Denkmalschutzes
In unmittelbarer Nähe des Planungsgebietes befinden sich keine Objekte, die in der
Denkmalliste der Gemeinde Leopoldshöhe eingetragen sind.
Negative Auswirkungen auf das Ortsbild werden durch die Planung nicht ausgelöst.
Die Festsetzungen sichern eine Eingrünung am Ortsrand. Diese ist bisher, in der
vom Bebauungsplan festgesetzten Qualität, nicht vorhanden.
14. Belange der Ver- und Entsorgung, der
Oberflächenentwässerung und des Wasserschutzgebietes
Das Plangebiet wird bereits entwässert. In der Grabbestraße verläuft eine
Mischkanalisation.
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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Aufstellung / Frühzeitige Beteiligung – April 2013
Die gemeindlichen Kläranlagen können die zusätzlich anfallende Abwassermenge
aufnehmen. Die Entwässerung der neu hinzutretenden Bebauung ist zukünftig
möglich.
Nach § 55 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) soll das anfallende Niederschlagswasser
ortsnah versickert, verrieselt oder direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung
mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder
wasserrechtliche
noch
sonstige
öffentlich-rechtliche
Vorschriften
noch
wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.
Eine Pflicht zur ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung entfällt, da eine vor
dem 1.7.1995 genehmigte Kanalnetzplanung vorliegt und die Mischkanalisation in
der Grabbestraße bereits vor dem 1.1.1996 vorhanden war.
Im Plangebiet stehen Böden an, die nur eine geringe Versickerungsfähigkeit
besitzen. Somit bestehen ohnehin ungünstige Voraussetzungen für die Versickerung
von Niederschlagswasser in oberflächennahen Versickerungsanlagen (z.B. Mulden
und Mulden-Rigolen).
Die Frischwasserversorgung ist für das Plangebiet gesichert. Die Versorgung der
neu hinzutretenden Bebauung ist zukünftig möglich.
Im Plangebiet ist kein oberirdisches Gewässer vorhanden.
Das
Plangebiet
befindet
sich
in
keinem
Wasserschutzgebiet
oder
Heilquellenschutzgebiet.
Die Gewährleistung bzgl. der Löschwasserversorgung für das Plangebiet
übernimmt die Gemeinde Leopoldshöhe.
15. Städtebauliche Festsetzungen
15.1 Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Überbaubare
Flächen
Das Plangebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) (§9 (1) Nr. 1 BauGB, §4
BauNVO) festgesetzt. Auf diesen Flächen wird damit die angestrebte Bebauung mit
Wohnhäusern ermöglicht.
Es werden zwei Vollgeschosse als Höchstmaß festgesetzt.
Das Plangebiet wird in offener Bauweise festgesetzt. Dies entspricht dem Ziel einer
aufgelockerten Bebauung am Ortsrand.
Die Baugrenzen ermöglichen den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern.
15.2 Verkehrsflächen
Die Dimensionierung der Verkehrsflächen ist ausreichend für die zu erwartenden
Verkehrsmengen. Die Fahrbahnbreite ist ausreichend für den Begegnungsfall von
LKW und PKW.
Die Erweiterung der vorhandenen Wendeanlage am Ende der Grabbestraße
ermöglicht zukünftig das Wenden von einem dreiachsigen LKW (Müllfahrzeug).
15.3 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft ist die Festsetzung und
Sicherung von Flächen notwendig.
Die Flächen am Rand des Planungsgebiets sichern zudem eine Eingrünung des
Plangebietes und einen harmonischen Übergang zwischen Bebauung und freier
Landschaft.
5
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 „Grabbestraße“
Aufstellung / Frühzeitige Beteiligung – April 2013
15.4 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
Zur Sicherung der ordnungsgemäßen Erschließung einiger privater Grundstücke
setzt der Bebauungsplan Geh-, Fahr und Leitungsrechte fest. Für diese
untergeordneten Erschließungen ist eine öffentliche Erschließung nicht notwendig
und wäre unverhältnismäßig.
16. Flächenbilanz
Flächennutzungen
Plangebiet
davon:
Allgemeine Wohngebiete
Öffentliche Verkehrsflächen
Ausgleichsfläche
Größe
ca. 2,3 ha
ca. 1,85 ha
ca. 0,25 ha
ca. 0,2 ha
6