Daten
Kommune
Wesseling
Größe
103 kB
Datum
13.06.2017
Erstellt
29.05.17, 13:01
Aktualisiert
29.05.17, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
124/2017
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Anmeldezahlen der weiterführenden Schulen und der Grundschulen unter Beachtung der Klassenrichtzahl
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
16.05.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 124/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
Jürgen Marx
16.05.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Anmeldezahlen der weiterführenden Schulen und der Grundschulen unter Beachtung der Klassenrichtzahl
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Aus der beigefügten Aufstellung (Anlage 1 – Liste der Anmeldezahlen, Stand 17.05.2017) ergeben sich die
Anmeldezahlen in den sechs Wesselinger Grundschulen für das Schuljahr 2017/2018, und zum Vergleich
die Einschulungszahlen und Gesamtschülerzahlen in den drei vergangenen Schuljahren.
Es sind demnach 332 Einschulungskinder (darunter auch sog. Kann-Kinder) zu beschulen. Alle Kinder, die
schulpflichtig sind, sind versorgt. Die Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder noch nicht angemeldet hatten,
wurden von der Verwaltung teilweise mehrfach aufgefordert, eine Anmeldung vorzunehmen. Dies ist jetzt
flächendeckend erfolgt.
Die Gesamtschülerzahl ist seit dem Schuljahr 2014/2015 stetig steigend. Alle Grundschulen sind stabil, wobei die Albert-Schweitzer-Schule mit + 40 % den größten Schüler/innen-Zuwachs verzeichnen kann.
Auch die weiterführenden Schulen bleiben stabil, wenngleich die Gesamtschülerzahl um 2,7 % gegenüber
dem Vorjahr zurückgegangen ist. Es gibt 307 Viertklässler in Wesseling, von denen sich bisher 300 an einer
weiterführenden Schule angemeldet haben. Bisher haben 176 eine weiterführende Schule in Wesseling
gewählt. Das sind immerhin 58,7 %. Erstaunlich ist weiterhin entgegen dem Landestrend die Stabilität der
Wesselinger Hauptschule.
Aus der zweiten Anlage (Klassenrichtzahl, Stand 08.05.2017) ergeben sich die zu bildenden Eingangsklassen in den jeweiligen Grundschulen. Das sind nach der Klassenrichtzahl insgesamt 15.
Da die Schulleitungen der Grundschulen aus pädagogischen Gründen eine Begrenzung der Schülerzahl in
der Eingangsklasse bei GL-Schulen (Schulen mit gemeinsamem Lernen) auf 24 und bei Nicht-Gl-Schulen
(nur Schillerschule) auf 26 gewünscht haben und der Schulträger diesem Wunsch entsprochen hat, musst
auch in diesem Jahr reguliert werden. Es mussten sieben Kinder in der Goetheschule und drei Kinder in der
Rheinschule abgelehnt werden, deren Eltern sich mittlerweile eine andere Schule in Wesseling ausgesucht
haben. Alle Kinder, die in Urfeld wohnen, konnten auf jeden Fall in der Rheinschule bleiben.
Die Ablehnung erfolgte nach einer von der Schulleitung festzulegenden Kriterienliste.
Nach dem Schulgesetz können als Kriterien gelten:
- Geschwisterkinder,
- Schulwege
- Besuch eines Kindergartens in der Nähre der Schule
- ausgewogenes Verhältnis Jungen und Mädchen,
- ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache.